Juli 1512.
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Desglichm so mellm wir, dz er in vnser Statt Nüwenburg, es sy gegen burgern oder andern, frömbden,offenlich verlümbdten Personen handeln wag, doch dz solich annäinung mit Rat der vier ininistralen oderetlicher vnder Inen oder der Räten, die er ankamen mag, bescheche. Dabi so wellen wir nit, das Jemandander den vnsern den andern mit geistlichen ladungen, bannen vnd sürforderungen beschwüren, dann ob jochjemand vnder Inen sich dem geistlichen zwang vnderwürfig gemacht hett, so wellen wir doch das ungehindertdesselben des Schuldners guter in pfandwis möge gesucht vnd den gelten vbergeben werden, alle geuerdvermitteln In craft diß brieffs, den wir mit vnser vier Stetten angehengkten Jnsigeln bewart den vnsernvon Nüwenburg zu bestätnng solicher Jr srpheiten geben haben vff Mentag nach St. Jacobstag Aimo :c. xij."
„In glicher gestalt hat man den burgern zu Landeron, denen von Valtravers, Voudry, Bevaix Jrfryheiten bestätbrieff vffzurichten zugesagt".
Zu o. Die Eidesformel siehe im Freiburger Abschied VI, S. 81. b.
Zu i». Der Bestätigungsbrief findet sich auch im Solothurner Abschied V,, ebenso die Verhandlungen Ii, ff.
dieses Abschieds.
4SS.
Aucern. 1Z42, 28. Juki (Mittwoch nach duoolü).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V, um. Staatsarchiv Bcr»! Allgemeine Eidgenössische Abschiede, u. W.
Archive Freiburg, Solothur», Schaffhaute».
z, Zürich hat durch Meister Heinrich Winkler eine Schrift eröffnen lassen, die von den Seinigen im Feldgekommen ist und tinter Andern: enthält: „Wie dann von den vnsern im feld ein Abzug beschechen wollenach der jetzigen Musterung, vnd so das beschechen, wol darus entspringen möchte, das die Er, lob vndVictor:), so die vnsern ingeleit, sich endern vnd wider durch vnser fyend geschwechert werde,:." Deßhalbhabe Zürich neuerdings 1000 Mann ausgezogen und hinein beordert, um solches zu verhindern. Da aberauf diesen: Tag Niemand Vollmacht hatte, so soll jeder Bote diese Nachricht zu weiterm Nathschlag heim-bringen, ob man, wenn ein solcher Abzug stattfinde, andere Mannschaft hineinschicken wolle, um zu verhindern,daß der Feind wieder in Vortheil komme. Ie. Die Schlösser Lauis und Luggarns und der Langensee sindnoch in des Feindes Hände.,:, der von da aus die Unser,: beraubt und beschädigt. Man hat daher ansdiesem Tag abgeredet, daß zu den 40 Mann, welche jede der vier Waldstätte zu Lauis in: Zusatz hat,jedes Ort unverzüglich ebenfalls 40 Mann dahin senden und alle Orte Boten zum Legaten schicken sollen.Diese Boten sollen auf Donstag nach Vincnla Petri (5. August) zu Uri sein und von da hineinreiten, umdas Geschütz und was dazu gehört, das dort erobert ist, zur Belagerung dieser Schlösser in Anspruch zuNehmen, e. Dieselben Boten sannnt den Zusätzern sollen Vollmacht haben, Como, Luggarus, Domo undandere Gegenden zu unser,: Händen zu bringen. «S. Man hat sich auch vereinigt, daß die schon erobertenund noch zu erobernden Landschaften den Orten der Eidgenossenschast gemeinsam zugehören sollen, dabei soll^ unabänderlich bleiben. Wenn Jemand seinen Theil daran aufgeben oder verkaufen wollte, so soll einsolcher Theil Niemanden anders als den übrigen Orten der Eidgenossenschaft zukommen oder verkauft werden.
Da Einige ans Wallis sich beklagen, der Legat, ihr Herr, habe sie gebannet und in etlichen Zehnten dieKirchen verschlossen, so wird auf ihr Begehren den Boten, die nach Italien gehen, Auftrag gegeben, mitSeiner Gnaden zn reden und sich dafür zu verwenden, damit sie beidseitig gegen einander zu Nuhe