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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1511.

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thurn stellen zur nähern Auseinandersetzung ihrer Stellung von wegen des Landgerichts zu den Orten, welchedie Landvogtei im Thurgau besitzen, folgende Begehren: 1. Man soll ihnen ihren Theil des Geldes geben,das der von Landenberg, als vom Pfalzgrafen herrührend, den Eidgenossen geben muß. 2. Man soll sie»üt entscheiden lassen, wenn Urtheile ab dem Landgericht appellirt werden. 3. Bei Eideserneuerungenwollen sie auch inbegriffen werden, oder aber 4. Es soll ein eigener Eid geordnet werde,: gegenüber dein Land-gericht und den Leuten neben dem an die Landvogtei und die nieder,, Gerichte auferlegten. 5. Man möchtesie in die Landvogtei aufnehmen oder ihre Ansprüche loskaufen. Diese Punkte will man heimbringen.

Man soll sich erkundigen, ob dem Landvogt im Thurgau für die Tage, welche er behufs Abnehmen^r Eidevorritten" hat, besondere Bezahlung gebühre oder ob er sich mit seinem Jahrlohn der 112 Gl.begnügen soll. p. Rechnung der Vögte und Amtleute: Von der Hauptn,aunschaft zu St. Gallen 114 Gl.,daran ist der Hauptmann noch schuldig 14 Gl. Der Vogt im Sarganserland bleibt nach seiner Rechnungschuldig 300 Pfund Hllr. 12 h. Die hatIM, ihn, für den Bau stehen lassen, für dieses Jahr aber weiterebauten abgestellt. Der Vogt im Nheinthal 3'R/s rhei». Gl. und sind 100 Saum Wein vorhanden. DerBogt im Argau 33 Gl. 19 ß. Münze. Dießenhofen 9 Gl. 1 Dickplaphart. Von Melchior von Landenbergs^eld trifft es einem Ort 71 Gl. in Gold. Von Richers Hof 3 Gl. in Gold 2 Batzen. Von HegnauersHof 20 Gl. in Gold. Aus der Büchse von den Bädern 7^2 Batzen, aus der Büchse zu Birinenstorfö Batzen, aus der zu Zurzach 5 Pfund, aus der zu Mellingen 15 Pfund 4 ß. Von, Vogt im Thurgau^/s Gl.vnd het das Hochgericht hinder". Von, Vogt zu Baden 4 Pfund jedem Ort. Aus der Büchsevon Kliugnan 24 Batzen, aus der Büchse zu Bremgarten 2 Gl. zu iL Batzen und 4 Pfund Hllr., aus^r Büchse zu Baden 6 Kronen 4 rhein. Gl., 4 Gl. an Dickplaph., 12 Gl. zu 10 Batzen und noch 1 PfundHllr.,tat 28 Gl. in Gold und 1 Pfund haller." «ß. Jeder Bote kennt die Beschwerde der armen Leutein der Grafschaft Baden gegen die Untcrvögte des Gewandfalls wegen, i . Nach der Rechnung des Groß-kellncrs von Wettingen hat das Kloster vor an Wein, Kernen und Geld 2450 Stuck. 8. Eine Botschaftdes Abts von St. Gallen klagt, daß Etliche zu Altstädten, Marbach, Bernang, Nebstein Urtheile an dieVli O^e appelliren, trotzdem die nieder,, Gerichte daselbst dem Abt zustehen und die VII Orte ihn, BriefUnd Siegel gegeben haben, daß die Appellation von denselben an Niemand anders als an den Abt, seineBäthe, Pfleger oder Statthalter gehen soll. Darauf wird beschlossen und unter dem Siegel Hans Schifflis,Landvogts zu Baden, beurkundet, daß die Rechte des Abts gewahrt und die von Altstädten u. f. w. gehalten!oi sollen, sich darnach zu richten.

Im Zürcher Abschied heißt es bei p- Der Hauptmann zu St. Gallen habe jedem Ort 114 Gl. verrechnet,daran soll er minen Herren von Zürich 48 Gl." Im Berner Abschied fehlt die Rechnung.

Zu Urkunde im Stiftsarchiv St. Gallen, äck. Badenvff St. Vlrichstag 4. Juli." Aus derselbensind auch die Boten dieses Tages entnommen.