November 1512. 667
Zwischen Schwyz und Uri. Man hat sie gebeten, den Span uns zu freundlichem Entscheid zu übergeben,die Voten beider Orte hatten aber hiezu keine Vollmacht; da sich die Sache jedoch immer bedrohlichergestaltet, so haben wir sie kraft der Bünde gemahnt, nichts Unfreundliches gegen einander vorzunehmen,und da die Sache nicht langen Verzug erleidet, einen andern Tag nach Lucern gesetzt auf Donstag nachAndrea (2. December), wobei jeder Bote mit Vollmacht, die beiden Orte zu einein bundesgemäßen Recht zuveranlassen, erscheinen soll, damit der Span in irgend einer Weise abgethan werde. « . Auf diesem Taghat man von den savoyischen Boten das auf Martini verfallene Geld gefordert, diese aber habeil um Alls- .schub gebeten bis nächste Faßnacht, wie Zürich ihnen zugesagt habe. Da man hiezu keine Voll,nacht hatte,so soll man auf dein nächsten Tag zu Lucern Antwort geben, l. Der Bote von Bern soll seine Herrenberichten, welches Anbringen geschehen ist von wegen derer von St. German von Geyers,f. fehlt im Zürcher Exemplar.
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Lucern. 4,512, 3. December (Freitag vor xicoiai).
»i Zürich: Abschiede, V. lllll. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, ?i. lZ8.
Staatsar »v . Archive Frciburg, Solothur», Basel, Schaffhausc».
t». Bern und Freiburg bringen an, da wir Eidgenossen mit dem Herzog von Savoyen eine Ver-einung gemacht, haben sie ihre alte Vereinung mit dem Haus Savoyeu vorbehalten und dabei begehren sieZu bleiben Dieser Tage nun sei die neue Vereinuug ihnen zum besiegeln zugekommen und sie haben, umkein Hiuderuiß in die Sache zu bringen, dieselbe auch besiegelt, aber der Artikel wegen, die sie beschweren,betreffend ihre alte Vereinung von der herzoglichen Botschaft einen Beibrief verlangt, wozu sich der Herzogbereit gefunden habe- mm begehren sie auch von uns, nach unserer Zusage sie dabei bleiben zu lassen.Darüber soll jeder Bote auf nächsten Tag seiner Herren Annvort bringen. Auf das Begehren desHerzogs von Savoyen um Abseudung einer Botschaft au ihn wird erkannt, die Boten der Orte, welcheentsprechen wollen sollen auf Dienstag nach Lucie (14. December) zu Freiburg sein und Tags darauf»ach Savoyen abreisen um dem Herzog bestens behilflich zu sein. Sie sollen auch den de Furuo empfehlen,damit er befriedigt oder in ein ziemliches Recht verfaßt werde; geschähe das nicht, so sollen sie wiederberichten «- Auf dem letzten Tag wurde erkannt, es soll jeder Bote Vollmacht haben, in dein StreitZwischen Uri und Schwyz abschließlich zu handeln. Nun hat man zuerst an Uri das Ansinnen gestellt, denSpan den übrigen Orten zu übergeben; sie möchteil sich äußern, wie weit ihre Vollmachten dießfalls gehen.Darauf antworten die Boten von Uri, sie fordern von Schwyz nichts, da wir Eidgenossen auf Tagen ver-sprochen haben ihnen das Geld, das die Schwyzer den Franzosen zu Domo genommen samint den KostenW ersetzen- wir möchten nun unser Versprechen halten. Die von Schwyz erklärten, sie wissen nichts voneinem Span den sie mit ihren Eidgenossen von Uri hätten, man möchte ihnen denselben entdecken. Undda solches geschah, antworteten sie, sie seien an der Sache nicht schuldig, vermeinen auch keine Pflicht zuhaben jenes Geld zu ersetzen, sie habeil von den Franzosen nichts gewußt, mau habe ihnen nichts angezeigtund möge darum nach der Bünde Sage diejenigen berechtigen, die das Geld genommen habeil. Daraufhaben die Boteil dieses Tages nach Befehl ihrer Obern beschlossen, daß die XI übrigen Orte nach ihrerZusage dieses Geld au Uri ersetzen werden, daß aber Schwyz, welches die Vergütung verweigert, deßhalb