November 1511. hgz
Dienste des Königs von Frankreich, sie wissen nicht wo. Wenn nun der Krieg mit Frankreich ausbreche,so wissen sie nicht, wie es diesen ergehe. Sie seien Austößer an des Königs von Frankreich und an kaiserl.Majestät Lande. Niemand aber möge wissen, „ob die bed Herren Jr brüderschaft einandern erzöigen wurdenoder nit," wodurch im Kriegsfall ihre, sonst schon mit Theuernng heimgesuchten Leute der größten Gefahr aus-gesetzt wären. Sofern es den Eidgenossen genehm sei, erbieten sie sich, sich weder Mühe noch Kosten reuenZu lassen, um durch Abordnung einer Botschaft nach Mailand oder zum König von Frankreich zwischen unsUnd letzterm gütlich zu handeln. Wolle man das nicht, so soll man doch die Ihrigen, welche nach im fran-zösischen Dienste sind, bedenken. Im klebrigen wollen sie allweg Leib und Gut zu den Eidgenossen setzen.
Alls diesem Tage ist der Kirchherr von Uri abermals in besonderm Auftrag des Kardinals von Sitten^schienen und hat angezeigt, die Pension, welche gemeinen Eidgenossen vom Papst zugehöre, liege in Venedig»an etlichen Wechselbänken." Wiewohl die Frist von fünf Monaten, innert welcher das Geld hätte zur Hand^zogen werden sollen, ausgelaufen sei, liege das Geld doch noch an besagten Orten und sofern vom Kaisereber vom König von Frankreich Geleit erwirkt werden möchte, so habe er die Wechselbriefe zur Hand. «R. Dievon Baden haben angebracht, Schwyz habe dem Vogt geschrieben, sie sollen zu dem gegenwärtigen Kriege^ne Anzahl Leute stellen. Nun meinen sie nicht einem, zwei oder drei Orten, sondern nur dem MehrtheilEidgenossen zur Stellung ihrer Mannschaft pflichtig zu sein. Wiewohl sie als die allzeit Gehorsamen^scheinen wollen, begehren sie doch bei diesem ihrem alten Herkommen zu bleiben. Darauf ist beschlossenheimzubringen, daß auf dem nächsten Tag entschieden werden soll, wie es nicht nur bezüglich derer vonBaden, sondern auch bezüglich des Thurgaus, Rheinthals, Argaus und anderer Herrschaften wegen in solchemTall zu halten sei. e. Des Herzogs von Savoyen Votschaft hat auf diesem Tage angebracht, der Herzogsollte den Eidgenossen jetzt 60,000 Gl. bezahlen, nun könne er dieses Geld weder so eilig von seinen armen^uten einbringen, noch am Wechsel genug Dickpfenninge und rheinische Gulden erhalten. Zudem sei dasHorzogthum mit mehr denn 50,000 Gl. jährlich Witthum der Frauen belastet, welche selbes mich unabzüg-haben wollen. Alles dieses übersteige seine und des Landes Kräfte. Deßhalb begehre der Herzog, wirMöchten ihm die Bezahlung dieser 60,000 Gl. in zwei Terminen gestatten, 30,000 nun auf Martini undbie übrigen 30,000 auf nächste Ostern. Im klebrigen wolle er den Vertrag und Bericht getreulich halten.
soll jeder Bote heimbringen und welches Ort die Theilung der Zahlung bewilligen will, soll es^förderlich unfern Eidgenossen von Lucern schreiben, diese sollen es dann den Boten nach Bern melden.Bern hat angebracht, sein Stadtschreiber habe in der savoyischen Sache viele Mühe und Arbeit gehabtdafür noch nichts erhalten; jedes Ort möchte sich daher entschließen, was ihm dafür gegeben werden^oll, uud beförderlich auf Tagen sich darüber erklären. Der Stadtschreiber setze solches gänzlich den Eid-genossen anHeim. zx. Da dieser Tag des Spans wegen zwischen unfern Eidgenossen von Schwyz und dem^önig von Frankreich angesetzt ist, so haben der Herzog von Nemours, königlicher Statthalter in Mailand, undHerr von Grü geschrieben, die Kürze der Zeit, die Strenge des Winters und der weite Weg zum KönigUnd obgenanntem seinem Statthalter zurück ertrage so kurze Tagansetzung nicht, jedoch sei außer Zweifel, daß^e»n man mit geeigneter Frist einen Tag ansetze und der König über den Handel berichtet werden könne,s^lles zu gutem Austrag kommen und Freundschaft, Einung und Bündniß gemacht werden könne, wozu der^önig geneigt sei. Darauf haben die Boten der Eigenossen ihre Befehle einander mitgetheilt und nachv'wägung aller Umstände, es sei Theuerung, Strenge des Wetters, Warnung derer von St. Gallen u. f. w.Pfunden, „dz diser zyt niemant lustig zu krigen, sunder yedermann vnkomlich sin bedunkt", dabei jedoch