September 1512.
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beim König von Frankreich hätte, abzurufen, ebenso sollen solche aus der Grafschaft Burgund, die etwa imfranzösischen Dienst wären, abgerufen werden. 6. Wenn aber gemeine Eidgenossen einen Zug nach Burgundvorziehen, so gibt der Kaiser das Gleiche an Reisigen und Geschütz, auch wird es mit den Kosten und fah-renden Eroberungen gleich gehalten, wenn aber das Herzogthum Burgund erobert wird, soll es dem Kaiserallein zukommen und bleiben, die Eidgenossen erhalten dafür 50,000—60,000 rheinische Gulden. 7. Da aufletztem Tag zu Baden der spanische Botschafter begehrt hat, daß gemeine Eidgenossen dem heiligen BundeZwischen dein Kaiser, Herzog Carl und Herzog Maximilian von Mailand beitreten, so daß kein Theil ohnebeu andern mit Frankreich Friede machen soll, so unterstützen die kaiserlichen Boten auf gegenwärtigem Tagdieses Begehren und verlangen die Ansehung eines Tages zu diesem Zwecke. Wenn aber die Eidgenossenlieber deu Boten, die sie nach Rom zu senden vorhaben, dießfällige Vollmachten geben wollen, so lassen sichdas die kaiserlichen Boten auch gefallen und werden sorgen, daß den kaiserlichen und spanischen Voten zuRom ebensolche Vollmachten gegeben werden, doch vorbehalten, daß mit Venedig keine Vereinung beschlossenwerde, ehe es mit dem Kaiser und Spanien befriedet sei, wozu kaiserliche Majestät die Vermittlung der Eid-genossen angenommen habe.
i» nach Zürcher- und Berner Exemplar.
Zu I. Beilage Nr. 21. Vereinung mit Mailand vom 3. October 1512.
Zu k. 4, Cöln. 1512. 10. September. Kaiser Maximilian erklärt durch offenes Ausschreiben alle Ange-hörigen des Reichs, welche wider bereits früher ergangene Verbote in auswärtigen Kriegsdienst ziehen, als derRebellion schuldig, in des hl. Reichs Acht und Aberacht.
Staatsarchiv Bern: Allg. Eidg. Abschiede u., 78, Archiv Solothurn.
Cöln. 1512, 16. September. Kaiser Maximilian fordert unter Androhung der Acht und Aberacht alleAngehörigen des Reichs und seiner Erblande, welche vor den erlassenen Mandaten in den Dienst des Königsvon Frankreich getreten sind, auf, denselben zu verlassen, 27 Tage nachdem dieses Schreiben ihnen zur Kenntnis;komme, da dieser Dienst gegen den hl.' Vater, das Reich und den Bund gehe w.
Staatsarchiv Bern: Allg. Eidg. Abschieed, 32.
4«S.
Luee r n. 1 Zt 2, «n October (»ff vor s-uii).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 22k.
Die Hauptleute und Knechte zu Lauis schreiben, sie haben Mangel au Knechten, Geld und Pulver,denn einige Orte haben die ihnen auferlegte Zahl noch nicht gestellt. Aufforderung an die Säumigen, ihrKontingent zu leisten. ?». Man hat hinein geschrieben, sie sollen Raths pflegen, ob sie stürmen sollen oderVicht, man könne ihnen hierin nicht rathen, denn mau wisse nicht, ob das Schloß genugsam beschossen seioder nicht. «. Bern und Freiburg sollen zwei Büchsenmeister nach Lauis senden, denn der von Basel ist^schössen und der von Lncern krank. ,R. Alle Orte sollen den Tag zu Zürich besucheil, um weiter zuberathen, wie man unsere Knechte, die allenthalben im Herzogthum Mailand sind, versehen und vor Schadenbewahren wolle.