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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1513.

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Artikel vnd Abredung zwüschent der Meyländischen botschaft vnd vns Eidgnossen vff dem tag zuBaden vff Nativitatis Marie vergriffen anno v° xij°

1. Wir Eidgenossen wollen, wie schon auf dem vorigen Tag angegeben, die Herrschaften Lauis, Luggarusund Domo mit aller Zubchörde, wie sie von Alterher besessen worden, Nichts ausgenommen. Doch mag der Herzogzu Lauis und Domo Zollner haben, um den Zoll von Como und Novara zu beziehen, uns an allen übrigenRechten ohne Abbruch; wir geben auch hierüber keine Verschreibung.

2. Der Herzog oder der Staat von Mailand soll uns an unsere Kosten und Mühe 150,000 Ducaten geben,25,000 auf den I. Januar nächsthin und fortan jedes Jahr ebensoviel, bis die ganze Summe bezahlt ist.

3. Soll uns der Herzog und der Staat von Mailand auf ewige Zeiten jährlich auf 1. Januar 40,000Ducaten Pension nach Zürich oder Lucern legen. Die erste Pension verfallt vom 1. Januar nächsthin überein Jahr.

4. Wir Eidgenossen und die Unfern sollen im ganzen Herzogthum Mailand bis an den Stadtgraben zuMailand zollfrei sein nach Maßgabe der alten Capitel. Jedoch sollen die von Lauis, Luggarus und Domo, wennsie im Hcrzogthum außer unfern Zielen und Märchen kaufen, zollen wie bisher.

5. Dagegen sollen wir Eidgenossen den Herzog und das Herzogthum schirmen und ihnen auf BegehrenHülfe leisten nach Nothdurft; doch soll er der Hülfsmnnnschaft Sold geben, wie folgt: einem Hauptmann 10,einem Lütiner 6, einem Venner 6 Sölde, für einen einfachen Sold 4>/2 Gulden undallwegen Hunderten zehensöld", Bruchzahlen zwischen Auszug und Heimkehr für ganze Monate gerechnet.

6. Wenn wir Eidgenossen selbst mit schweren und großen Kriegen oder Geschäften beladen wären, so sollenwir solcher Hülfeleistung ledig sein. Auch soll dieselbe stets von uns verlangt und das Annehmen von Knechtenohne unser Wissen und Willen nicht gestattet sein.

7. Wenn wir des Herzogs Hülfe zu unfern Kriegen bedürfen, so soll er uns mit 500 Pferden, zur Hälfteschweren, zur Hälfte leichten, in seinen eigenen Kosten beistehen.

Gegen einige dieser Artikel haben die mailändischen Boten Gegenvorschläge gemacht, welche den Botenschriftlich mitgetheilt sind und heimgebracht werden sollen. Auf St. Michaelstag soll zu Baden ein weiterer Taggehalten werden, damit man zu einem Beschluß komme.

Antwort der Mailänder:

1. Mit dein ersten Artikel sind wir einverstanden nach mündlichem Beschluß und soll darüber nichts inSchrift gebracht werden.

2. Wegen Unmöglichkeit, bei den dermaligcn Verhältnissen das Geld aufzubringen, verlangen wir, daßder Anfang der Zahlungen auf Anfang Januar 1514 gesetzt werde, anerbieten aber Verzinsung vom nächstenNeujahr an.

3. Keine Pension soll anfangen, bevor Parma und Piacenza zu unfern Händen gekommen, ha auch diesezum väterlichen Gut Herzog Maximilians gehören und der Papst kein Recht daran hat.

4. Wir wollen die alten Capitelauf den Nagel" halten.

5. Die Eidgenossen sollen sich zu Wiederherstellung des Staates von Mailand verpflichten und innertMonatsfrist dem Gubernator Asti, Eleven und Veltlin übergeben.

6. Der Sold der Hülfstruppen soll anfangen, wenn sie nach Como kommen und nicht für mehr als ....verlangt werden. Für Hin- und Herreise soll je 1 rheinischer Gulden per Mann gegeben werden.

7. Bitte um baldigen und günstigen Bescheid.

Der Eidgenossen Wille ist auch, dem Grafen von Eleven, der sich im Land gegen unsere Kriegsleute gutbenommen hat, wieder zu seiner Grafschaft zu verhelfen. Staats»^!-, Ben,: Mg. Eidg. WM-de n,, «s.

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