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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1512.

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gegen das Schloß Hohenkrähen, ebenso daß sie wegen der Forderung und Ansprache, die Eberhard vonReischach, Burger zu Zürich, auf dieses Schloß erhebt, sich auf unsere Eidgenossen von Zürich zu Rechterbieten, Derselbe Herr Johannes Storch hat mit Hinweisung auf Drohungen, welche von Seite derFreunde derer von Friedingen, die vielleicht in der Eidgenossenschaft wären, gegen ihn laut geworden, Geleitbegehrt. Darauf hat man geantwortet, er habe schon kraft der Vereinigung mit kaiserlicher Majestät genüg-sames Geleit, weiteres sei überflüssig. Doch soll jeder Bote heimbringen, was man, wenn er sich damitnicht begnüge, auf ein weiteres Geleitbegehren antworten wolle. K. Die gleichen bringen an, es sei deinschwäbischeil Bund zuverlässig berichtet worden, Hans Benedict von Medingen, Stoffel Huser, der Trübenzer undandere ihre Helfer halten sich in der Eidgenossen Gebiet auf. Da nun dieselben in die Reichsacht erklärtund offene Feinde des schwäbischen Bundes seien, so werde von den Eidgenossen begehrt, denselben den fernemAufenthalt nicht zu gestatten. Gleichzeitig hat Herr Adam von Fruudsberg zu Mindelheim geschrieben, essoll sich auch Caspar Schmid, aus seiner Herrschaft gebürtig, der sein Eheweib ermordet habe, in der Eid-genossenschaft aufhalten, man möchte denselben fangen und nach seinem Verdienen strafen. Alis dem nächstenTag will man über diese Artikel Antwort geben. >»». Auf das Anbringen unserer Bundesgenossen vonChurwalen wegen Veltlin und Eleven und Andern:, was sie iin vergangenen mailändischen Zug eingenommenhaben, sowie wegen dem, was ihretwegen auf dem Tag zu Baden bei dem Beschluß der Vereinung mitMailand abgeredet worden ist, haben zwar die Boten dieses Tages meistens Befehl, es bei dem AbschiedUon Baden bleiben zu lassen, .doch soll jeder Bote diesen Gegenstand noch einmal ai: seine Obern bringen.Inzwischen hat man die Boten unserer Bundesgenossen von Churwalen mit freundlichen Worten abgefertigt.

Auf Begehren des Herzogs von Savopen wird dem Cardinal von Sitten geschrieben, daß er verschaffe,daß des heiligen Bundes Kriegsvolk sein Winterlager außerhalb des Laudes Savopen und demselben ohneSchaden beziehe. «». Die Boten des Herzogs voi: Savoyen haben erzählt, was dem Herzog der Muste-rungen und Rüstungen wegen, die er während dieser Zeitläufe in seinem Herzogthum vorgenommen, vonSeite des Hauptmanns des heiligen Bundes,! des Bischofs von Gurk und des neuen Herzogs Maximilianuon Mailand begegnet ist, mit der Bitte, wir möchten in seinen Kosten beförderlich eine Botschaft mit dendesiegelten Vereinungsbriefen zu ihm senden. Darüber will man in Ermanglung von Instruction auf näch-stem Tag eintreten und wenn man räthig wird, eine solche Botschaft zu schicken, so soll dieselbe auch mitdem von Furno reden bezüglich dessen, was Herr Werner Rath von Zürich von seinetwegen angebrachthat; ^ soll sich gebührlich gegci: den Herzog halten, damit wir nicht ohne Aufhören seinetwegen beunruhigtwerden. Die Voten auf dei: nächsten Tag sollen Vollmacht erhalten, in der Appellationssache zwischenHerrn Jacob Escher Ritter und des Raths zu Zürich einerseits und unfern: Vogt zu Baden, Haus Brunner,anderseits zu entscheiden, da die Sache an wachsenden: Schaden ist und deßhalb nicht bis zur Jahrrechnung ver-sthoben werden kann. «>. Herr Johannes Storch hat angebracht, kaiserliche Majestät vernehme, daß wir aufdem Punkte stehen, mit Venedig eine Vereinigung einzugehen. Da aber zwischen Venedig und den: Kaiser nochSur Stunde offene Fehde und Feindschaft walte und wir auf frühern Tagen zugesagt haben, uns unterAlchen Umständen mit den Venedigern nicht einzulassen, so möchten wir in Beobachtung der erneuerten^Meinung bei diesem Entschlüsse bleiben. Es wird geantwort, wir haben allerdings dem Begehren derHerrschaft Venedig für Eröffnung von Unterhandlungen über eine Vereinung Gehör gegeben, werden aber,devor wir etwas abschließen, immerhin kaiserliche Majestät und Andere vorbehalten, auch wollen wir dasst^gehren des kaiserlichen Botei: an unsere Ober:: bringen, i Heimbringen, da Bern die Grafschaft