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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1512.

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selbe beförderlich aufrichten und besiegeln lasten, dann sie uns ebenfalls znr Besiegelung überschicken.Wenn möglich soll die kaiserliche Botschaft auf dem angesetzten Tag zu Zürich am Sonntag vor der Pfaffen-faßnacht erscheinen, nach ihrem vorigen Anerbieten uns den Geleitsbrief zum Papst einhändigen, auch denvier Orten, die die Erneuerung der Erbeinung zugesagt, ihr Geld ausrichten, da mit Rücksicht hierauf diesevier Orte von den übrigen zum Beitritt bewogen worden seien. Bezüglich des päpstlichen Geldes undanderer Reden habe man darauf nicht viel Gewicht gelegt und sei mit ihrer Verantwortung gänzlich zu-frieden. Wir halten auch die Sendung einer kaiserlichen Botschaft für ein Zeugniß gnädigen Willens undHaffen, die Erneuerung der Erbeinung werde beiden Theilen zu Frieden und guter Nachbarschaft dienen.«. Jeder Bote weiß seinen Herren zu berichten, wie unsere Eidgenossen von BernJr absagung halb, soim veld verloren worden vnd vnsern Eidgnosten von Schwytz zu Händen komm ist, begert haben, das vnserEidgnossen von Schwitz denselben brief zöigen sollen vnd der bot von Schwitz gesagt hat, das sin Herrendie Copp, so vnser Eidgnossen von Bern vff nechstem tag vns geben, gegen dem selben verlornen briefbesichtiget haben, syen sr> glichförinig erfunden; vnd erfindt sich also, das von vnsern eidgnossen von Bernvnd Iren: stattschriber anders nit denn fromklich vnd erlich sr> gehandelt." z». Betreffend den jüngst gefallenen^Pug, daß ein Verkommniß gemacht werden sollte, um zu verhindern, daß ein Ort für sich Krieg anfange,ist man nicht einig geworden, daß es nothwendig sei, neue Ordnungen aufzustellen,Sonder gemeint, ouchan Im selbs wer es, da wir gut ordnungen vnd satzungen hetten, wo wir die hielten, vnd vff das derSempacherbrief, der Pfaffenbrief vnd die verkomnuß zu Stanz gehört sind. Sol jeder bot sinen Herren das^'scheinen, damit wir nun hinfür, wenn wir vnser pünd schwerend, dieselb verkomnuß zu Stanz ouch schwörend,als ouch dieselb verkomuuß das heiter innhalt, wie jeder bot witer weißd zu sagen." Schaffhausen sollvom Schweizerhans weitere Erkundigung einziehen und auf nächsten Tag berichten. Auf das Anbringendes Landvogts im Thurgau wird beschlossen, die Knechte aus dein Thurgau, die bisher in Gottlieben gelegensmd, sollen heimkehreil und die Landschaft des Kostens überhoben sein; auf dein nächsten Tag soll manantworten, ob man nicht auch die übrigeil Knechte aus der Eidgenossenschaft, die noch dort liegen, heimrnfenwolle, da wir nun gemeinlich mit kaiserlicher Majestät in Vereinung sind. 8. Dem Hauptmann und denAgenten im Wallis wird geschrieben, sie sollen die Praktiken des Jörg auf der Fluh und Anderer währendder Zeü, wo wir zu Felde lagen, erkunden und lins darüber auf dem Tag zu Zürich Bericht geben.

Bezüglich des Unternehmens der Graubündner auf das Bollenzerthal sollen Zürich und Glarus eineBotschaft zu ihuen schickeil, um das Nöthige mit ihnen zu reden. Die drei Orte solleil den Commissar unddie Knechte zu Bellenz anweisen, mittlerweilen nichts Feindseliges gegeil die Graubündner vorzunehmen.

«I fehlt im Berncr Exemplar, qt fehlen im Lucerner Exemplar.

Zu i». Das hier angeführte Schreiben fehlt, dagegen scheint eine neue Ausfertigung der Urkunde vom6. Januar 1611 erfolgt zu sein, da in derselben (Beilage 19) alle Orte genannt sind und siegeln. Vergleicheauch oben Abschied 426.

4T8.

Rapperswyl. 4Z42, 7. Februar (Sambstag ucchst nach vunser lieben Fioweil tag zu der Lichtmeß).

TtistSarchi» Tt. Galle».

Schultheiß lmd Rath der Stadt Napperswyl thun kund, daß nachbezeichncter Sachen halb vor sie gekom-men sind die Bürgermeister, Schultheißen, Ammänner und Räthe der sieben Orte, nämlich von Lucern: