September 1511.
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Luce r il. I » t 9. September (Zinstag »ach x-Mviwtis Naiio).
Staatsarchiv Lilcer«: Allgemeine Abschiede, t). 11V. III. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V, 121. Staatsarchiv Vorn: Allgemeine
Eidgenössische Abschiede, 5!. 84. Archive Freiburg, Solothnrn.
n,. Auf diesem Tag ist verhandelt worden über den Span zwischen unfern Eidgenossen von Schwyzund dem König von Frankreich in Betreff des Läufers derer von Schwyz, an welchem voriges Jahr Schmachgeübt, und der Landesbüchse, die ihm entwendet worden ist. Darüber ist der gemeine Mann im LandeSchwyz unruhig und wenn die Sache nicht gütlich geschlichtet wird, dürfte sie leicht zu weitern Folgen Anlaßgeben. Man hat daher ab diesem Tag dem König und seinem Regenten in Mailand geschrieben, sie möchten«sich in den Handel schicken" und sich mit denen von Schwyz zu vergleichen suchen, die übrigen Orte werdengern ihr Bestes dazu thun. Auch denen von Schwyz wird geschrieben, sie möchten die Ihrigen inzwischenZur Ruhe verhalten und gütlichen Verhandlungen den Lauf lassen, t». Auf diesem Tag ist des Bischofsvon Constanz Botschaft erschienen, nämlich dessen Hofmeister Fritz Jacob von Anwyl und Junker Hans vonLandenberg von Klingen und haben folgende Punkte angebracht: 1. Bezüglich des Schlosses Gottlieben ver-enge der Bischof, daß die Eidgenossen dasselbe ihm anvertrauen und ihre Besatzung daraus zurückziehen,dann wolle er den genannten Hans von Klingenberg (Landenberg), einen unserer Landsaßen, dahin setzen,der schwören soll, das Schloß in keine Hand kommen zu lassen, welche den Eidgenossen irgendwie wider-wärtig wäre, noch aus demselbeu die Eidgenossen beschädigeil zu lassen. Da Niemand Gewalt hatte, aufdieses Begehren zu antworten, so soll es auf nächstem Tag geschehen. 2. Der Bischof beschwere sich überden ab mehrern Tagen dem Landvogt im Thurgau zugekommenen Befehl, die Leute des Abts von Fischingenin Eid zu nehmen, und zwar weiter als bisher gebräuchlich war; solches sei wider den Vertrag. Daraufwird dem Landvogt befohleil, sich zu erkundigen, ob der Bischof die vermeintliche Gerechtigkeit an den Leutendes Abts von Fischiugen hatte, ehe das Landgericht in die Hand der Eidgenossen gekommen ist; wäredieses der Fall, so will man ihn dabei bleiben lasseil, wenn nicht, so will man weiter darin handeln.
Die Städte Bern, Freiburg und Solothuru haben ihre auf dem Tag zu Baden eröffneten Beschwerde-punkte betreffend Thurgau wieder erneuert, nämlich erstens, daß sie Theil an den Appellationen habeil;Zweitens ebenso an den Geboten und Verboten Theil haben wollen; drittens daß Kosteil, die auf den Land-vogt geheil llild das Landgericht nicht betreffen, ihnen nicht angerechnet werden solleil. Darauf ist abermalswit den Boten der drei Orte über einen Ablauf ihrer Allsprachen geredet worden; sie haben für jedes Ort2000 Gulden gefordert, wenn aber die übrigeil Orte nicht darauf eingehen wollen, so bieten sie Recht aufBürgermeister und kleineil Rath von Zürich. Hierüber will man auf einem andern Tag Antwort geben.<1 Da etliche Knechte aus der Eidgenossenschaft gegeil Jörg auf der Fluh Allsprachen erheben, auch sonstgroße Zwietracht im Land Wallis herrscht, so wird beschlossen, Lncern, Uri und Unterwaldeii, die mit einigenZehnten im Wallis besonders verbündet sind, sollen auf nächstell Molltag ihre Boteil zu Sarnen haben, diedann voil da nach Wallis reiten und den Spall zwischen den Knechteil und Jörg auf der Fluh zu vergleichenYachten solleil. Da auch die von Wallis den Bund lange Zeit nicht erneuert haben, so sollen sie denselbenneuerdings beschwören lassen lind sucheil, die zwei Zehnten, welche nicht darin lind, auch darein zu briugen,die Parteien, die einerseits dem Bischof von Sitten, anderseits dein Jörg auf der Fluh auhaugen, zu ver-