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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1512.

4S«.

Zürich. 4342, 16. Februar (Montag nach v-Nsmiw).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, L .2 147. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. 153. Staatsarchiv Vern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, U. 172. Archive Schwyz, Freiburg, Solothurn, Basel, Schasshauseu.

Auf diesem Tag ist eine Botschaft des Herzogs von Lothringen erschienen und hat die Versicherunggegeben, daß ihr Herr kein Volk weder zu Fuß noch zu Pferd bei dem König von Frankreich wider unsgehabt habe. Der Herzog habe die Dienste nicht vergessen, welche die Eidgenossen seinem Vater erwiesen,und wenn er etwas für uns thun könne, so sei er dazu ganz geneigt, besonders sei die Botschaft beauftragt,ihre Dienste zur Vermittlung unserer Fehde und Feindschaft gegen den König von Frankreich anzubieten.I». Den Knechten von Uri, Unterwalden und Freiburg, welche gegen Jörg auf der Fluh Allsprachen haben,ist ein endlicher undverzwickter" Rechttag angesetzt auf Sonntag Reminiscere nächsthin (7. März) nachLucern. Beiden Parteien ist von diesem Tag ein freies sicheres Geleit zugeschickt, damit sie keinen Vorwandhaben, nicht zu erscheinen. Wenn die eine oder andere Partei dennoch wegbleibt, so soll nichts destominderder erscheinendenrechtz gestattet werden." Alle Orte, mit Ausnahme Freiburgs, sollen auf diesen Tagihre Voten schicken, e. Der Bote von Lucern soll seinen Herren über dieVerhandlung" berichteil, welcheHans Moser von Dietwyl im freien Amt im Feld gebraucht hat, und daran sein, daß er gefänglich einge-zogen werde, weil er doch aus dem freien Amt entwichen ist. ai. Auf des Vogts zu Lauffenbnrg undNheinfelden, Herrn Ulrichs von Habsperg, Schreiben, betreffend den von Heidegg zu Kienberg, Burger vonSolothurn, ist denen von Solothurn geschrieben, sie sollen diesen ihren Burger vermögen, von seinein Vor-haben abzustehen und Herrn Ulrichs Anerbieteil anzunehmen, v. Der Landvogt im Thurgau bringt an,es werde von etlichen Personen im Thurgau das Korn gleich in und nach der Ernte aufgekauft und nachherden armen Leuten wieder theuer verkauft. Man soll auf nächstem Tag berathen, was hiegegen zu thunsei. t. Jeder Bote, kennt das Verlangen des Johann von Furno, wir möchten ihm das Geld, das wirihm schuldig sind,vff zwey zil" bezahlen, damit er desto besser seine eigenen Geschäfte besorgen könne.Mehrtheil der Orte ist dazu geneigt; man hat es ihm also zugesagt und überHill ihm eine Empfehlung anden Herzog von Savoyen gegebeil. S. Dieser Tag war angesetzt, um mit der Botschaft des Königs vonFrankreich über die Hinlegung unserer Fehde und Feindschaft zu verhandeln. Nachdem man die Botschafteinige Tage erwartet, ist voll derselben, nämlich dem Herrn von Dones, dem Baillif von Amiens und deinPräsidenteil von Burgund berichtet worden, sie seien verhindert zu erscheinen, man möchte ihre Ankunfterwarten, oder, wenn uns das nicht beliebe, einen andern Tag auf den 8. März allsetzen.Habeil wir vnsim namen gotz daruff vereint, nnnmals zil verriten vnd vnsern Herren vnd obern alle Handlung vnd wasvns begegnet ist, es sige bäpstlicher Heiligkeit geschrift, der Venediger botschaft anbringen vnd erbieten v»danderes zu erscheinen vnd vff den sonntag Neininescere (7. März) nechstkomend mit vollem gewalt widermnbiil der statt Zürich zil erschinen, von einem anschlag, wie vnd in was gestalten wir vns gegen den küngvon Frankrich in den Handel schicken welleil, desglich gegen bäpstlicher Heiligkeit vud den Venedigern zu redenvnd zu handeln das so sich vnsern eren nach wirt gebüren. Vnd ist ouch daby vnsern eidgnossen von Zürichbeuolhen, der obangezöigten potschaft witer gleit vff Jr beger in vnser aller namen zuzeschicken vnd sol vffdas alles vnder vns allenthalb zum höchsten vnd besten abgestelt vnd versechen werden, das niemands der