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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1511.

einen und zur Ruhe zu bringen trachten. Für dieses Alles sollen die Boten der drei Orte gemeiner Eid-genossen Vollmacht haben, denn wie auf diesem Tag angebracht ist, haben die Knechte, die an Jörg auf derFluh Ansprachen erheben, eine Absage erlassen. «?. Denen von Churwalen ist ab diesem Tag geschrieben,daß sie unsere Knechte nicht annehmen und dein König von Frankreich zuführen. Den Regenten zu Mailandist in ähnlichem Sinn geschrieben. L'. Des muthwilligen Handels wegen, den Jörg von Pfirt an dem vonMülhausen begangen, der unfern Eidgenossen von Solothurn zu versprechen steht, wird dem Bischof vonBasel, der sich zur Vermittlung erboten hat, ab diesem Tag geschrieben, er möchte die Sache beförderlich andie Hand nehmen. K-. Es wird angebracht, es drohe in unserer Eidgenossenschaft ein mit unserm altenBrauch und Herkommen unvereinbarer Mißbrauch einzureißen, daß nämlich besondere Personen, welche anIn- oder Ausländern Ansprachen haben, ohne Rath und Erlaubniß ihrer Obern solchen Fehde und Feind-'schaft ansagen, woraus uns vielerlei Unruhe erwachsen möchte. Man soll daher an die Obrigkeiten bringen,berathen und auf künftige Tage sich erklären, wie man solchen Mißbrauch abstellen könne. I». Manhat auf diesem Tag wieder über das Anbringen geredet, das der Kirchherr von Uri zu Baden in Betreffder Pension des Papstes gethau hat. Etliche Orte meinen, man sollte nicht allein nach der Pension, sondernauch nach der Besoldung der Knechte schicken, geschehe das nicht, so wollen sie mit der Sache nichts zu thunhaben. Doch hat man beschlossen, Vogt Marti von Lucern soll sich in gemeiner Eidgenossen Namen zumKirchherrn von Uri verfügen, um mit ihm weiter über diese Dinge zu reden. Was es dann zu Erwirkungdes Geleits an Empfehlungen an den König von Frankreich, an päpstliche Heiligkeit, an Bischof von Sittenoder Andere zu schreiben bedarf, dafür ist unfern Eidgenossen von Lncern Vollmacht gegeben, i. DesHandels zwischen dem Capitel zu Constanz und Herrn Bernhard von Knöringen wegen sind des Bischofsvon Constanz und gedachten Capitels Boten erschienen und haben um Befreiung des Herrn Domcusters undAbstellung der Fehde gebeten. Lucern erklärte sich mit der Tröstung für den Knöringer nicht befriedigt,sondern verlangte als verburgrechtet mit dem gedachten Capitel, daß der von Knöringen ihm übergebenwerde, dann wolle es mit ihm schon handeln, daß die Sache zu Frieden gebracht werde. Dagegen aber zeigtdie Frau von Knöringen eine Schrift, welchergestalt der von Habsperg und Andere für ihren Herrn tröstenwollen, und bittet, man möchte sich damit begnügen und ihn frei lassen, worein Lucern jedoch nicht willigenwill. Daher will man Instruction einholen und der Sache wegen einen andern Tag halten zu Baden ansSonntag vor Michaelis (28. September).

Zu «I. Hieher gehört wahrscheinlich folgendes datumlose Concept eines ewigen Burgrcchts zwischen Bischtund Capitel in Wallis nebst den Zehnten Leuk und Naron mit den drei Orten Lucern, Uri und Unterwalden imStaatsarchiv Lucern:

In Gottes Namen Amen. Wir Schultheis, Landamman, Natt vnd gemepnden der Statt und LendernLucern, Vry vnd Nnderwalden ob vnd nid dem Kcrnwald tund kunt allermengklichem vnd bekennen offcnlichmit disem brieffe: Nachdem vnd dann vnser altvordern hievor langen Jaren die frommen, fürsichtigen, wystn,gemepnen landtlüte der fünsf zechenden Sitten, Syders, Visp, Brygk vnd Doys zu Inen in ein ewig burgrellstvnd landrecht genommen lut der brieffen bcdcrsiste darum vffgericht, mclh bürg vnd landrecht vns obgemcltentepllen so wol erschossen, das wir die vnzergenklich zehalten vngemyndert sunders ze mern geneigt sind, vnd hierumdiewyl in sölhem ewigen bürg vud landrechten der hochwirdig fürst vnd Herr, Herr Matheus, Bischof zu Sitten,prefect vnd gras zu Wallis, vnser gnediger lieber Herr, die crwirdigen Herren Techan vnd Cappitel dasclbssampt den fürnemen wysen gemeinen landtlüten der zweyen zechenden Leuk vnd Raren, von denen wir dochjewelten großen gunst vnd alle früntschaft befunden, nit begriffen vnd verfaßt sind, haben wir betracht sölchem