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Juli 1511.
411.
Baden. 1311, 7. Juli (Mcutag nach Nli'ioi).
Archiv Frcilnirg.
t». Daniel Babenberg, Altschultheiß zu Solothuru, klagt über ein Urtheil des Raths zu Basel undbegehrt, weil wir vom Tag zu Lucern seinen Herreu von Solothuru geschrieben, sie möchten ihn vermögen,die Appellation au das Kammergericht zurückzuziehen, wir möchten die Sache selbst an die Hand nehmenund ihm und seiner Gegenpartei, einigen Burgern von Basel, einen Tag setzen. Der Bote von Baselbehauptet, das Begehren Babenbergs sei bundeswidrig, und begehrt, man möchte in Sachen nichts beschließen,er wolle seinen Herren berichten und dann weiter Antwort geben. Darauf wird dem Babenberg gesagt,wir haben an seinem Vornehmen kein Gefallen, wir wollen jedes Ort bei seinen Freiheiten lassen und nichtzugeben, daß jedes einer Partei mißfällige Urtheil an gemeine Eidgenossen oder weiter gezogen werde.1». Eine Botschaft von Nürnberg klagt gegen den Gefangenen, der in Händen derer von Baden liegt undbegehrt, daß man ihr denselben zu Recht halte und sie bedenke wie von Alterher „dann Jr kouflüt, so si derEidgnoschaft ertrich erreichen mögen, halten si sich als ob si in Jrm Heimet weren." Antwort: Man habean den Handlungen des Gefangenen Mißfallen, die von Baden werden mit ihm verfahren nach Recht undGebühr rc. e. Jeder Bote soll an seine Herren bringen, daß Herr Bernhard von Knörringen, Ritter,gefangen liegt, weil sein Sohn Wolf Dietrich dem Bischof und Domstift von Konstanz offene Feindschaftangesagt und schon vor der Ansage den Domdecan Johann Zwick gefangen hinweggeführt hat, auch was indem Handel unsererseits bisher geschehen ist. «1. Jeder Bote soll heimbringen den muthwilligen Handel,den einige Reiter im Hegau mit einem ehrbaren Mann von Winterthur vorgenommen, indem sie ihmsein Geld und einen Brief an Thomas Wellenberg von Zürich abgenommen, für letztern ihm ein schändlich^Lied übergeben und ihn gezwungen haben, es dein genannten zu überbringen, auch wie wir deßhalb a»kaiserliche Maiestät und Herrn Christoph Schenk von Limpurg ernstlich geschrieben haben, solche schändlichDinge abzustellen. « . Da Uri und Nidwalden den savopischen Bericht noch nicht angenommen, soll ei»eBotschaft von allen Orten Sonntag nach Jacobi nächsthin zu Uri und Montags darauf zu Staus vor dBGemeinde erscheinen, um zu bitten, daß sie sich in dieser Sache von uns nicht söndern. 1- Bezüglich dmBelohnung des Stadtschreibers von Bern soll, weil die Boten nicht gleiche Befehle haben, die Sache »och'mals heimgebracht werden. K. Jeder Bote weiß die Antwort, welche Bern und Freiburg auf das s"Solothuru gethane Anbringe«: des de Furno gegeben haben. I». Dem Hauptmann und den Landleuten c>nWallis wird geschrieben, daß sie deu Kuechten aus Uri, Uuterwalden und Freiburg zukomme«? lassen,sie mit Recht und Urtheil laut ihre«? Briefe«? und Siegeln gege«? Jörg auf der Fluh erlaugt Habel?bezüglich dessei? Jörg zu Freiburg seinen Abstand vo«? der Appellation nach Tarantaise erklärt hat.i. Cunrad Hasfurter hat in? Namen des Kölligs von Frankreich eine Antwort begehrt auf das durch ^französische Botschaft zu Solothurn gestellte Begehren, Eröffnungen bezüglich eines Bündnisses zu machmDarüber hatte Niemand Aufträge; der König «nag um einen Tag nachsuchen, wenn ihm etwas an inMSache gelegen ist. ki.» Bern, Freiburg und Solothurn klagen vor und gegen den VII Orten, denen ^Landgrafschaft im Thnrgan zugehört, über 4 Punkte: 1. Der Landrichter habe den drei Orten, die mit a>nLandgericht Theil Habel«, nicht geschworen, wie wohl es vorher beschlossen und eil? eigener Eid zu Ha»^