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Juni 1512.
zuzuwarten. I». Da Uri und andere Eidgenossen Lauis eingenommen haben und bei ihnen viele aus Livinen,Bollenz, Riviera und Bellenz sind, die nach Hause kehren sollten, so soll jeder Bote an seine Herren brin-gen, daß man Zusätzer hineinschicke, um die Urner zu verstärken.
447.
Ber n. t Ii 4 2, 3t). Juni (Mittwoch nach ?otri ä- I'auli),
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, m. 278. Archiv Solothurn.
Boten: Bern. Jacob von Wattenwyl, Schultheiß; Wilhelm von Meßbach, Ritter, Altschultheiß; PeterDittlinger, Venner. Lucern. Jacob von Hertenstein; Arnold Moser, des Raths. Freiburg. NiclausLombard, Seckelmeister. Solothurn. Benedict Hugi, des Raths; Niclaus Ochsenbein, Seckelmeister.
Diese in Auftrag ihrer Herren und Obern beurkunden die endliche Beilegung des Streites zwischenFrau Huguete von St. Trivier und Wilhelm Mangero, Freiherrn von Lasarra einerseits und den BrüdernFranz und Jacob von Gingins, Herren von Chätelard anderseits, um Schloß und Herrschaft Lasarra, her-rührend von einer Vergabung, welche Herzog Carl von Savoyen den Letztern sammt ihren Verwandten undAnhängern Jacob von Wyl, des Raths, und Heinrich von Alikon, Stadtschreiber zu Lucern „in widerwer-tiger gestalt" gemacht hatte. Mit Einwilligung aller Theile wird nun der Span dahin vertragen: 1. DieFrau von St. Trivier und Wilhelm Mangero erhalten Lasarra und 2000 Kronen Entschädigimg. 2. DieHerren von Chätelard und ihre Anhänger und Mithaften erhalten für alle ihre Ansprachen, Kosten undSchaden 16,000 Sonnen- oder französische Kronen. 3. Dem Bastard von Lasarra wird sein testamenta-rischer Anspruch auf das Haus Lasarra zu rechtlicher Geltendmachung vorbehalten. 4. Bern und Solo-thurn erhalten für ihre Kosten 3000 Kronen, Bern 2000, Solothurn 1000, die Söldner, die das Schloßzu gemeinen Händen bewacht haben jeder 70 Gl. 5. Bis der Herzog von Savopen diese Entschädigungausgerichtet, behalten die vier Städte die eingenommenen Pfandschaften und versprechen überhin alle Theilebei diesem Vertrag zu schirmen. Damit soll aller Streit und Unwille diöser Sache wegen abgestellt sein-
448.
Neuenbürg. Iii42, 4. Juli (den inj Tag Zuly.
Staatsarchiv Lucern: Acten Neuenburg. Archive Freibnrg, Solothurn.
t». Die Boten der vier Städte Bern, Lucern, Freiburg und Solothurn haben den Edelleuten unddenen in der Stadt Neuenburg und der ganzen Grafschaft versprochen, daß die vier Städte die Grassel)^bei ihren Freiheiten und ihrem alten Herkommen belassen und beschirmen und ihnen darüber eineil Bestä-tigungsbrief geben werden. Sie meinten, wir sollten ihnen zuerst schwören, wie das von andern Grafoaund Herren geübt worden sei nach Inhalt ihrer Freiheiten. Das Alles ist ihnen zugesagt. I». Daraushat man alles aufgeschrieben und angezeichnet, was man im Schloß gefunden hat, und von dem Jnventa-rium dem Junker Hans von Erlach eine Abschrift gegeben. «. Alle vom Markgrafen eingesetzten Amtleutohat man bleiben lassen bis auf weitere Verordnung der vier Städte, wofür auf nächsten Sonntag ein Tag