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August 1512.
die Unfern ohne unser Wissen und Willen nicht in Dienst nehmen soll. 3. Daß wir Eidgenossen schuldigseien, den Herzog zu schützen und zu schirmen in dem Herzogthum und Land Savoyen „so er yetz Jnnhatvnd beherrschet." 4. Damit in künftigen Zeiten aus dein Buchstaben dieser Vereinung kein Mihverständnißerwachse, soll dieselbe nicht lateinisch, sondern deutsch aufgerichtet werden. ?». Da sich zwischen unfern Eid-genossen von Uri und Schwyz ein Span erhoben hat des Niederwerfens der Franzosen wegen, die aus Domoabgezogen sind, so finden die übrigen Orte, es sei zur Verhütung weiterer Unruhe nöthig, sofort zur Sachezu thun. Die Boten haben sich daher getheilt und sich in beide Orte vor die Gemeinden verfügt, SchivYZgebeten, den armen Geselleil das Ihrige wieder zu geben, Uri, nichts Unfreundliches zu beginnen. SchivYZantwortete, die Seinen haben das Genommeile unter sich vertheilt; sie wüßten nicht, wie Jemanden etwaszurückerstatten; sie werden gegen Uri nichts Unfreundliches anfangen, werden sie aber allgegriffen, so werdensie sich wehren. Uri antwortet, es wolle erwarten, ob Schwyz Rückerstattung leiste; geschehe es nicht, so„wölten sy dem zukommen." Man hat sie darauf beiderseits kraft der Bünde ermahnt, bis zum nächstenTag zu Baden nichts gegeil einander vorzunehmen, was sie auch „ze gutem teyl" zugesagt habeil. JederBote soll daher die Sache an seine Obern bringen, damit man zwischen beiden Orten freundlich mittle odersie zu billigem Recht verfasse, damit nichts Aergeres daraus erwachse. Da die armen Gesellen, denen dasIhre genommen ist, zu Lucern liegen, hat mau mit denen von Uri geredet, sie möchten dieselben zufriedenstellen, damit sie den Ausgang der Sache in Ruhe erwarten. «?. Da Isri auf diesem Tag sich hat merkenlassen, es habe Domo und das Eschenthal zu Händen der zwölf Orte eingenommen, so soll man auf deinTag zu Badeil beratheil, wie man es mit der Besetzung halten wolle. «I. Jeder Bote weiß, das; die Redegeht, der Kaiser lind der Köllig von Frankreich stehen in Unterhandlungen, der König wolle dem ErzherzogPhilipp seine Tochter geben und beide dann den Erzherzog in den Besitz Mailands und Burgunds setzen-Man soll dieses heimbringen, um sich, falls es sich so verhielte, weiter zu berathen, was zu thun sei. v. DerHerr von Chätelard ist mit seiner Freundschaft und seinem Anhang zu Lucern vor der vier Städte Botenerschienen und hat begehrt: 1. Man möchte ihm dazu helfen, daß er wegen des Hauses Lasarra die 4000 Kro-nen, welche der Bericht ihm zusage, und die auf Bartholoinäi letzthin verfalleil seien, erhalte. 2. Die Fra»vo>l Lasarra soll sich erklären ob sie den Bastard nach Inhalt des Vertrags befriedigeil oder ihm zu Rechtstehen wolle. 3. Sie soll mich die von Villars ohne Entgelt nach Laut des Vertrags zu dem Ihrigen komme»lassen. Beschluß: Mail soll bei dem Herzog und der Frau von Lasarra verschaffen, daß solches geschehe undweitere Mühen und Kosten erspart werden.
?», «, « fehlen im Schwyzer Exemplar.
Zu ». Ein Entwurf der Vereinung mit Savoyen steht im Freiburger Abschied VI. 86. Das Bündnis-selbst zwischen dem Herzog von Savoyen und acht Orten (Beilage 2V) trägt das Datum vom 27. August.
Lucern. 4Z42, 31. August.
Staatsarchiv Luccr» : Allgemeine Abschiede, IS. 2 t«2.
„Der Savoyischen eynung halb, als dann vnser Eydgnossen von Swyz vnd Vnderwalden vff uechstSonntag Jr gemeinden gehept vnd Vilser eydgnossen von Swyz, och ob dein Wald, sich erlütert still zestatt,