April 1513.
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Antworten der XII Orte.
Zürich will bei der vorigen Antwort bleiben, der König soll sich aus dem Bann lösen, welchen der neuePapst bestätigt hat. auf das Herzogthum Mailand und die Grafschaft Asti verzichten und selbe räumen. Gehendie französischen Boten nicht sofort hierauf ein, so soll man ihnen das Geleit ohne Weiteres abkünden. Bernwill die Schlösser nicht speisen, noch Knechte für Frankreich annehmen lassen. Wenn aber Lauis und Luggarusuns übergeben werden, so möge man, immerhin unter Vorbehalt des Papsts, Kaisersund unserer Verbündeten,über den Frieden unterhandeln. Wollen die französischen Boten das nicht, so sollen sie heimreiten. Lucern istfür den Frieden und läßt sich daran durch die ^rage der Schlösser nicht irren, will aber die obigen Vorbehaltedes Papsts. Kaisers und der Verbündeten der Eidgenossen machen und Abtrag der Ansprecher, auch soll voneiner Verehrung für den gemeinen Mann geredet werden. 1k r i macht ebenfalls obige Vorbehalte, dazu verlangtes Räumung und Verzicht ans das Herzogthum Mailand, Versprechen unsere Knechte nicht aufzuwiegeln. Nurunter diesen Voraussetzungen stimmt es zum Eintritt in Unterhandlungen über einen Frieden. Schwpz ant-wortet ähnlich wie Uri. um die ihm widerfahrene Schmach wolle es sich finden lassen, daß es Glimpf undEhre zu haben gedenke. Obwalden will sich mit gemeinen Eidgenossen oder dem Mehrtheil nicht abhaltenlassen, mit dem König Frieden zu machen, wenn auch die Räumung der Schlösser nicht eingegangen wird, aberder König soll dem gemeinen Mann 200.000 Franken geben. Nidwalden will die 200,000 Franken nichtfordern, sondern zuerst wieder die Sache an eine Gemeinde kommen lassen. Asti will es dem König lassen, weilman ihm's verheißen habe. Der Herzog von Mailand soll in den Frieden einbegriffen werden, wie ein Eidgenosse.Wcgweisen will es die französische Gesandtschaft in keinem Fall. Zug möchte den Frieden, aber die Frage, ob. man die Schlösser speisen lassen wolle, stelle es dem Herzog anHeim, will letzterm halten, was ihm versprochen ist,im klebrigen sich durch die Schlösser nicht irren lassen. Glarus gefällt von den drei Artikeln des französischen Vor-schlags keiner, es will die Gesandtschaft fortweisen, wenn unsere Bedingungen nicht angenommen werden. Baselwill auf den von den Eidgenossen der französischen Botschaft gestellten Artikeln „gestrax" bleiben und wenn selbenicht angenommen werden, nicht weiter über den Frieden unterhandeln, sondern die Gesandten fortweisen. Frei-burg möchte wohl gern einen ehrenhaften Frieden, könne aber nicht sehen, daß es dem König damit Ernst sei.er verlange unannehmbare Sachen. Solothurn will mit gemeinen Eidgenossen oder dem Mehrtheil in jedeFriedensverhandlung eintreten, verlangt, daß der Herzog von Mailand die Spanier und Kaiserlichen auch ausdem Herzogthum entferne, das Geleit abkünden wolle es nicht. Schaffhausen verwirft die französischen Vor-schläge und will bei den eidgenössischen Friedensbedingungen des voriges Tages „gestrax" verbleiben, auch demHerzog von Mailand Asti, das man ihm versprochen, verschaffen.
Staatsarchiv Zürich: Abschiede VI. ss. Staatsarchiv Bern: Allg. Eidg. Abschiede, N. gas.
Hiezu noch folgendes Concept:
Lucern. 1513, -mto xmselm. Die Schultheißen, Ammänner, Räthe und Gemeinden der zwölf Orte nebstBaden und Bremgarten bezeugen, daß durch den vom König von Frankreich gesendeten Unterhändler Morletbezahlt worden seien an Zürich 108 Sonnenkronen, Bern 48, Lucern 328, Uri 133, Schwpz Igt/s, Unterwal-den SS, Zug 64, Glarus 68, Baden ncmies Virilit! ei cx-koäseim oum äimiäio (198 t /z), Freiburg 103 t /s.Schaffhausen 27, St. Gallen 101, Solothurn 393, Bremgarten 20t/z, Basel 126 ^/i, welches Geld Mondrogon,Eapitän zu Lugano, der Hauptmann zu Luggarus und deren Genossen von der Besatzung dortiger Schlössereinigen aus Italien zurückkehrenden Gesandten abgenommen und welches Geld Eidgenossen, die damals in Ita-lien gegen die Franzosen standen, ihren Angehörigen schickten, alles nach eidlicher Aussage der Gesandten, imGanzen 1801»/-» Schildkronen.
Unklares vielfach corrigirtes lateinisches Concept im Lucerner Allg. Abschiedeband, 15. 2. igg.
Diese Acten finden sich auch im Lucerner Allg. Abschied L.2, 15g. 100. Archiv Schwyz.