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August 1512.
tauschen oder zu übergeben, v. Jeder Bote weiß, wie der von Mondragone, Hauptmann des Schlosses zuLauis, dem Jacob von Uri einen Geleitsbrief hinausgeschickt hat, zu ihm in das Schloß zu kommen, wie diesergegangen, was sie mit einander geredet und weß Willens der Hauptmann gewesen wäre, wenn die Lom-barden im Schloß es ihm nicht gewehrt hätten. «A. Den Hauptleuten zu Lauis ist befohlen, einen oberstenHauptmann und Venner unter ihnen zu wählen „und ein Venlin zu machen". Ferner sollen sie unter denBürgern von Lauis einige dazu geeignete und vertraute Männer zu Zollnern und „Gabellirern" verordnen,die den Zoll einnehmen und den Hauptleuten Rechnung geben. «?. Jedes Ort soll seinem Hauptmann znLauis beförderlich 50 Gl. schicken; jeder Bote hat bereits 10 Kronen gegeben mit Ausnahme des Botenvon Zug, diese sollen an den 50 Gl. abgehen; das Geld ist zur Anschaffung nothwendiger Dinge und zumErsatz bereits von den Hauptleuten gemachter Ausgaben bestimmt. Auch soll jedes Ort einen CentnerBüchsenpulver zun? großen Geschütz schicken, ll. Man soll auf Tagen berathen, wie man die Gerichte zu„Marckaz", Mendris, „Pyaß" und „Sodalot", die zur Herrschaft Lauis gehören, besetzen wolle. Einstweilensollen die Hauptleute diese Gerichte versehen. K. Jedes Ort soll an die Stelle allfällig erkrankter Knechteandere hineinschicken, sodaß die Zahl 40 erfüllt bleibe. Zur Verstärkung soll zudem jedes Ort 10 Knechte mitHandbüchsen und zugehöriger Munition hineinschicken. Z». Die Hauptleute von Unterwalden und Schaffhausensollen auf den Zoll zu Lauis, auch auf die Renten der Herrschaft Acht haben, auch sollen sie die Güter desTrivulzio und anderer Feinde der Eidgenossen zu unfern Händen einziehen, verwalten und darüber Rechnunggeben, i. Die Burger und Einwohner zu Lauis haben etliche Capitel und Artikel, die sie unter sich gemacht,vorgelegt und um deren Genehmigung gebeten. Das will man heimbringen. Uri soll die von Lauis dannauf den Tag bescheideil mit ihren alten Statuteil, die sie von den Fürsten habeil. Li. Weiter haben die vonder Stadt und vom Thal zu Lauis geklagt, wie die von Bellenz sie mit dem Salzzoll von dem Salz, dasaus deutschen Landen kommt, unleidlich beschweren, indem sie von jedem Saum Salz einen Dickpfenninghaben wollen. Das soll man heimbringen. S. Jeder Bote weiß auch seinen Herren zu sagen, wie wohlund ehrlich die Boten von dem Legaten, dann auch von dem Bischof von Lodi, Gubernator zu Mailand,empfangen worden sind. Was sie an dem Legaten gefunden, darüber ist ein eigener Abschied gemacht-Derselbe hat auch jeden Boten mit 40 rh. Gl. beschenkt und der Bischof von Lodi hat jedem zn „einerscheuben" für seine Hausfrau 20 mailändische Ellen schwarzeil Damast gegeben, i»». Zürich soll wegenaller dieser Gegenstände gemeinen Eidgnossen baldigst einen Tag setzen. ». Jeder Bote weiß auch, wasuns von dem Hauptmann zu Luggarus von der Aufforderung des Schlosses wegen begegnet ist. «». Ausdiesem Tag sind eine Anzahl Personen, die sich als Anwälte der Gemeinde und des Thales Lauis aus-gaben, gegen Hieronymus Morosini lind seinen Anhang vor uns erschieneil, und haben verlangt, daß dieser,der mit seineil Amtleuten die Landsteuer, die früher angelegt worden, um circa 200 Gulden gennnderthabe, als Statthalter entsetzt werde. Nachdem wir beide Parteien und mich den Landvogt angehört, habe»wir erkannt, wenn die von Lauis auf Hieronymus Morosini und seine Mithaften die Anschuldigung, diesie schon zu Bern erhobeil, oder andere unehrliche Dinge behaupten wollen, so sollen sie bis Weihnächte»deil Nachweis dafür vor den Eidgenossen leisteil, sonst soll der Handel wieder an gemeine Eidgenosse»gebracht werden, um jedeu uach seiner Verschuldung zu strafen. Was die Stelle eines Statthalters betrifft,so soll eiil jeweiliger Landvogt darüber verfügen ohne Einrede derer von Lauis, es sei denn, daß mit Rechtunehrliche Sachen auf einen gebracht werdeil können; in diesem Fall soll er abgesetzt werdeil. Im Uebrige»lasseil lvir die von Lauis bei ihrem alten Herkommen, ihre Aemter, doch nicht für länger als jeweilen für