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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1512.

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vnsern verlouffe, sonder des obangezöigten tags vnd des anschlags, der daruf gemacht werden sol, erwartenvnd vnser Handlung mit guter ordnung vnd gehorsame volstreckt werde, wie ein jeder gefällter wyter weißdM erschineu." I». Allen Vögteil in den gemeinsamen Herrschafteil soll befohleil werden, daß sie Niemandenweglaufen lassen. I. Jeder Bote soll seiner Obrigkeit Kenntniß geben von dem Schreiben derer von Venedigund daß sie eine Botschaft mit Aufträgen, die jeder Bote kennt, hier gehabt haben. Ii.. Das Schloß Gött-lichen betreffend soll man heimbringen, ob man mit dem Bischof von Constanz von einem Kalif reden ,volle,oder wenn dieses nicht anginge, daß er den Hans von Landeilberg dahin sehe mit der Verpflichtung, das-selbe im Kriegsfall für die Eidgenossen zu behaupten. Inzwischen soll jedes Ort seine Zusätzer dort belassen.>. Mail hat hierauf die Befehle der Obern eröffnet bezüglich des Verkommniffes zu Staus, des Sempacher-uild Pfaffeilbriefs, oder einer neu zu machenden Ordnung,vnd etliche ort meinen, das wir gut ordnungenhaben, wenn wir nur dieselben hielteil, vnd besonders das gut wäre, das die Verkomnuß zu Staus mitden pündeil geschworen wurde, und aber etliche ort die nit schweren wellen. Ist abermals angenomen heim-zubringen vild daruinb vff dein nechsten tag Zürich ze antwnrten." Die von Graubünden haben unseinen Brief hören lasseil, wie der Commissar und die Knechte zu Bellenz immer noch von denen aus dein ThalBollenz den Brandschatz fordern und obschon man geglaubt, dieses sei durch die Eidgenossen abgestellt, ihnendrohen; sie werden daher genöthigt sein, gegen denen zu Vellen; nach Inhalt des Bunds Recht zu begehren.Die Boten von Uri und Nidwalden erklären, sie habeil seit dem obbemeldeten Schreiben den Ihrigen dieWeisung zugehen lasseil, von ihrer Forderung abzustehen, id.Es weißd ouch jeder bott, wie die sünffCardinel die jetz zu Meiland sind, mitsampt etlichen Bischoffeil vns vff disen tag geschribeu haben, wie syzu Nutz vild notturft der Cristenlichen kirchen ein Consilium angesechen haben zu machende, vnd von vnsHegeren sicherheit vnd gleit Iren botteil, die vns der fachen ,viter berichten werden. Sol jeder bot ouchheimbriilgen." «». Die Boteil von Schwyz sollen eine Reclamation Zürichs wegeil Erbfällen zweier zuUtznach gestorbener Allgehöriger der Herrschaft Grüningen heimbringen.

Das Schwyzer Exemplar enthält nur -»-t'und «. - i, i> fehlen im Berner Exemplar.

Zu 8. Johann Jacob Trivulzio schreibt aus Mailand unter'm 31. Januar an die Eidgenossen zu Zürich ver-sammelt, er habe den Gelcitsbrief erst gestern erhalten und zweifle, ob auf den 15. Februar die Botschaft desKönigs mit vollkommener Gewalt, die nur der König ertheilen könne, einzutreffen im Stande sei; die Eidgenossenmöchten selbe etwa acht Tage erwarten; er hoffe, der König und der Herzog von Nemours werden die Botschaftmit solcher Vollmacht absenden, daß die Eidgenossen zufrieden sein werden.

Staatsarchiv Zürich: Abschiedcband, V. IS«.

4St

AULLI'11. 1 Z I 8. Ä?Ü1'z (Montags nach Koiruznigosrö).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 1!>7.

Dieser Tag ist von der Eidgenossen Boten, welche auf den Sonntag vor der Pfaffenfaßuacht in Zürichwareil, angesetzt worden und dabei sollten alle Orte, ausgenommen Freiburg, erscheinen, um die Allsprachebegeil Jörg auf der Fluh zu behaudelu. Es sind aber nur von Zürich, Luceru, Uri, Schivpz, NnterwaldenUnd Basel Boten erschienen und diese haben, weil sie der Wichtigkeit der Sache wegen nicht allein darinhandeln ,vollteil, aus Donstag nach dem Sonntag Oculi (13. März) einen andern Tag angesetzt, zu welchem

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