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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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October 1511.

sollen. Wenn dieses nicht gelingt, so sollen die Boten Gewalt haben, die Parteien nach dem AnerbietenJörgs auf der Fluh auf ein Recht zu veranlassen und dabei soll es bleiben und kein Theil gegen den andernGewalt brauchen, sondern alle Feindschaft abgestellt sein. «I. Jeder Bote soll auch an seine Herren bringen,wie man fürderhin solche gegen der Eidgenossenschaft Ehre und Herkommen laufende Absagen abstellen wolle. v. Des Spans wegen derer von Schwyz mit dem König von Frankreich, betreffend ihren entleibten Botenund die entwendete Standesbuchse, welche Schmach zu rächen sie auf Simon und Judastag (28. October)ausgezogen sind und auch die übrigen Eidgenossen gemahnt haben, hat man auf diesem Tag den Berichtder Boten von Lucern, Uri und Unterwalden angehört, welche jüngst auf Verlangen des Herrn von Gritjenseits der Berge waren. Derselbe geht dahin, daß sie nichts ausgerichtet, weil der Herzog vonEnen-mours" (Nemours), des Königs Obersterenent dem gepirg" nicht zu Hause sei, sondernzu Preß innen" liege,der König aber zuBläß" (Blois), beide also weit auseinander seien, der Herr von Grü noch keine Voll-macht hatte, dabei aber merken ließ, vorerst sollen wir mit dem König die Capitel erneuern, dann erst vonden Ansprachen reden. Da die Boten dießfalls keine Vollmacht besaßen, so hat der Herr von Grü dem Königeinen Eilboten gesendet, der wie er hoffe, spätestens in zehn Tagen zurück sein werde. Hierauf wird beschlossen,daß jeder Bote, in Betracht der zu einem Kriege ungelegenen Zeit, den Handel an seine Herren bringe»soll. Schwyz soll auf uächst kommenden Donstag seine Gemeinde einrufen, vor welche dann Boten ausallen Orten treten und in der Sache handlen wollen, damit kein Krieg zum Ausbruch komme. Käi»einzwischen vom König etwas fruchtbares zu Abstellung der Unruhe, so sollen die Boten auch hierin zu han-deln Gewalt haben, 4. Auch Solothurn wird von diesem Tag geschrieben, daß es in dem Handel desvon Pfirt keinen Krieg anfangen, sondern sich nach Inhalt des Friedens von Basel mit den ergangene»Nechtboten begnügen soll.

Q, t auf besondern Blättern (118, 119) des Lucerner Allg. Absch. U. geschrieben, scheinen eher eine beson-dere zwischen dem 28. October und 4. November liegende Verhandlung, als Theile dieses Abschieds zu sein.

4K8.

Lncerlt. 4 (»4 4, 4. November (Zinstag nach Aller Heiligen). "

Staatsarchiv Luccru: Allgemeine Abschiede, Ii. 120, >22. Staatsarchiv Zürich : Abschiede, V. >2», Staatsarchiv Bern: Allgemeine

Eidgenössische Abschiede, II!!. Archiv Freibiirg.

Boten-. Zürich. Burgermeister Wyß; Meister Felix Weingarter. Bern. Venncr Hetze!; Ven»erWyler. Uri. Ammann Troger; Ammann Püntiner. Schwyz. Amman» Gerbrecht; Martin Anderinatt-Obwalden. Amman» Zunhöfen. Nidwaldeu. Bartholomä Stulz. Zug. Amman» Steiner; VogtOelegger. Glarus. Vogt Wiechsler. Basel. N. Stolz. Freiburg. N. Tavernier. Solothurn.>^von Roll. Schaffhauseu. N. Ziegler. Lucern. Schultheiß Tammanu; Schultheiß Feer; Jacob vo»Hertenstein; Jacob von Wyl; Claus Hutter.

». Von unseru Eidgenossen von St. Gallen ist uns Warnung zugegangen, sie vermeinen durch dieIhrigen gewisse Kundschaft zu haben, daß wenn der Krieg mit dem König von Frankreich angehe, auchrömische Kaiser sich gegen uns erheben werde. Dabei haben sie sich erboten, allzeit Leib und Gutbestem Vermögen zu uns zu setzen. I». Unsere Bundesgenossen, die drei Bünde in Churwalen, habendiesem Tage ihre Botschaft auch bei uns gehabt und eröffnen lassen, es befinden sich viele der Ihrigen b»