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März 1513.
Franzosen abgenommen, soll auf dem Tag zu Lucern vorgenommen werden, damit endlich der Span zwischenUri und Schwpz beseitigt werde.
I», Ic fehlen im Berner Abschied.
487.
Bern. 8. März (Zmswg nach Dinare).
Archiv Solothurn.
Der Landvogt zu Neuenburg soll den zum Schloß gehörigen Brunnen herstellen lassen, damit dasSchloß vor Wassermangel gesichert sei, und die Kosten bei der Jahrrechnung verrechnen, wo man dannentscheiden will, ob die Admodiatores, unter denen der Brunnen in Abgang gekommen, trotz ihrer vomMarkgrafen erhaltenen Quittung, dafür belangt werden sollen oder nicht, 1». Der Landvogt soll denen vonLanderon und dem Johann de Lurchet, Vogt zur Zihl, beförderlich um die gegen einander gebrauchtenSchmähworte Recht halten, r. Er soll auch die 10 Pfund Buße von allen denen beziehen, die über dasergangene „Geschrei" zu 'Neuenburg Korn verkauft und der Herrschaft das Jmmi davon nicht gegeben haben-Denjenigen, der auf den Zoller oder Admodiator des Jmmis „getrungen", soll er verhaften und um 50 Pfundstrafen, doch ihm aus Gnaden 10 Pfund davon nachlassen. «1. Bezüglich des Korn-Jmmis wird denen vonNeuenburg erklärt, man finde in ihren Freiheiten nichts anderes, als daß sie schuldig seien, dasselbe zngeben, und lasse es also dabei bleiben. Bezüglich des „Geschreis" habe man aus ihren Freiheiten ersehen,daß ohne ihr Wissen solches nicht stattfinden soll, daher lasse man es bis ans den Maitag hiebet bewendetsein, wo man dann ferner über die Sache verhandeln wolle. Was das Hochgericht betreffe, so sei derGegenstand gänzlich ans den Maitag verschoben, v. Ueber, die Bitte Peter Clercs von Größach (Cressier),man möchte ihn seiner Leibeigenschaft ledigen, will man auf dem Maitag entscheiden, 1 Der Span zwischenden Chorherren zu Neuenburg und denen von St. Blasien ist veranlasset auf die Decane zu Bern und Frei-bürg, den Landvogt zn Neuenburg, den Stadtschreiber zn Freiburg, den Venner und den Schreiber zu Neuen-bürg. Die Chorherren sind einverstanden, derer von St. Blasien hat man sich gemächtigt; der Tag istangesetzt nach St. Blaise auf den Sonntag Cantate. Wenn die Zugesetzten sich theilen, mögen sie mitMehrheit eineil Obmann bestellen. .Jede der vier Städte hat circa 13 Mütt Wein zu Neuenbürg liegen-Wer selben beziehen will, soll es bis Ostern thun, Fässer dahin schicken und den Wein in dem Werthbezahlen, wie vom Landvogt der andere verkauft wird. I». Dem Hans Rudolf Stör wird auf BitteWilhelms von Diesbach, Hans Ulrich Störs und anderer seiner Freunde die Wart einer Chorherrnpfründezu Neuenburg zugesagt.
488.
^ucern. 161,?, 15. März (Zmsiag nach Indien).
Staatsarchiv Liicern: Allgemeine Abschiede, «.2 2»7. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 26. Staatsarchiv Bern: Allgemein-Eidgenössisch- Abschiede, X. 2!!l. 287. Archive Solothurn, Frciburg, Schaffhauscn.
Boten: Zürich. Burgermeister Wpß; Junker Jacob Meiß. Bern. Venner Hetzel; Venner Baum-gartner; Bartholomäus Mai. Uri. Ammann Troger. Schwpz. Vogt Stadler; Vogt Neding. Obwaldeu.