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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1512.

und seine Schwester, womit er uns hohe Ehre erwies, i». Sonntags darauf ließ er uns ein Amt haltenin seiner Capelle und uns durch zwei Bischöfe das heilige Schweißtuch Christi vorzeigen. «. Am Mittwochgroßes Bankett und Bitte, daß einige Boten mit ihm über das Gebirg geordnet werden möchten. Auchmöchten wir die Orte, die die Vereinung noch nicht besiegelt haben, bitten, solches zu thun; Dank für dieBeförderung der Messe zu Genf und neue Empfehlung seines Landes; er gab uns auch das Geleit zurStadt hinaus mit großem Gefolg. p. Auf der Rückkehr zu Genf erhielten wir ein Schreiben von Freiburgdes Harnischs wegen, dessen Abschrift wir dem Herzog zusandten, iz. Der Herzog hat unfern Obern ineinem besondern Schreiben für diese Botschaft gedankt und uns in Betreff der Sache von Novara und desEinritts Herzog Maximilians in Mailand ein Schreiben nach Bern nachgeschickt.

Der Freiburger Abschied ist unvollständig.

477.

Lucern. 1313, 17. Januar (Montag nach iiiwü).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, ll. 2 224. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. I. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, X. lütt. Archive Freiburg, Solothurn, Schaffhansen.

Boten: Zürich. Burgermeister Wyß. Bern. Venner Hetzet; Venner Baumgartner. Uri. Amman»Troger. Schwyz. Obwalden. Ammann Frunz. Nidwalden. Ammann Kretz. Zug. Amman»Steiner; Ammann Jten. Glarus. Basel. Ulrich Falkner. Freiburg. Hans Schmid. Solothurn-Schultheiß Conrad; Junker Hans von Roll. Schaffhausen. Junker Ludwig von Fulach. Lucern-Ludwig Küng, Schultheiß; Schultheiß Feer; Jacob von Hertenstein; Seckelmeister Natzenhofer; VenrichVetter; Hans Gössi; Peter Zimmermann, Nathsrichter.

!». Dem Doctor Johannes Lang,vermeintem päpstlichem Collector", der die Aebte von St. Gallenund Wettingen vor sich nach Constanz citirt und von ihren und andern Gotteshäusern etwas Geld zu erhebe»versucht, wird geschrieben, er soll von solchem Unterfangen abstehen und die im Kreise unserer Eidgenossenschastgelegenen Gotteshäuser in Anbetracht der großen Dienste, welche die Eidgenossenschaft päpstlicher Heiligkeit er-wiesen habe, ruhig lassen. Den Citirten wird untersagt zu compariren, da man solches diesmal nicht leiden will-lk. Herr Bernhard von Knöringen hat abermals des Zehntens zu Ellgi wegen gegen Zürich geklagt, letzteresaber beharrt auf der Behauptung, daß es um sein Eigenthum «irgendwohin zu Recht zu stehen habe/sondern eher laut der Bünde zu Erläuterung kommen wolle. Da Niemand Vollmachten hatte, so wurdebeschlossen, die sechs Orte sollen berathen,ob man soll) rechtuertignng annemen welle" oder nicht oder wieman sonst Mittel zur Beilegung der Sache finden möge. Dem Landvogt im Thurgau wird geschrieben, ^soll bis zum nächsten Tag zu Lucern auch die Gelten des Herrn Bernhard von Knöringen aufhalten. «. Äufdiesem Tag ist erschienen des Herzogs von Mailand Botschaft, nämlich der hochmürdige, durchlauchtige Fürstund Herr Johann Maria Sforza, Erzbischof zu Genua, des Herzogs Vetter und Herr Johann FranzStampa, welche den Eidgenosse!? für alle dem Herzog erwiesene Ehre und Gutthat höchlich gedankt undgebeten haben, wir möchten seinen Leib, sein Land, seine Leute und sein Gut als das unsrige erachten undals seine rechten Väter ihn und seine Stadt Mailand in Schirm halten, wogegen auch er sich gegen unserweisen wolle wie ein Sohn gegen seinen Vater. Dabei bitten die Gesandten, diejenigen Orte, welche dw