December 1512.
669
47T.
Lucern. 4 5! 4 2, 22. December (Mittwoch nach Mwme).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, v. > 2t«. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 247. VI. !!» Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössisch- Abschiede, ki. 147. Archive Frciburg» Solothur», Basel, Schaffhauscn.
Bolen: Zürich. Burgermeister Wt)ß. Bern. Venner Hetzet. Uri. Vogt Göltschi. Schwyz. Vogt
Neckli. Obwalden. Amman.: Frunz; Caspar am Feld. Nidwalden. Ammann Kretz. Zug. —
Glarus. Vogt Landolt. Basel. Falkner. Freiburg. Spitalmeister Stoß. Solothurn. Niclaus
Cunrat, Schultheiß. Schaffhausen. Der von Fulach. Lucern. Schultheiß Feer; Spitalmeister; Seckel-'Ueister; Venuer Holdermeyer.
». Einige Knecht'e"vo.: Freiburg haben in Savoyen eine Anzahl Harnische weggenommen und nachFreiburg geführt trotzdem daß man dein Herzog empfohlen hat, zu Eröffnung der Messe von Genf allenKaufleuten Geleit zu geben. Auf diesen: Tag sind nun die von Freiburg, welche de.: „Niederwurf" gethau,erschienen um sich zu verantworten und haben vermeint, Harnisch sei kein Kaufmannsgut, das zu diesenZeiten freien Gang haben möge, es möchte sich finden, daß solches unfern Feinden, den Franzofen, habezugeführt werden wollen. Darauf wird erkennt, die Thäter sollen durch unsere Eidgenossen von Freiburgangehalten werden das niedergeworfene Gut wieder nach Savoyen zu führen und an dem Orte, wo sie esgenommen um allfällige Forderungen Recht zu nehmen. Den: Herzog von Savoyen hat man geschrieben,er möchte chuen wenn sie es begehren, „ein kurz vnd gut recht ergon lassen." Die Boten, die beipäpstlicher Heiligkeit sind haben herausgeschrieben; jeder Bote hat eine Abschrift ihres Briefs und soll dieselbeseinen Obern mittheilem damit gegen jeden Volksaufbruch Vorsorge getroffen werde. «. Jedermann solldie Seinen vor den falschen Batzen warnen, deren viele ins Land kommen; Zürich soll nachforschen, woherdieselben kommen und wo sie geschlagen werden. «4. Dem Vogt und den Zusätzern zu Do.no wird abdiesem Tag geschrieben sie sollen bezüglich des Pulvers und der Büchse,: daselbst das Beste thuu und denPlatz bchauvten v Den vier Waldstätten und Zug wird aufgetragen, zu gelegener Zeit eine Reußinspec-ti°n vor'uueh.nen 4' Der Laudvogt in: Thurgau bringt an, es sei dort ein Span zwischen der Priester-schaft und den Laien'über die Frage ob, wenn ein Priester einem Laien schuldig ist, ihn: zuredet oderandere Spänne gegen ihn hat, solches an das Landgericht gehöre oder ob es zu Constanz „gefergget" werdenMüsse Auf nächstem Tag soll mau hierüber Antwort geben. K. Im Thurgau hat Einer den Andernder Ketzerei beschuldigt, der Thäter ist flüchtig geworden und um 200.Gulden gestraft. Nun hat derAnkläger sich mit etwas Geld abfinden lassen und die Verwandtschaft des Flüchtigen begehrt, daß maudenselben wieder in das Land kommen lasse. Beschluß: Man wolle ihm kein Geleit geben, komme er in'sLand, so soll man beide gefangen setzen, an ihnen die Wahrheit nach Nothdurft erkennen und sie nach Ver-dienen strafen I». Bürgermeister Wyß soll das Schreiben des Herrn Bernhard von Knöringen, wodurchderselbe verlangt Zürich soll ihm seinen Kauf zugehen lassen oder denselben selbst nehmen oder ihm nachseinem dreifache.! Erbieten zu Recht stehen, an seine Obern bringen. Man verlangt Antwort auf nächstenTag. z. Alsdann diser tag angesetzt, sich endtlich zu entschließen, ob man des küngs von Frankrich pot-schast gleit "geben vnd dann losen wölle oder nit, hat jedermann vff disem tag sich entschlossen vnd antwurtSebent wie dz jeder pot in geschrift hat. Vnd so alle ort vff disem tag guter maß an vnser eidgnossen