Juli 1511. 577
der X Orte aufgestellt worden sei. 2. Daß ungeachtet „alles verslageu gut für malesiz gehalten wird" unddem Landgericht zugehören soll, die VII Orte die luvt) Gulden pfalzgräfisches Geld, die hinter dem von Landen-berg gefunden worden, sich allein zugeeignet und vertheilt haben. 3. Ungeachtet die Appellationen, die vomLandgericht gehen, vor die X Orte gehören, haben sie die VII Orte für sich allein genommen. 4. DerLandvogt habe viele Kosten den X Orten verrechnet, welche die VII Orte allein tragen sollten. Nachdemwan lang über diese vier Punkte geredet, hat Bürgermeister Escher von Zürich von sich aus vorgeschlagen, diedrei Städte sollen den VII Orten ihren Theil des Landgerichts zu kaufei: geben, „damit wir des zankens ab-wären." Die Boten der drei Städte machten den Gegenvorschlag, man möchte ihnen gestatten, sich in dieLandgrafschaft einzukaufen, da man selbe doch im Kriegsfall mit gleichem Zusatz schützen müsse. Wenn aberkeiner der beiden Vorschläge beliebe, so soll doch das Landgericht von der Landvogtei gehörig ausgeschiedenwerden. Das Alles hat man beiderseits an die Obrigkeiten zu bringen genommen.
TIS
13. Austusl (Montag nach 4ssuinpUoni8 Varia).
Archiv Frcibnrg: Abschiede, VI. 4».
Jahrrechnungsablage der Vögte von Grandson und Grasburg vor ihren Herren von Bern und Freibnrg.
Baden. 1 » I I , 24. Aug nsl (uff Uartkolmväi).
Staatsarchiv Luccrn! Allgemeine Abschiede, 108. I. Staatsarchiv Zürich! Abschiede, V. IN». Staatsarchiv Bcr»! Allgemein-Eidgenössische Abschiede, ?7. Archive Freibnrg, Solothurn.
Die Botschaft derer von Constanz hat angebracht, der Landvogt im Thnrgan vermeine das IhrigeThnrgan zu besteuern oder darauf Anleite zu thnn. Sie haben nicht viel hiegegen, sofern es nur gegensolche der Ihrigen geschehe, welche Twinge und Bänne im Thnrgan haben, oder Haus, Hof, Trieb unds^ob, Holz und Feld, Wnnn und Weide im Thnrgan benutzen, im klebrigen aber meinen sie nichts zn gebenschuldig zu sein, denn der Bericht zn Basel schreibe vor, daß Jedermann ohne Beschwerde wieder zu demdeinen gelassen werden soll. ?». Des Abts von Fischingen wegen werden dem Landvogt die früher gegebenenOschle erneuert, denn die Eidgenossen wollen bei dem Vertrag bleiben, der mit den Gotteshäusern und^ellenten aufgerichtet worden ist. e. Der Herzog von Savoyen hat schriftlich verlangt, daß, wenn JemandÄhnliche Ansprachen gegen ihn erheben wollte, wie diejenigen, über die er sich mit uns verglichen hat, mirsolchen Ansprechen: keinen Beistand leisten, sondern sie an ziemliches Recht weisen wolle::. Das soll jeder. °ke an seine Herren bringen, «i. Für den von Knöringen ist Tröstung verheißen, man soll ihn daher,sobald selbe geleistet ist, freigeben und die Tröstung soll für alles, was ihm mit Recht „anbehept" wird, haften.Basel und Solothurn haben den Handel des Georg von Psirt und des Finningers angebracht. Dieoten haben darauf den: Bischof von Basel, der ihre Dazwischenknnft verlangt hat, und den Regenten im^ laß geschrieben, wenn der Handel innert vierzehn Tagen nicht gütlich geschlichtet werde, so möge derselbe als-"ü>: auf dem Tag zu Lucern wieder angebracht werden, 1°. Hans von Eislingen ist derer von Nürnberg