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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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AM 1513.

Herrn Johannes Storch, auf dem letzten Tag zu Lucern durch etliche Burger daselbst mit dem Pferd, so sieihm aus dem Stall genommen, angethan worden ist. Man soll allenthalben Vorsorge treffen, daß solcheHändel, woraus der Eidgenossenschaft große Unehre erwächst, nicht mehr vorkommen, s. Jeder Bote weiß,was der Herzog von Savoyen uns des spanischen Zugs wegen, der zu Vercelli lagern wolle, geschriebenhat und was hinwieder wir ihm des Zugs wegen, den der König von Frankreich in der Umgegend vonLyon sammeln soll, geschrieben haben, t. Zürich, Schwyz und Basel sollen in unser aller Namen denVogt Flekli auf den Nechttag, der zu Schlettstatt Donstag nach St. Georg (28. April) wegen einiger, ge-meine Eidgenossen berührende Reden gehalten wird, abordnen.

t Abschriftliche Urkunde im Archiv Schaffhausen ää. 5. April 1613. t fehlt im Lucerner-, Schwyzer- undBerner Exemplar.

Zu r». Eine Uebersetzung des angeführten Breves an Zürich (Accreditirung des Ennius, Bischofs vonVerulan, als päpstlicher Orator und vertrauten Bevollmächtigten) ää. Rom, bei St. Peter, 1. April 1613 sieheim Zürcher Abschied VI. 42. Ein ähnliches Originalbreve im Staatsarchiv Bern.

M e ch e l n. 46 4 6, 5. April.

INttNONl: Oori>3 üixloiniitiiiio ote. IV. 17!!.

In dem Vertrage zum Schutze der römischen Kirche zwischen Papst Leo X., Kaiser Maximilian, Hein-rich VIII von England und Ferdinand von Arragonieu werden die Eidgenossen durch den König von Englandals Freunde und Verbündete vorbehalten. (Beilage Nr. 23.)

Thum (Domo d'Ossoln). 4646, 8. April (Donstag vüj Malis).

Staatsarchiv Lucern: Lauis und Luggarus-Abschiedc, I. 7. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 27!).

Archive Areiburg, Solothuru, Schaffhaufeu.

A,. Der Graf von Arona hat seine Botschaft vor uns gehabt, um zu bitten, daß wir die Unfern vonDomo anweisen möchten, den Zoll in seinem Gebiete zu bezahlen, nach Laut eines Briefs, welcher dciNVogt daselbst ab dem Tag zu Lucern von gemeinen Eidgenossen zugekommen sei. Sollten aber die vonDomo und Eschenthal vom Zoll befreit werden, so möchten wir ihm doch zu Abwendung solchen Schadensvom Herzog von Mailand eine jährliche, dem Ertrag dieses Zolls entsprechende Entschädigung erwirken-Nach Einsicht des Schreibens, das von unfern Herren und Obern gleichmäßig dem Vogt und uns Botenzugegangen wird erkannt, die von Domo und Eschenthal sollen den Zoll geben, des Grafen Zollner aber den-selben bis auf wettern Bescheid unserer Herreu hinter einen gemeinen Mann legen. Wir haben auch erinittektzdaß die von Domo und Eschenthal diesen Zoll in der Grafen Land von Alterher gegeben haben. Dageg^behaupten diese zollfrei zu sein und bitten, man wolle sie dabei schützen. Das soll mau heimbringen, ebcnsvihre Behauptung, solches sei ihnen auf dem Tag zu Luceru versprochen worden, lüs. Der Vogt von Domo