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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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April 1513. 707

Appenzell Schaffhausen und den Aemtern im Argau gehört, in Zürich zu bezahle», was nach BernFreiburg und Solothurn gehört, sollen sie nach Bern sertigen, den Waldstätten wollen sie ihren Theil zu-schicken ' das für die Vogteieu soll den Orten, welche die Vögte haben, zugestellt werden, um es durch dieseausrichte» -u lassen, i. Da die mailändischen Voten bei Bezahlung der 25,000 Ducaten 4 rheinischeGulden oder 3 Kronen für 3 Ducaten, auch 4 Dickpsenninge für 1 Ducateu gebe», uns aber darausSchaden ermächst soll man heimbringen, ob man das nachsehen wolle oder nicht. It.. Auf dem nächstenTag soll man über das Begehren der mailändischen Boten, die Stadt Asti zum Herzogthum zu bringen,«erhandeln I Bern Luceru, Freiburg und Solothurn sollen auf dein angesetzten Tag in den Pfingst-seiertageu den'übrigen Orten wegen der Herrschast Neuenburg Autwort geben. Alis Sonntag nach

St Nlriclstm «10 Juli) sollen die Bünde beschworen werden. i°. Des Handels wegen, der zu Hermat-schwul dar Mwrübrteu Knechte wegen ergangen ist, wurde der Amman» von Hermatschwyl gefangen nachZürick ebraclt und hat für 400 Gulden vertröstet. Darauf ist erkennt, der Handel soll auf dem Tag,den die Noten welche zu Lauis und Luggarus gewesen, nach Baden angesetzt haben, behandelt werden.».NM.,-,, »m, S«.Ich«,l m-d a»s »B.gchrm ihr- «»«». ,md lhr-

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tz v Die Fürhaltung" gemeiner Eidgenossen an den Grafen Hemrich von Thierstcin: Er habe, wäh-d d ^Gd ' wisen in offenem Krieg mit dem König von Frankreich gestanden, demselben Knechte zugeführt; wer' ^ünde Gemeinschaft mache, werde auch für einen Feind geachtet; deßhalb habe man Solothurn be-ll kt" t^'iir aemeiner Eidgenossen Namen die Schlösser Thicrstein und Pfeffingen einzunehmen.

^Verantwortung des Grafen: Er sei seit längerer Zeit mit einem Herzog aus England befreundet, der seits-"s"" "l -n in Straßburg wohne. Dieser habe ihn eingeladen, mit ihm einen Ritt an den französischennrca fünf ^a ^ ^ ^dieser ihm gesagt, er brauche 2000 Knechte,

Hof zu >un. - ^ Er habe ihm geantwortet, ja bis 6000, wenn es sein müßte, aber nur nicht gegen

die Eidgenossen. denen er mannigfach verpflichtet sei. Der König habe geantwortet, er kennem >s. m.. umm.nacn wohl und muthc ihm nichts dagegen zu. Drei Wochen nach seiner Rückkehr habe der Königie;e ^erps i ) geschrieben. Er habe solche angenommen und bei 600 Gulden ausgegeben.

D'V'^m'ein Mandat von den kaiserlichen Rathen zu Ensisheim zugekommen, daß kaiserliche Majestät und dieasempn y^nwrken würden. Darauf habe er den Knechten das Mandat vorgelesen und sie ent-

lassc^"m!llen 'Sie haben ihn aber zur Flucht gcnöthigt, seine Dörfer beraubt und ihm großen Schaden gethan.Nichts'destoniinder habe er sich der Sache gänzlich cntschlagen und hoffe nun. man werde ihn unschuldig erfinden( ig,,, Schlösser wieder geben w.

« Augsburg, 1513, 16, April. Instruction Kaiser Maximilians an Hans von Landau, Ulrich vonHabs ,en und Johann Storch, seine Gesandten an die Eidgenossen auf den Tag zu Zürich auf Sonntag Jubilate.Auf il e Antwort über das Begehren, dem Kaiser 6000 Mann zu seinem Dienst im Land Geldern zu geben,sollei'/die Gesandten den Eidgenossen sagen, er habe sie nicht nur gegen den Herzog von Geldern, sondern auchwider dessen Keffer, namentlich den König von Frankreich, verlangt, gegen den die Eidgenossen ja auch in Feind-schaft stehen Der Kaiser sei geneigt, mit ihnen ein Verständnis; gegen den König von Frankreich so zu inachen,daß sie ihm 6000 Mann unter ihrem Zeichen in seinen Sold und Dienst geben, um sie mit einem reisigen Zugund anderm Kriegsvolk allein gegen den König, es sei im Delfinat oder anderswo, zu gebrauchen. Wenn ihnendas aber nicht gefalle und sie lieber auf eigene Faust einen Zug nach Frankreich unternehmen, so wolle er ihnenvier Monate lang 1500 Reisige zuordnen und ihnen dazu eine angemessene Summe Geldes geben, doch so. daß