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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1513.

behauptet, sie halten sich ehrlich nach dem Geleit. Nichtsdestominder sollen alle Orte die nöthigen Vorsichts-maßregeln treffen, damit ein solcher Aufbruch unterbleibe und Niemand ungehorsam sei. ». Der mailän-dische Bote verlangt abermals, daß man in dem Frieden mit dem König von Frankreich seinen Herrnbedenke und ihn väterlich schirme mit allerhand großen Anerbietungen, wie jeder Bote weiß. It., Alle Ortesollen über die Capitel und die Vereinung mit Mailand sitzen und erkennen, ob die Grafschaft Asti auchdarin begriffen sei und wir die Verpflichtung haben, auch diese dem Herzog einzugeben, denn die französische Ge-sandtschaft bestreitet dieses und behauptet, diese Grafschaft sei des Königs rechtes Erbe und schon vor hundertund mehr Jahren im Besitz seiner Vorfahren gewesen, weßhalb ihm dieselbe vor Gott und dem Recht gehöre.I. Des Juden wegen, den etliche unserer Knechte zu Novara nächtlicher Weile gefangen, weggeführt und beraubthaben, ist auf diesem Tage von mehr denn dreißig Knechten Kundschaft aufgenommen und gefunden worden,daß dieses ein unehrbarer böser Handel sei, der vielen der Nnsrigen beinahe das Leben gekostet hätte. Mansoll daher die Schuldigen allenthalben, wo sie betreten werden, gefangen setzen und nach Verdienen strafen,in.Der Hauptfach halb, darum dann diser tag angesetzt gegen des küngs von Frankrich potschaft, hatman abermalen vff den fürschlag, so vff nechst vor gehaltnem tag vnd Jr, der französischen potschaft, antwurtred gehalten vnd der beuelch nach, so jeder pott von sinen Herren vnd obern gehept, gehandelt vnd zuletztso haben dieselben des küngs potten Jr meynuung vnd beuelch, als dz von vns erfordert worden, zu endtlichembesluß vnd vff gefallen beder teilen Herren vnd obern in schrift geben, wie jeder pot des ein Copy hat,darüber jedes Herren sitzen vnd dz groß erpieten des küngs ausechen, ouch dz sin Maj. nüt anders, dannein guten, frommen vnd vffrechten friden on allen, betrug vnd arglist begert, ze betrachten vnd den nit abze-slachen in der form wie die angezöugten Artikel lutend. Ist daruff ein anderer Tag angesetzt vff Donstagin der Osterwuchen (31. März) wiederum zu Lucern an der Herberg zesind vnd aldann endtlich antwurt zegeben." it.Gedenken an die Gemeind zu Lutzern der Meylandischen Vereynung halb." «.Desglichdes Safoyschen Geltz halb, dz sondrigen Personen zu Nnderkouf zugesagt sin sol."

Der Freiburger Abschied hat nur i»; im Berner Exemplar fehlt im Lucerner- und Berner Exemplarfehlen i«, «».

Zu u».Form des fridens zwüschen dem küng vnd der Eidgnoschaft."

Des ersten, dz all krieg, Irrung vnd spenn, vnwill vnd widerwertikeit nun fürhin zwüschen beden parthyen,Iren vnderthanen, herschaften, landschaften vnd verwandten nachgelassen vnd abgestellet sin söll vnd nun fürhingute statte früntschaft, frid vnd einigkeit one arglist, faltsch vnd gefärd, in form vnd gestalt, dz potschaften, pottenvnd vnderthanen beder parthyen sicher mögen handeln vnd mit einander Handtieren mit kouffmannschaft oderanderm gemeinlich oder sonderlich, es sye von wegen Jr obern oder besundrer Handlungen halb in jetwedrerobrigkeit Herrschaften, landen vnd gebieten sölher maß, daß dweder parthy nit witter gleits noch schirms bedörffi.

Item das durch mittel diß fridens vnd früntschaft der gemelt her küng möge annemen vmb sin sold kriegslill gedachten Herrschaften vnd landen gemeiner Eidgnoschaft mit gunst vnd verwilgung gemelter Herren dergnossen vnd nit anders, Im zu dienen in sinen gescheften, wo es Im not wurd sin vnd Jrer bedörfte mit guterbezalung wie bißhar gcbrucht. Ist doch angesechen, das dieselbigen knecht und söldner nit söllen gebrucht werdenwider vnsern hl. vater den bapst vnd Stul zu Rom vnd dz hl. Röm. Rich vnd ander miner Herren dergnoschaft puntgnossen vor datum diß briefs angenomen.

Vnd als denn der küng früntlich verwilget all vordrung gemelter Herren der Eidtgnossen vnd darzu eingroße Summ geltz, wiewol den gedachten Herren küng nützit nachgelassen wirt,^ dz zu sinem vortel diene, dannallein der bloß frid, wölle gemelten Herren Eidtgnossen gefallen vnd daran sin, etwas mittel zu finden, dz gemelter