Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
706
Einzelbild herunterladen
 

706

April 1513.

nach Uri rücken. Jeder der Hauptleute der zwölf Orte mag zu diesem Auszug eine Freifahue macheu lassen,wie es ihm und seinen Mitgesellen gefällt, doch in gehöriger Form, nicht allzu groß. Die mailändischenBoten sollen jedem Hauptmann auf jeden Knecht 1 Krone oder 1 Ducaten und darüber jedem Hauptmannfür allgemeine Ausgaben 100 Kronen oder mehr zuschicken, je nachdem er mehr oder weniger Leute untersich hat. Zu Bellenz soll dann Musterung gehalten und der Nest des ersten Monatsolds ausbezahlt werden.Nachdem dieses festgesetzt worden, hat Zürich erklärt, es werde seine Knechte unter der Stadtfahne schicken,da es glaube, die Knechte werden unter den Zeichen der Städte und Länder gehorsamer sein, als wennman andere Fahnen führe. Das soll man heimbringen, damit jedes Ort nach seinem Gutfinden hierinhandle. Die Vereinung läßt Hauptleute und Venner nur aus den zwölf Orten zu, darüber beschweren sichdie Boten des Abts und der Stadt von St. Gallen und des Landes Appenzell und erklären, sie haben keineVollmacht, unter solchen Umständen die ihnen auferlegte Mannschaft zuzusagen. Darauf wird beschlossen,diese Orte sollen unverzüglich nach Zürich schreiben, ob sie ihre Kontingente stellen wollen oder nicht. Wennja, so bleibt es bei obiger Anordnung und sie mögen ihre Mannschaft zu welchem Ort sie wollen stellen,wenn nein, so werden wir die ihnen auferlegte Mannschaft auf uns übrige Orte verlegen. ?». Die25,000 Ducaten vom Herzog von Mailand werden vertheilt, jedes der zwölf Orte erhält 2000 Dncaten.Von den übrig bleibenden 1000 Ducaten werden den Leuten des Abts von St. Gallen 100, den Appewzellern 200, der Stadt St. Gallen 100 gegeben. Die verbleibenden 600 Ducaten sind wieder den Orte»nach getheilt, jedes Ort mag die Seinen daraus nach Gefallen bedenken. Wenn die nächste Zahlung kommt,soll man dann rüthig werden, was man allen Zugewandten geben wolle. «. Da nach dem Berichte desmailändischen Boten und anch des Herzogs von Savopen der König von Frankreich im Delfinat, zu Lp»»und Umgegend einen großen Zug versammelt und Niemand wissen mag, was er beabsichtigt, so sollen alleOrte ernstlich Vorsorgen, daß außer der für den Herzog von Mailand bestimmten Zahl keine Knechte i»Kriegsdienste laufen, sondern daß sie zu Hause die Befehle ihrer Obern erwarten, damit wir auf alle^gefaßt seien. «Z. Da unsere Bundesgenossen vo>^ Churwalen durch eine Botschaft von uns verlangen, »»Besitz des Veltlins und der Herrschaft Eleven belassen zu werden, der Herzog von Mailand aber uns »»tBerufung auf die Vereinung angeht, diese Landschaften wieder zum Herzogthum zu bringen, so werden beiderParteien Anwälte auf einen Tag nach Zürich auf Dienstag in den Pfingstfeiertagen (17. Mai) berufe»,wo man suchen will, sie gütlich zu vereinigen, v. Auf diesem Tag ist Graf Heinrich von Thierstein ^schienen und hat begehrt, zu vernehmen, warum wir Eidgenossen ihck und seinein Bruder, dem Grase»Oswald, ihre Schlösser Thierstein und Pfeffingen eingenommen haben. Da ihm die Ursache mitgethe'llworden, hat er sich zum Theil verantwortet. Da aber Graf Oswald nicht anwesend war und anch ^Boten dießfalls keine weitere Vollmachten hatten, so wurde die Sache auf den Tag in den Pfingstfeiertag^»verschoben, tl. Den Hauptleuten des Zugs in das Mailändische wird befohlen, wenn allfällig Knechtdie an dem bösen Handel mit dem Juden zu Novara betheiligt wären, mit in das Feld kämen, dieselbe»gefangen zu legen und nach ihrem Verdienen zu strafen. K. Zürich soll mit denjenigen, die es des Handelsmit dem Juden zu Novara wegen im Gefängnis; hat, nach seinem Gutfinden verfahren, Lucern die dießfallsaufgenommene Kundschaft an Zürich schicken, damit desto beförderlicher in der Sache vorgegangen werde»könne. Wo der Jude oder die Bürger von Novara Gut zeigen können, das aufzubewahren gegeben worde»,soll ihnen solches ohne Entgelt wieder zukommen, versetztes mögen sie um den Pfandschilling lösen. I»«mailändischen Boten wird auf ihre Bitte gestattet, das Geld, das Zürich, Abt und Stadt St. Galle»,