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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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588 November 1511.

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Lucern. 4644, 18. November (Zinstag nach ommary.

Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede, L. l24. Staatsarchiv Zürich! Abschiede. V. 4ZZ.

». Dieser Tag ist angesetzt, um zur Vermeidung weiterer Unruhe den Span, welchen einige Knechtemit Jörg aus der Fluh haben, es sei in Freundschaft, mit Recht oder durch Veranlassung der Parteieil aufein Recht abzuthun. Da nun Jörg auf der Fluh sich anerboten hat, gedachteil Knechten vor dem Landrathvon Wallis in Gegenwart der Boten, die damals dort gewesen, oder vor den unparteiischen Orten der Eid-genossen, immerhin Freiburg ausgenommen, zu Recht zu stehen, so wird auf diesem Tag mit Einwilligung derParteien beschlossen, daß die Sache vor den Boten der XI Orte in Freundschaft oder mit rechtlichem Urtheilentschieden werden soll und zu diesem Zweck die Boten der XI Orte und die Parteien auf der hl. dreiKönige Tag nächsthin (6. Januar 1512) wieder zu Lucern erscheinen sollen. Würde aber derkrieglichvffrur, so setz vor Ougen", inzwischen zu Friede und Ruhe gebracht, so soll Lucern Vollmacht haben, de»Tag schon früher anzusetzen. 4». Es sollen auch die ansprechenden Knechte, sosern die von Wallis in gegewwärtigem Auszug den Eidgenossen zuziehen würden, gegen den letztern Frieden halteil, ebenso auch die vo»Wallis ihnen gegenüber, was beiden Theilen zugeschriebeil wird.

Tolothurn. 4644, 25. November (Zinstag war St. Catharmmtag).

Staatsarchiv Liiccrn: Allgemeine Abschiede, Ii. >2!>. Archiv Irciburg.

». Dieser Tag ist gehalten wegen des theilweisen Ausschubbegehrens für die auf Martini fällige Zahlungvon 6000 Gulden jedem Orte vom Hause Savoyen. Zürich, Freiburg und Solothurn willigen ein,mir 3000 Gulden und die übrigen 3000 auf Lichtmesse zu empfangen; Bern will für die ganzen 60vöGulden bis Lichtmeß Aufschub geben. Die übrigeil Orte haben keine Vollmacht zu irgend einem Aufsch^gegeben; die vier Städte habeil aber sich ihrer gemächtigt, daß sie jetzt 4000 Gulden nehmeil und für 2üt>bbis Lichtmeß Aufschub geben sollen; wenn ihre Herren und Obern sich damit nicht begnügen wollten,mögen sie in der Savoyer Kosten ihre Voten nach Bern schicken, um dort zu bleiben, bis sie auch für da'-Fehlende bezahlt sind; doch hoffeil die vier Städte, die übrigeil Orte gewähren diesen kurzen Aufsch^''Bern soll das Silbergeschirr, das der Herzog zu Pfand gegeben hat, bis zur völligeil Bezahlung behalte»-4». Auf das Begehren der savoyischen Boten, die Eidgenossen möchten, wenn andere Ansprachen von ^Furno herrührend an den Herzog erhoben würden, diesen auf seine Kosten vor Gewalt schirmen helfenmeinten zwar etliche Voten, dieses märe billig, die mehrern hatten aber keine Vollmacht, etwas zuzusagen >deßhalb hat man den Gegenstand nochmals an die Obrigkeiten zu bringen genommen, e. Auf die Klast^des de Furno hat man an die savopische Gesandtschaft das ernstliche Begehreil gestellt, daß demselben gestat^werde, zu dein Seinigen zu gelangen, laut dem geschlosseneil Vergleich; geschähe dieses nicht, so wäreil wir >w 1Brief und Siegel, die er von lins hat, schuldig, ihm als unscrm Burger und Landmann die Hand zu reichtund ihm zu dem Seinigen zu verhelfen. »4. De Furno begehrt, man möchte ihm sofort zwei Raten sei»^