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September 1512.
dieser Aussöhnung arbeiten. Zweitens, Parma und Piacenza betreffend, habe der Kaiser dem Bischof vonGurk aufgetragen, sich beim Papste dafür zu verwenden, daß diese Städte wieder zum Herzogthum Mailandkommen. Drittens, dem Kaiser gefalle, daß die Messe von Lyon nach Genf verlegt werde, er wolle daznhelfen, sofern der Herzog von Savoyen sich vom König von Frankreich abwende und zu uns halte. Viertensentschuldigt sich der Kaiser wegen dem Laufen von Knechten aus dein Reich zun: König von Frankreich undtheilt die dagegen erlassenen Mandate mit. Fünftens, bezüglich des Begehrens des Königs von Spanien,daß wir dem heiligen Bunde beitreten möchten, will sich der Kaiser noch bedenken nnd seinen Gesandten nachRom dießfällige Instruction geben oder einen besondern Tag dafür ansetzen. Sechstens anerbietet derKaiser nochmals zu einem Zuge gegen Frankreich durch Savoyen oder Burgund eine Hülfe von 1500 Pferde»mit hinreichendem Geschütz. Siebentens, anderer Geschäfte wegen haben die kaiserlichen Boten eine schrifbliche Eingabe gemacht, die jedem Boten abschriftlich zugestellt wird. !. Die Mailänder sollen über die dreiHerrschasten Lauis, Luggarus und Domo eine besondere Verschreibung ausstellen, ebenso der 150,000 Ducate»wegen, daß sie dieselben innert den bestimmten Zielen entrichten werden, ferner sollen sie sich verschreibe»,daß der Herzog, wenn er in das Herzogthun: kommt, die Capitel halten werde. «M. Ab diesem Tag istden Graubündnern geschrieben, sie sollen Veltlin und Eleven wieder zun: Herzogthum Mailand komme»lassen; weigern sie sich, so sollen die Boten, die nach Rom gehen, darüber verhandeln. Denselben ist auchbefohlen mit dem Cardinal zu reden, daß er beim Markgrafen von Montferrat bewirke, daß Asti wiederzum Herzogthun: Mailand komme, wie das zugesagt ist. Auch sollen sie Vorsorgen, daß unsere Knechtzusammen kommen und den: Herzog von Mailand oder dessei: Regenten nach Nothdurft dienen, i».vff gehaltene:: Tagen durch röm. keys. Mt. verordnete Räte,' ouch gemeiner Eydgnoschaft Räte vnd Sa»d'boten von einem tapfern Zug in Frankrich oder dz Herzogthun: Burgund:) zu thun etlich Red gehalten v»dvff disem Tag abermals anregung beschechen, ouch an k. M. Räte begert worden ist ein Vfzeichnung Jr^guten bedunkens, wie oder welicher gestalt gedachter Zug fürgenomen werde:: sölt, zu vergriffen, habe»ddemnach keys. Mt. Räte, so vff disem Tag Michaelis erschinen sind, nämlich Her Hans von Landow ^Blumeuberg, Ritter, Schatzmeister im Nich, Her Ulrich von Habsperg, Houptmann der vier WaldstettRin, vnd Johann Stork die nachberürte Meinung zu dienstlicher fürderung gelegenheit -vnd notturft der sach^für sich selbs im besten angesechen vnd betrachtet": 1. Da an den: Zug nach Frankreich viel gelegen ^und, wenn derselbe mit gehörigen: Nachdruck geführt werde, für diesen Krieg viel Nutzen daraus erwachstdürfte, lassen sie sich diesen Zug nach Gelegenheit der Parteien gefallen, so daß der Kaiser in seinen Kost^1500 reisige Pferde und erforderliches Geschütz zu eiliger Eroberung von Städten und Schlössern stelle, d»Eidgenossen dagegen auch in ihren Kosten eine gehörige Anzahl Fußvolk, um den: König von Frankreichfreien Felde begegnen und mit Ehren wieder heimkommen zu können, dazu verwenden. Die beiden Züge s»^'"an einem zu bestimmenden, gelegenen Orte zusammentreffen. 2. Was „gmeinlich oder sunderlich" auf dieß»»Zug an Schlössern, Städten, Landschaften gewonnen wird, soll zur Hälfte dem Kaiser, zur Hälfte dengenossen zugetheilt werden. Dem Kaiser soll gestattet sein, den Theil der Eidgenossen um eine zu vereinbare»^Summe Geldes an sich zu ziehen, mit Ausnahme immerhin derjenigen Schlösser, Städte u. s. w., welche dwEidgenossen für sich selbst behalten wollen. 3. Wenn der Kaiser mit Zustimmung der Eidgenossen spw"s ^Truppen aus Italien zu diesen: Zug zu Hülfe kommen ließe, so soll alles in drei Theile, zwischen dem Kaiser, de»Eidgenossen und den König von Spanien getheilt werden. 4. Fahrendes gehört de:::, der es erobert. 5. 3Ve»"dieser Zug vorgenommen wird, soll der Kaiser den: Herzog von Savoyen gebieten, das Volk, das er etw»