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Juni 1512.
well. Vsfsölichs unser Eidgnossen von Lueern mit Im nid Ilm wellen, sonders lenger fengklich enthalten bis ZUsiner Zit In nach sinem Verdienen zestrafen, als sy vermeinent des Recht, glimpf vnd Er zu haben."
Zu <1. Den Geleitsbrief für die Kaufleute von Nürnberg und Augsburg, ää. Freitag in der PfingstlWoche (4. Juni) siehe im Zürcher Abschied V. 179.
Ic. Fehlt im Lucerner- und Berner Abschied. ,
443.
Bern. jj Z jj 2, 8. JuMKZmstog vor Oorxorls Llirlsti).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 25l). Archiv Solothurn.
Abermals ist zu Hinlegung des Handels um Lasarra viel Mühe und Arbeit aufgewendet und einVertragsentwurs schriftlich aufgesetzt worden, welchen die savoyischen Anwälte aus Mangel an Vollmacht anihren Herrn bringen müssen und darüber auf Sonntag nach St. Johann Baptist nächsthin Antwort gebenwollen. Der Herr von Chütelard und die Boten von Lucern und Freiburg haben den Vertrag auch nichtohne Rath und Willen seiner Freunde und ihrer Obern annehmen wollen, weßhalb sie auch auf dem ange-setzten Tag ihren endlichen Entschluß eröffnen sollen. I». Da diejenigen, welche jetzt lange Zeit das SchloßLasarra innegehabt, für jeden Tag und Mann sammt erhaltener Zehrung einen Gulden fordern, so wirdbeschlossen, die genannten Knechte sollen abziehen und es soll eines jeden Herren und Obern anheimstehen,sie nach Gutfinden zu besolden. Jedes Ort soll die Seinen, damit sie desto gutwilliger abziehen, versichern, daßsie bis Jacobstag jedenfalls ihre Besoldung erhalten werden. Dabei scheint einigen Boten, t/z Gulden Berner-Währung sollte für den Mann und Tag genügen. «. Der freundliche Tag für Hinlegung zwischen Bernund Solothurn Hangender Spänne wird bis Sonntag nach St. Jacobstag verschoben.
Zu n.. Der in urkundlicher Form abgefaßte Vergleichsvorschlag lautet im Wesentlichen folgendermaßen:Nachdem die vier Städte Bern, Lucern, Freiburg und Solothurn auf Begehren des durchlauchtigen HerzogsCarl von Savopen ihre Rathsboten zu diesem gesendet, in Hoffnung, daß, da die Forderungen und Ansprachtwelche einerseits Frau Huguete von Sanct Trivier in ihrem eigenen und im Namen Wilhelms von Mangel,Herrn von La Brupöre, anderseits die Herren Franz und Jacob von Gingins, Herren von Chütelard, auf daNHaus und die Herrschaft Lasarra erheben, geschlichtet werden können, was aber verschiedener Zufälle wegen nichtzu Stande kam, so habe der Herzog die Abgeordneten der Städte mit seinen Anwälten wieder nach Bern anjeinen neuen Tag gefertigt, wo nun folgender Vorschlag gemacht wird: 1. Der Herzog von Savoyen setzt dieFrau von Sanct Trivier und den jungen Herrn von La Bruyöre in den Besitz der Herrschaft Lasarra ein, so daßsie selbe von den Herrn von Chütelard und Jedermann ungeirret innehaben sollen und giebt ihnen für den b«ndiesen Sachen gehabten Kosten und Schaden 2000 Kronen. 2. Die beiden Herren von Chütelard entschädigt derHerzog für den Abstand von ihrer vermeinten Gerechtigkeit, Kosten und Schaden mit 8000 rheinischen Gulden-. 3. Diejenigen, welche von den vier Städten das Schloß während der Zeit des hängenden Streites innegehabtentschädigt der Herzog nach Uebereinkommen mit den vier Städten. 4. Da Bern und Solothurn für die Ein-nahme besagten Schlosses einen Kriegszug ausgerüstet, so entschädigt der Herzog für dießfalls gehabte KostenBern mit 2V00, Solothurn mit 1VVV Kronen. — Dieser Vorschlag wird bis Sonntag nach St. Johann Baptistallseitig aä i-etoronäuin genommen. Gehandelt zu Bern „Mittwuchen unseres Herrn fronlichnamsabend."