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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1512.

und Zwietracht in der Eidgenossenschaft entspringen möchte, abgestellt werden können, I. Ebensowirkvßerthalb der raten treffenlich dauon geredt", daß im savorstschen Handel etlichen besondern Personen einemerkliche Summe Geld verschrieben worden sei, damit sie den Savopern zu der Richtung mit den Eidge-nossen helfen. Daher soll man auch allenthalben nachforschen,wer dieselben sigen vnd vff dem nechstentag antwurt geben vnd darin handeln, das solich bös Hendel gestraft vnd abgestelt werden." Ii. Auf diesemTag ist abermals mit den französischen Boten über Befriedung unseres Kriegs mit dem König von Frank-reich vielerlei geredet worden; insbesondere hat man auf das Begehren der Franzosen die Forderung fürdie Schmach, welche unfern Eidgenossen von Schwyz angethan worden und worüber der Krieg angegangenauch für unsere gehabten Kosten festgesetzt und auf 200,000 Kronen gestellt. Die Franzosen haben aber diesesfür spottlich geachtet" und geantwortet, sie haben weder Befehl noch Gewalt vom König, hierauf einzutreten,doch haben sie zuletzt angenommen, es ihrem König zuzuschreiben. Darauf haben wir für uns einen andernTag gesetzt auf den Sonntag Quasimodogeniti nach Ostern (18. April) nach Zürich,vnd on mittel mit vollemgemalt von anschlegen vnd sunst allein dein, das zu vnser notturft vnd eren dient vnd fürzunemen sin willzu erschinen." Den französischen Boten wird dieser Tag angezeigt und ihnen gesagt, sie sollen nun dieEidgenossenschaft verlassen und wenn ihnen vom König auf den angesetzten Tag weitere Befehle zukommen,so mögen siedasselb vnd was Inen angelegen spe an vns snchen, versechen wir vns, das Inen alzllgepürlich antwurt sol verlangen." Zürich wird beauftragt, wenn inzwischen ihm etwas Neues vom Papstoder vom Kaiser oder von unfern zum hl. Vater abgegangenen Boten oder anderswoher zukäme, unssolches zu verkünden und wenn nöthig einen Tag anzusetzen. I. Auf die Schriften, die dem Herrn vonSax zugekommen sind, wie jeder Bote weiß, soll derselbefür vnd für schriben vnd handeln alles das,zum Handel fruchtpar sin mag", und was ihm geantwortet wird uns auf obbestimmten Tag mittheilemin. Jeder Bote weiß den freundlichen Abschied, den wir mit dem Baillif aus Lothringen gethan HademEs ist auch dem Herzog von Lothringen geschrieben, der bemeldte Baillif habe sich in diesem Handel wokstgehalten und sich viele Mühe gegeben, wofür man ihm Dank wisse, n. Der hispanische Bote,so Z"Augspurg lpt", hat den Grafen von Eleven mitetlicher beuelch" zu uns abgefertigt und auch wir habe»denselben Herrn von Eleven wieder mit freundlichen guten Worten abgefertigt.

Das Berner Exemplar ist unrichtig datirt: Mittwoch nach Valentini.

Zu ». Dieser Beschluß wurde den Stiften zu Constanz in urkundlicher Form zugefertigt. Siehe ZürcherAbschied V. 168. ää. Donstag vor unser lieben Frauen Verkündung in der Basten (25. März).

Zu x. Im Zürcher Abschied V. 167 ist erwähnt, daß eine Verschreibung des Bischofs von Constanz überdiesen Punkt vorlag, die aber, weil nicht deutlich genug darin gesagt sei, daß Gottlieben der Eidgenossen offenesSchloß und Gewahrsame sein solle, ucl röksröQÄum genommen wurde.

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Ädunnen. 131^, 5. Astrtk (Montag post xnliuaruin).

Staatsarchiv Lncern: Ungebundene Abschiede.

Ilri, Schwyz und Unterwalden, wegen Vellenzer Geschäften versammelt, setzen einen Tag der vierWaldstätte auf Donstag in der Osterwoche (15. April) nach Beggenried wegen der Kriegssachcn und wegeneinem Span zwischen Lucern und Gersau an.