November 1511.
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bann anfangen zu verhandeln und hierauf auch uach Freiburg und Solothurn reiten. Bei gleicher Ge-legenheit soll mau um minderer Kosten willen auf Sonntag vor St. Andreas (23. November) in Solo-thurn das savoyische Geld in Empfang nehmen. I». Auf dem Tag zu Lucern war angesehen worden, dieBoten der Eidgenossen sollen sich vor eine ganze Gemeinde zu Schwyz verfügen wegen des Spans zwischenSchwyz und dem König von Frankreich. Solches ist nun geschehen; man hat die Schriften von den An-wälten des Königs und das kaiserliche Schreiben an Zürich vorgelegt und Schwyz gebeten, den auf St.Andreastag angesetzten Tag rnhig zu erwarten. Das wurde aber abgeschlagen mit der Erklärung, daßSchwyz auf nächsten Freitag ausziehen wolle, worauf die Boten der Eidgenossen antworteten, bei solcherEile werde es den übrigen Orten nicht möglich sein, nachzuziehen. 'Nach abermaligem Bedenken erklärtenaber die von Schwyz, sie wollen „straks" bei ihrem Anschlag und Vorhaben verbleiben. Die übrigen Ortebeschlossen sodann, diese Antwort heimzubringen und daran zu sein, daß Niemand anders denn mit gemeinemRath in Sachen handle und daß auf nächsten Sonntag jedes Ort zu Zürich erklären soll, weß Willens essei. Auch soll man sich berathen, ob- man behufs einer Ausgleichung der Sache der Botschaft des Königs,«ob die herus wöllt," Geleit geben wolle oder nicht.
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Z r j (h. IZt 4, 17. November (Montag »ach ommari).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. NU. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, u. l».
Archive Schwyz, Frciburg, Solothur», Schaffhause».
Die kaiserlichen Gesandten, der Herr von Limpurg und Hans von Landau, Ritter, haben aufdiesem Tag ein Anbringen gethan, Schwyz möchte 12 oder 14 Tage Waffenstillstand eingehen, damit in-Swischm^der Kaiser in eigener Person oder durch eine Botschaft einen gütlichen Vergleich zu erzielen suchenwöge. Das wird denen von Schwyz und den Ihrigen im Felde mitgetheilt. Und da es nun an der Zeitist, daß die übrigen Orte Schwyz zuziehen müssen, so sollen, damit man sich besser unt Speise und allemRvthwendigen versehen möge, jeweilen die nächsten Orte voranziehen und die andern nachfolgen, da es derSpeise und des Weges halb unmöglich ist, mit einander in Haufen über den Berg und nach Bellenz zuZiehen. ZK. Die kaiserlichen Räthe haben auch angefragt, ob die vier Orte Lucern, Uri, Schwyz und Zug,Re der erneuerte» Erbeinung bisher uoch nicht beigetreten sind, sich zu diesem Beitritt noch nicht entschlossenbaden. Man hat mich die Boten der vier Orte hierüber angehört und gefunden, daß die Sache nur anLucem ansteht. Daher sollen die Boteir von Zürich, Bern, Basel und Solothurn uach Lucern reiten undnochmals sich für den Beitritt Lucerns verwenden, damit wir doch von der einen Seite sicher seien und dieBortheile im Salzkauf :c. erlangen, welche die Vereinuug mit sich bringt. Wenn sie zu Lucern gutes Gehörfinden, so sollen sie dann auch in die übrigen drei Orte reiten, um in gleichem Sinne zu wirken. «. DaBern,' Basel und Solothurn auf diesem Tag je zwei Boten gehabt, so soll je ein Bote heimkehren, derandere mit der Botschaft von Zürich die obgenannte Sendung antreten.
1511. 21. October. Toblach. Kaiser Maximilian schreibt an Zürich, er vernehme, daß sich zwischen demKönig von Frankreich und einigen Orten ernstliche Anstände erhoben haben, die zu Krieg und Unruhe fuhrenkönnten. Als römischem Kaiser gezieme ihm. solches wo möglich zu verhüten, er sende zäher seine Nathe na )Zürich auf Sonntag nach St. Leonhard und begehre auf diesen Tag der Eidgenossen Boten^dal^