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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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602
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März 1512.

die ausgebliebenen Orte unverzüglich und dringend eingeladen werden sollen. Mit den Parteien wird ge-redet, daß sie inzwischen sich ruhig gegen einander verhalten. Auch die Gerichtshändel wegen Zehrung undAnderm, welche Etliche von Wallis gegen die Ansprecher führen, sollen bis nach Ausgang des angesetztenTages eingestellt werden. Und da Jörg auf der Fluh selbst erklärt, er sei nach Lucern gekommen, umJedermann in unserer Eidgenossenschaft, der eine Ansprache an ihn zu habeu glaube, Antwort zu geben, so soller diesen Tag zu Lucern erwarten; bedarf er Kundschaft, so soll er in der Zwischenzeit sich damit versehen.

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Zürich. 1612,8. März (Montag nach Ksnünisosrs).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, N2. ik»(). Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 158. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, >1. 184. Archive Solothnrn, Freibnrg, Basel, Schaffhansen.

t». Unsere Bundesgenossen von Bündelt haben neuerdings Klage geführt über die Angriffe und Beschä-digungen, welche die Zusätzer der drei Läuder zu Bellenz denen von Rüste und in der Grafschaft Mosakzugefügt haben, mit der Bitte, wir möchten die drei Länder vermögen, solches abzustellen oder doch sich mitbundesgemähem Recht zu begnügen, insbesondere den Gefangenen zu Röster) loszulassen. Jeder Bote kenntdie Antwort, welche der Landammann von Uri im Namen der drei Länder hierauf gegeben hat, und weiß,was wir darauf mit ihnen geredet haben. Da aber die Boten der drei Länder keine Vollmacht habenwollen, uns zu entsprechen, so soll den Obrigkeiten der Handel gründlich berichtet und auf nächstem Tagweiter darüber verhandelt werden, da wir doch alle wissen,was einer eidtgnoschaft an den pünden gelegenist vnd tvie si sich im vergangnen krieg mit vns gehaltet: habend." 1». Die von Wallis haben ihre Bot-schaft auf diesem Tage gehabt und, wie früher, eröffnetdas, so Jörg vff der Fluh, als wir mit vnsern zeichenim veld gelegen sind, wider vnd für geschriben vnd gehandelt." Dagegen hatte mich Jörg auf der Flnßeinen Boten hier, der begehrte, wenn ihn Jemand in oder außer Wallis verklagt hätte, selben vor den Eid-genossen zu Recht zu stehen.Vnd so vnder vns allerlei) zu diseu Jörgs vff der Flu Hendeln geredt vndbesonder gemeint worden ist, nachdem zwischend denen, so dem Bischof anhangend, desglich denen, so Jörgenparthy haltend, großer vnwill sige, das vnser eidgnossen von Lutzern, Vry, Schwyz vnd Vnderwalden invnser aller namen Jr botschaft hinin in Wallis schicken, denselben vnwillen zu betragen vnd Jörgen Verhand-lung zu erkunden, demnach vff die kundschaft, so man vber In mag haben, vmb sin Verhandlung zu berechten-Da aber die Boten nicht Gewalt hatten, dieses zu beschließet:, so wurde erkaunt, es ii: Abschied zu uehmcnund auf nächstem Tag zu antworten, was JörgS wegen zu thun seidamit man sin abwerde vnd ob n»rwyter mit den: künig müssen kriegen, das er nit aber vnser ansleg dem künig zuschribe." v. Melchi^'von Landenbergs sel. Erben haben auf diesem Tag eine Kundschaft vorgelegt, die sie zu Basel haben auf-nehmet: lassen, und begehrt, daß ihnen das Geld, das sie dei: Eidgenossen zu bezahlet: schuldig siud, nastbgelassei: werde. Da die Boten hiezu keine Vollmacht hatten, soll das Geschäft auf die JahrrechnungBaden kommen. «1. Die von Appenzell eröffnet: einen Span, dei: sie gegei: denen von Altstätten der LelMund Märchen wegen haben, und bitten, wir möchten die in: Nheinthal anhalten, sie bei ihren alten Märchenruhig zu lassen. Mai: will dieses Geschäft heimbringen, um sich vorerst darüber genauer zu erkundigen-

Ferner als dise tagleist angesechen gewesen ist, mit des küngs voi: Frankrichs botschaft vm einen berietst