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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1513.

und weder der Eidgenossen Freunde seien noch so guten Willen wie der König gegen sie tragen, die Räumungdes Herzogthums zu verlangen.

4. Betreffend das Aufwiegeln der Knechte haben die französischen Boten versprochen sich dessen zu enthalten,so lange sie im Land sind. Weitere Verpflichtung einzugehen scheint ihnen nicht nothwendig. Die Eidgenossenmögen sich wohl versichert halten, daß der König bei ihnen nicht nach Frieden werbe, um dann nachher wiedermit ihnen in neuen Span zu kommen oder sie durch solches oder anderes zu beunruhigen. Auch liege es jader Gewalt der Eidgenossen selbst, den Ihrigen das Kriegslaufen außer Land zu verbieten, wenn ihnen solchesnicht gefalle.

5. Den Artikel diesondrigen Ansprücher" betreffend dünkt die Boten des Königs, was sie diesfalls aner-boten haben, stehe dem von den Eidgenossen aufgestellten Artikel fast gleich. Wenn aber dießfalls auch nochetwas Spans wäre, so werde man, sobald der Friede geschlossen sei, schon Mittel finden, die Eidgenossen überdiesen Punkt zufrieden zu stellen.

6. Betreffend den letzten Artikelzu reden von einer Erung dem gemeinen mann" versichern die franzöß'schen Boten, daß ungeachtet des großen Schadens und Kostens, den der König erlitten, er aus Freundschaft stüdie Eidgenossen und damit sie seinen guten Willen erkennen, für einmal 100,000 Franken geben wolle, um dieflSumme unter ihr Volk und ihre Gemeinden zu vertheilen, womit er sie sich vorderhand zu begnügen bitte.Wollen die Eidgenossen dann mit ihm Bündniß und Vereinung machen, so werde er ihnen fernere Freundschaftund Gutthat erweisen, wie er auch früher schon gethan habe.

Staatsarchiv Lucern: Allg. Abschiede, v. > 01. Staatsarchiv Zürich, V. SSZ. SSS.

, 485.

Staus, 4545, 1. März (Zinstag nach U-uuüs).

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, R. iNj,

Tag der Orte Bern, Lucern, Uri, Ob- und Nidwalden.

Dieser Tag ist des Trivulzio wegen gehalten worden, die Boten hatten aber nicht gleiche Instruction -Beru, Lucern und Uri wollten ihn als Landmann annehmen. Ob- und Nidwalden aber nicht. Da uns ab^das Anerbieten des Trivulzio nicht zu verachten zu sein scheint und er jetzt nach Bünden gehen und, wenn ^dort fertig ist, wieder vor uns kommen will, so haben wir die Sache nochmals an unsere Obern zu bringtgenommen, in der Hoffnung, Ob- und Nidwalden werden sich inzwischen auch entschließen, so daß er unst>aller Burger und Landmann werden kann. Sobald er aus Churwalen zurückkommt, soll daher ein endlicheTag nach Stans gesetzt werden.

48«.

Zürich. 4545, 7. März (Montag nach liätaro).

Staatsarchiv Zürich : Abschied?, VI, 17. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, ki. 283.

Archiv- Fr-Iburg, Schaffhausen.

Boten: Zürich. Burgermeister Nöist; Jacob Wr>ß; Jacob Meiß; Meister Weingartner. Bern.Thüring Fricker. Lucern. Vogt Küng. Uri. Walther Jmhof, Ammann. Schwyz. Ammann Kätzi; Vogt