Januar 1512.
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welche die Erneuerung der Erbeinung mit dem römischen König noch nicht zugesagt, Antworten angehört, habensie beschlossen, ihre Botschaft auf nächsten Samstag vor die höchste Gewalt zu Lucern zu schicken, um mündlich inSachen weiter zu verhandeln! sie bitten, sich in Sachen gutwillig finden zu lassen.
Staatsarchiv Luccrn: Ungebundene Abschiede.
I fehlt im Lucerner-, Berncr- und Freiburger Exemplar.
4T«.
Lncern. 1342, 11. Januar (Sonntag vor nnarü).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, U, l28.
Schultheiß, kleiner und großer Rath der Stadt Lucern erklären, daß auf diesen Tag abermals derdrei Orte Zürich, Berit und Basel Botschaften im Namen derjenigen Orte, welche der Erbeinung mit römischkaiserlicher Majestät oder deren Erneuerung beigetreten sind, vor ihnen erschienen seien und mit Hinblick ansdie ihnen auf Preseütationis Marie vor ganzer Gemeinde gegebene Antwort nochmals gebeten haben. LucernLöchte, da Uri und Schwyz sich nun auch zmn Beitritt entschlossen, nicht länger den Beitritt verweigern,sondern diese Vereinung init ihnen aufrichten und besiegeltt. Darauf habe man sich nach stattgehabter^orathung endlich entschlössest, „das wir in dem namen Gottes mit Inen in Mich Erbeynung, wie diedurch se> aitgenommen vnd vffgericht haben, gan vnd die mit Inen nach höuschender notturft besiglen vndvollziechen wölken vnd wann ein ander brieff geschriben, darinn wir Eydgnossen alle gemeinlich begriffen,Zollen wir denselben on Jntrag vnd lengern Verzug als ander vnser lieben Eydgnossen besiglen." —Diese Zusage wird den Boten der drei Städte zu Händen aller Eidgenossen in einein besiegelten AbschiedMitgegeben.
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Zürich. 1312, 21. Januar (Mittwoch nach Söbastiani).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I-'. 2 113. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. litt. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, Hl. 13<». Archive Freiburg, Basel, Schaffliausen.
Bern mag die Personen, die ihm zu Uri übel nachgeredet haben, daselbst nach Vorschrift der BündeKlangen. I». Auf das Anbringen des Landvogts im Thurgau, daß die Domherren zu Constanz sich weigern,'0 Steuer für Kriegslasten von ihren Gütern im Thurgau zu geben, wird der frühere Beschluß erneuert,^ sie diese Steuer ohne Einrede zu geben haben, v. Der Landvogt im Thurgau stellt die Einfrage, wie^ bezüglich der Gülten, welche lauten, „das man die verschribnen Zins vnd gült für stür, brüch, krieg, achtv»d bann :c. richten vnd weren sölle", init der Steuer zu halten sei. Dieses will man heimbringen. «I. Ve-rglich des Todtschlags, den Ursula Strauß an einein, genannt Giger, im Thurgau begangen hat, ist auf^'ser Ursula Begehreu der Freundschaft des Erschlagenen schon zweimal behufs gütlichen oder rechtlichenUürags Tag vor das Landgericht verkündet worden, aber ohne Erfolg. Da nun die Frau längern Verzugwohl erleiden mag, ist beschlossen, der Landvogt soll gedachter Freundschaft auch noch den dritten recht-sten Tag verkünden und, wenn sie auch dann nicht erscheint, die Sache wieder an die Eidgenossen bringen.' Den Ansprechen? von Uri und Unterwalden an Jörg auf der Fluh ist Tag gesetzt nach Lucern auf
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