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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1513. 683

man es in dein Mitbesch von Domo lassen wolle. Zürich, Lucern, Obwalden und Zug sollen abermals anihre Herren die dringende Bitte bringen, solches wie die übrigen Orte zu gestatten, damit man einig bleibeund rechtliche Verhandlung erspart werde. Schwyz soll inzwischen seine Botschaft mit den übrigen Orten nachDomo senden l. Zürich und Basel sollen das Schreiben des schwäbischen Bundes derer von Kräyen wegenan ihre Herren bringen. K- Auf diesem Tag ist wieder die Botschaft des Herzogs von Mailand, HerrJohannes Franz Stampa erschienen, mit folgenden Begehren: 1. Nachdem alle Orte, außer Lucern, dieCapitel mit dem Herzog besiegelt, möchten die übrigen Orte Lucern auch vermögen zu siegeln. Darauf hatMan geantwortet man erachte, es werde nicht nöthig sein, Lucern zu bitten, denn man hoffe, dieses werdeA) ohnehin nicht söndern Wenn es aber nothwendig sei, so wolle man das gern thun. In der That hatMan dann aemeiniam mit dem mailändischen Boten vor kleinen und großen Rüthen zu Lucern diese BitteMhan Wre die Antwot lautete, weiß jeder Bote. 2. Der mailändische Bote begehrt unsern Rath, wie dieVesiealnna van Seite des Herzogs und die Aufrichtung des Briefs um die anderthalbhunderttausend Ducatenstatten l übe Darauf wird geantwortet, nach Ausweis der Briefe und des Abschieds zu Baden sollen dieRegenten und Stände zu Mailand siegeln und der Herzog selbst einen Beibrief und Konfirmation darüber, auchden Schuldbrief um die 150 000 Ducaten aufrichten. 3. Nachdem den mailändischen Boten vorgehalten wor-den daß die Spanier noch in Mailand liegen, haben sie geantwortet, daß ein Theil derselben schon weggezogensei und die übrigen auch abziehen werden. Wie sie in das Herzogthnm gekommen und darin behalten worden,weiß auch Federmann Endlich wird angezogen, daß Herr Johann Jacob Trivulzio sich gegenwärtig in dendrei Ländern aufhalte was nicht Jedermann gefallen will. Da versichert wird, seine Anwesenheit soll denandern Orten nicht nachtheilig sein, so soll Jedermann das zu fernerer Berathung heimbringen bis zumnächsten -a-aa I. Unterwalden und Freiburg sollen, wie das bereits auf Tagen beschlossen worden, die-jenigen welche in'vergangenen Jahren dem Johann Margy, der Ansprache an Jörg auf der Fluh wegen,Rieh weaaenommen haben zur Wiedererstattung anhalten, i. Die Boten, welche voriges Jahr bei päpstlicherHeiligkeit m Bologna gewesen, sollen, da sie ihre Kosten und den Neitlohn noch nicht erhalten haben, aufNächstem ^ag^u Lucern erscheinen, ebenso der Kirchherr von Uri. Da sollen sie ihre Rechnung stellen-vnd dannethin lugen, wie sy bezalt werden." k. Jacob Stapfer von Zürich beklagt sich über die Ungnadeseiner H^ und bittet mau möchte ihm beholfeu sein, daß sein Erbieten, seine Unschuld zu erweisen,angenommen werde Zürich wird gebeten, den nächsten Tag, wo man weiter hierüber reden will, zu erwartenund Staviers Gut' inzwischen nicht anzugreifen. Z. Bernhard von Knöringen hat abermals unsere HülfeW seinem Svan gegen Zürich angerufen. Da aber nicht alle Boten dießsalls Befehl hatten, so wird dieserGegenstand aus den nächsten Tag verschoben. °». Heimbringen den Anzug des Vogt Landoltdes savoy-schen aelt° bald so den vier Waldstetten vom Herzog worden vnd noch werden söl, wie man sy gütlichabwysen vnd vff den nächsten Tag zeantwurten." «. Die Botschaft des Markgrasen von Montferrat hatangebracht der Cardinal und der Herzog von Mailand beabsichtigen, einen Zug gegen Asti zu schicken undvielleicht selbes zu banden zu ziehen, weßhalb gebeten wird, man möchte ihnen schreiben, von diesem Unter-nehmen abzustehen Dabei soll man heimbringen, daß sofern das Vurgrecht und Landrecht mit dem Mark-isen auf eine Anzahl Jahre, statt auf ewig gestellt würde, Schwyz demselben auch beitreten würde; mans °ll daher solches abzuändern beantragen, damit die vier Waldstätte sammenthaft in diesem Burg- und Land-recht ^ien Ueber das Begehreu der Botschaft, den Markgrafen bei seinem vermeinten Recht auf die Graf-schaft Asti zu handhaben und den Legaten und den Herzog von einem Unternehmen auf solche abzumahnen.