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October 1512.
Münze geben und nehmen soll, damit diese Münzen nicht so haufenweise in das Land kommen und mandie großen Zinse mit minderer Beschwerde zahlen möge. Der Landvogt soll sich in der Stadt und Graf-schaft erkundigen, „ob st) das mögent erlyden", und unfern Herren Bericht erstatten. ». Denen von Neuen-burg ist befohlen, wenn sie etwas in ihrer Stadt „ausschreien" lassen, es nur mit des Landvogts Rath undnicht in ihrem, sondern der vier Städte Namen zu thun. Die von Landeron beklagen sich über dendiesjährigen Mistwachs und begehren den Nachlast der Hälfte ihrer Zinse. Es wird beschlossen, sie sollenjetzt die Hälfte zahlen, die andere Hälfte soll anstehen bis im Herbst, inzwischen mögen unsere Herren sichberathen und auf der nächsten Jahrrechnung über ihr Begehren entscheiden. Diese Stündigung soll andernAnsprechern, Gotteshäusern und Einzelnen keinen Eintrag thun. t. Rechtsspruch über den Streit der BrüderClaudo und Simon von Vauxmarcus, letzterer Chorherr zu Neuenburg, über den Nachlaß ihres Vaters,ihrer Mutter und ihres Bruders. Da die zur Zeit durch den Markgrafen bestätigte Theilung inhält, daßdie Brüder, deren damals drei gewesen, alles väterliche und mütterliche Gut gleich theilen sollen, so wirderkannt, daß es auch jetzt, wo nur noch zwei sind, so gehalten werden soll. Claudo, als der ältere, behältdie Herrschaft Vauxmarcus, Simon, der Chorherr, nimmt die Herrschaft Gorgier mit gegenseitiger Ausglei-chungspflicht für den Mehr- oder Minderwerth; andere Güter theilen sie gleich. Alles der Oberherrschaft anihren Lehen und Rechten ohne Schaden. Da die genannte Theilung vorschreibt, daß kein Theil sein ErbgutJemand anderm verkaufen oder verpfänden soll, so soll es auch hiebei bleiben; müßte aber ein Theil seinErbe wegen dringender Roth und Armuth veräußern, so soll der andere darauf ein Zugrecht haben um de»Preis, den ein Dritter bezahlen wollte. »>. Der Neceveur und die Vögte zu Landeron, Valtravers, MZihl und zu Boudrp haben jeder drei Bürgen für ihre Aemter gestellt. V. Das Haus zu Neuenburg, dieMühlen, Backöfen, Brücken über die Zihl, auch der Hausbrunnen sind während der Zeit der Admodiationendurch Nachlässigkeit der Admodiatoren in Abgang gekommen; man hat daher von den letztern Ersatz ver-langt, sie aber haben sich darauf berufen, der Markgraf habe ihnen bei letzter Rechnungsablage alles dasnachgesehen, mit Bitte, man möchte ihnen nicht zu viel zumuthen. Darauf wird ihnen gesagt, sie sollen ihrVorgeben erweisen, dann werden hoffentlich auch unsere Herren sie dabei bleiben lassen. Hv. Entscheideines Streites zwischen Herrn Peter, Kirchherrn zu Bevayx, und Herrn Jaques Ponterense.
468.
Lucern. 4642, 5. November (Freitag vor Nai-tiM).
Staatsarchiv Luccr»: Allgemeine Abschiede, L. 2 2l0. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 2Z2, Staatsarchiv Berit! Allgemeine
Eidgenössische Abschiede, A. llt>.
Boten: Zürich. Burgermeister Wyß. Bern. Venner Weingartner. Uri. Vogt Göltschi. SchwtzZ'Vogt Neding. Obwalden. Ammann von Flüe. Nidwalden. Venner Winkelried. Zug. Amman"Steiner; Zehender. Glarus. Vogt Landolt. Lucern. Schultheiß Feer; Ludwig Kling; RosensckMr,Hans Ratzenhofer; Hans Gössi; Claus Hutter, Nathsrichter.
«. Jeder Bote weiß, was Solothurn über das Begehren der Grafen von Thierstein, daß man dirSchlösser Pfeffingen und Thierstein wieder zu ihren Händen kommen lassen wolle, geschrieben hat. Da w"'aber „nit gemeinlich" auf diesen: Tage versammelt waren, so soll auf dem nächsten Tag zu Zürich entschiedeil