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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1513.

481.

Luggarus. 1645, 1. Februar.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, X. 177, 197. Archive Freiburg, Solothurn.

Verzeichnis; der bei der Uebergabe des Schlosses von Locarno vorgefundenen Vorräthe an Fleisch, Wein,Mehl, Bohnen, Kerzen, Oel, sowie an Pfeilen, Bogen, Spießen und an Geschützen (2 große Carthaunen,2 große Schlangen, 6 kleinere Schlangen und 2 Falconets, 34 ehrene Hackenbüchsen) und Munition.Itemjeder bot sol an sine Herren bringen, daß wir den pschluß haut gemacht mit dem von Grü, das die franzosensollend abziechen nach Lut vnd sag des pschluß, so zu Lutzeru vff dem tag gemacht ist."

48S.

Lucern. 1615, 11. Februar (Freitag vor invo-^vm,

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, 15.2 218. 239. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 5. Staatsarchiv Vern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, ZI. 157. Archive Schwyz, Solothurn, Schasshauseu.

Voten: Zürich. Felix Schmid, Burgermeister; Burgermeister Wyß. Bern. Venner Hetze!; VennerRudolf Baumgartner. Uri. Ammann Troger. Schwyz. Vogt Stadler; Vogt Neding. ObwaldeN-Ammann Frunz. Nidwalden. Ammann Kretz. Zug. Glarus. Vogt Landolt. Basel. HansLombard; Statthalter Falkner. Freiburg. Hans Schmid. Solothurn. Vener Stölli; Benedict Hngi>Schaffhausen. Burgermeister Barter. Lucern. Ludwig Küng, Schultheiß; Petermann Feer, Alt-schultheiß; Jacob von Hertenstein; Jacob von Wyl; Hans Ratzenhofer; Hans Gössi; Peter Zimmermann,Rathsrichter.

w. Nachdem die Schlösser Lauis und Luggarus zu unfern Händen gekommen und in Eile besetztworden sind, wird es nothwendig, weitere Maßregeln daselbst zu treffen. Insbesondere rufen die arme»Leute allenthalben an, daß wir ihnen Statuteil geben möchten, damit sie Gericht und Recht haben. Dan»haben auch an beiden Orten die Leute viel Gut in die Schlösser geflüchtet, das sie nun wieder herausbegehren. Dieser und anderer Sachen wegen soll jedes der zwölf Orte einen Boten auf Sonntag Ocustnach Uri sendeil und alle diese mit einander solleil sich nach Lauis, Luggarus und Domo verfügen '»stVollmacht, alles nach Nothdurft daselbst zu ordne». Auch soll man auf nächstem Tag Antwort geben, wstman diese Herrschaften bevogten wolle. I». Vor den vier Waldstätten ist eine Botschaft von Lauis erschient'mit dem Begehren, dieses bei seinem alten Herkommeil zu schützen, wie es bei der Einnahme zugesagt wordc'Usei. Die Boten der vier Waldstätte sollen daher mit den Boteil der übrigen Orte, die hineinkommen, ^darüber erkennen und das Beste dazu thun. v. Diejenigen von Lauis, welche im Schloß gewesensolleil nach Laut des Abschieds das Land räumen; der Uebrigen und mich des im Schlosse befindlichenGutes wegen sollen die Boten, die hineinkommen, Gewalt habeil, Ordnung zu treffen. Den Nnsrigen Z"Lauis und Luggarus wird geschriebeil, sie sollen bis zu Ankunft der Boten nichts verändern, es sei den"äßige Speise. «I. Caspar Göldli schreibt aus Luggarus, der Cardinal und Bischof von Lodi beabsichtigtetliche zu Lauis ledig gefallene Pfründen zu verleihen. Darauf wird den Boten, die hineingehen, Vollmachtgegebeil, die Pfründen nach ihrem Gutdünken zu verleihen, v. Schwyz hat abermals Antwort begehrt, ob