638
August 1512.
damit auf Doustag nach Bartholoms (26. August) zu Lucern definitive Autwort gegeben werde, i. Ueberdie Vermittluugsanerbieten des Herzogs von Savoyen und der Prinzessin von Burgund hat man auf diesemTage nichts verhandelt, sondern dieselben auf den Tag zu Baden gewiesen, damit die Boten des Kaisers,des Papstes und der Venediger, welche diesen Tag verlangt haben, jene Anbringen auch anhören können.Ii,. Den Span des Treyer von Hitzkirch mit denen von Hallwyl, der auf diesem Tag nicht hat vereinigtwerden können, sollen die Boten heimbringen, damit entschieden werde, ob die Sache vor den VI Ortenzu berechtigen oder Treyer anzuweisen sei, in derer von Hallwyl Gericht Antwort zu geben.
457
Freiburg. I 5 i L, 11. August (Mittwoch nach ch,kmrenUi).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, Hl. 350»
Jahrrechnung der beiden Orte Bern und Freiburg über die Verwaltung ihrer gemeinsamen Herrschaften.
458.
Vadeu. I:» IL 11. August (Mittwoch xost I.ÄuroiUii).
Staatsarchiv Luceru: Allgemeine Abschiede, L. 2 184. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. lüli. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, Hl. 352. Archive Solothurn, Freibnrg, Schaffhausen.
t». Auf diesem Tage ist der Baillif von Lothringen erschienen und hat im Namen seines Fürstenangebracht: Es gehe die Rede, daß einige Eidgenossen durch dessen Gebiet dem König von Frankreich zuziehenund daß der Fürst ihnen hiefür Durchpaß gestattet habe. Letzteres sei unrichtig, der Durchzug sei widersein Wisseil und Willen geschehen und er habe, sobald er davon Bericht erhalten, gegen solchen Durchzugstrenge Verbote erlassen und auch einige seiner Unterthanen, die dessen ungeachtet nach Frankreich zieheilwollten, gefangen gelegt lind werde sie strafen. Er bitte daher die Eidgenossen, ihn für entschuldigt zu halte»und zu glauben, daß er sich keineswegs gegen sie setzen wolle. Ferner werde geredet, es befinde sich sei»Bruder beim König von Frankreich. Das sei wahr; bei der Theilung der Landschaft sei nämlich seinemBruder derjenige Theil zugefallen, welcher von dem Köllig von Frankreich lehubar sei, weßhalb derselbe sichseiner Lehenspfticht ,licht entziehen könne, was der Herzog die Eidgenossen zu bedenken bitte. !e. Der Papsthat eine löbliche Eidgenossenschaft „vinb Jr getrüm gut dienst erlich begäbet, nämlich ein schwert, Hut v»dij panern, mit friheiten nach tut der bulleil." Man soll auf nächstem Tag entscheiden, wo man diese Ge-schenke zu gemeiner Eidgenossenschaft Handeil verwahren wolle. «. Auf diesem Tag ist eine Botschaft desKölligs von Spanien erschienen mit dem Begehren, die Eidgenossen möchten in den Blind mit dein Papst/dein König von Spanien und der Herrschaft Venedig eintreteil und denselben auf ewig oder, wenn diesesnicht seül möchte, auf drei Jahre oder auf so lauge, als der Bund zwischen den drei genannten währe,abschließen. Auch möchten die Eidgenossen trachteil, den Streit zwischen kaiserlicher Majestät und Beliebigzu vergleichen, damit dann alle fünf Staateil in Einuilg und Vündniß mit einander treteil könnten. Ata»möchte diesen Gegenstand beförderlich in Behandlung nehmen, denn der König von Spanien liege mit s»schwereil Kosten zu Felde, daß es ihm beinahe unerträglich sei. «i. Ferner ist erschienen eine Botschaft