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Juni 1512.
nm Pensionen einen kurzen Aufschub verlangt, f. Die Unfern im Feld haben geschrieben, es geheihnen wohl und glücklich, letzten Montag seien sie vor Pavia gelegen nnd haben etliche Schlösser und Städteeingenommen, die dem Papst, dem König von Spanien und den Venedigern geschworen haben. Wir habenihnen geschrieben, uns gefalle, daß die Städte und Schlösser, die sie einnehmen, sowohl uns Eidgenossen,als dem Papst und Andern schwören sollen, da wir auch im Krieg seien und es uns, zumal bei unfernVerhandlungen mit dem Kaiser, zu großem Nachtheil gereichen würde, wenn wir die eroberten Städte undSchlösser nicht auch uns schwören ließen, denn in diesem Falle könnten wir leicht „zwischen zwei stülen nider-sitzen" und ohne Vortheil aus der Sache wegkommen. Sie sollen uns über Alles berichten, ob sie Hülfe noth-wendig haben u. s. m. »
v, t fehlen im Berner Exemplar.
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Baden. 4542, 21. -Juni (Montag vor lok. Iwptisw,) (Jahrrcchmmg.)
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, U. 305. Archive Schwyz, Schaffhausen.
Boten: Zürich. Felix Schmid. Lucern. Hans Natzenhofer. Uri. Hans Muheim. Schwyz. UlrichKätzi. Unterwalden. Ulrich Adachers. Zug. Heinrich Trinkler. Glarus. Ulrich Landolt.
Die Forderung des Schreibers der Stadt St. Gallen wegen des Briefes, den er zwischen dem Abtund Stadt St. Gallen gemacht hat, soll auf dem nächsten Tag besprochen werden. 4». Der neue Vogt imRheinthal bringt an, es möchte daselbst ein Haus gebaut und dem jeweiligen Vogt als Wohnung angewiesenwerden, v. Die von Baden sind der Appellationen wegen vor uns erschienen und haben mit Berufungauf ihre Freiheiten gemeint, es sollte von ihrem Rath um Schulden nicht weiter appellirt werden. Manhat aber einen Artikel im Urbar gefunden, auf welchen gestützt man sie hiemit abgewiesen hat. Der Artikellautet folgendermaßen: „Es ist von gemeinen Eydtgnossen vnd Jr Rathsbotschaften merklich clag an ^gelangt beswerung vrteilen halb in Iren Stetten vnd landen Inen zugehörende, darumb durch Si geordnetvnd gesetzt, welche person in denselben Iren Stetten vnd landen einer vrteil beswert wirt vnd vermeint,vntugenlich sie gesprochen, das er von dero sich wol mag berufen vnd appelliren für gemeiner EydgnossenRatzbotten, wa dann die zu tagen versamt werden, doch mit bybringen Handlung des Rechten, vnd was dennwiter da gehandelt das es daby bestan vnd dem nachkamen sölle werden an verrer verzüchen." Da die vonBaden sich mit obiger Abweisung nicht zufrieden stellen, so will man die Sache heimbringen und auf nächstenTag die Meinung der Obern einholen. «I. Vogt Stocker verlangt etwas an seine Kosten, da er die Ursachesei, daß uns die 1000 Gulden vom Pfalzgrafen zugefallen seien. Das will man heimbringein «. ,Jed^Bote kennt das Anbringen der drei Städte, welche am Thurgau, den 1000 Gulden des von Landenbergund Andern: gern Theil hätten. 4'. Da im Thnrgau Jeder, der appelliren will, 1 Gulden geben muß,hat man ans Hintersichbringen das Gleiche auch für die Appellationen verordnet, die nach Baden geheMdoch soll nur der den Gulden geben, der Unrecht erhält. K. Dem von Landenberg hat man dieGulden gefordert, er ist aber ohne Zahlung weggeritten. I». Rechnung: Hans Dietli von Uri, Vogt imNheinthal, hat Einnahmen 470 rheinische Gulden, trifft einem Ort 58 Gulden 30 ß., er hat aber jedemnur 18 Gulden 30 ß. gegeben, bleibt also jeden: Ort 40 Gulden schuldig. Von Dießenhofen erhält jedesOrt 9 Sch. Gulden 1 Dickplaphart, von: Vogt in den Aemtern 52 Pfund 6 ß., nämlick, 20 Dickplaphart