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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1511.

gegen solche billige Rechtbote leisten werden. Da die eidgenössischen Voten aber hierüber nicht gleichen Befehlhaben, so wird dieser Artikel ausgesetzt und weiterer Vereinbarung vorbehalten, worüber dann dem Herzogein besonderer Brief ausgestellt werden wird. Ä. Da Uri und Nidwalden sich fortwährend weigern, demAbkommen mit Savoyen beizutreten und ihre Hand offen behalten wollen, welche Absonderung in einem sogroßen Geschäfte das Uebereinkommen zu Nichte machen und alle damit gehabte Mühe vereiteln würde, sowird beschlossen, Uri nnd Unterwalden sollen ans Sonntag und Montag vor St. Jacobstag (20. und 21. Juli)ihre Gemeinden versammeln und eine Botschaft aus allen Orten soll vor dieselben treten und nach Noth-dürft mit ihnen handeln, v. Ueber die Belohnung der Mühe und Arbeit, welche der Stadtschreiber vonBern mit den Abschieden, Hauptbriefen u. s. w. in der savoyischen Sache gehabt hat, soll auf einem folgen-den Tage verhandelt werden, k. Dem Johann von Furno hat man dafür, daß er den Hauptbrief umdiese Ansprache herausgebracht, eine merkliche Summe Geldes schriftlich zugesichert, auf dem Tag zu Solo-thurn hat man aber darüber mit ihm sich nicht vereinigen können. Nun wird abgeredet, daß man ihm24,000 Gl. geben wolle, in neunjährige gleiche Raten ohne Zins zu vertheilen, wie die Zahlung vom Herzogstattfindet. Da über diese Verabredung noch nicht völlige Einstimmigkeit herrscht, so soll man die Sacheheimbringen und sich auf den nächsten Tag definitiv erklären, damit dieselbe in Schrift verfaßt werdenkann. U« Der Bischof von Sitten schreibt, er vernehme, daß etliche Knechte, die im vorigen Jahre zNpäpstlicher Heiligkeit gezogen, ihn ihres Soldes wegen zu überfallen vorhätten; wenn dem so sei, so erbieteer sich Rechtens vor den Eidgenossen oder wo das billig sei, wolle aber auch, wenn wir ihm Geleit zumPapste verschafften, sein Bestes thun, damit jener Sold erlangt werde. Is. Cunrad Hasfurter bringt an, ^vernehme, sein Vetter Niclaus Hasfurter sei gestorben und die sechs Orte als Oberherren machen Anspruchauf dessen Erbe, er hoffe, daß dein nicht so sei, und erbiete sich dagegen zu Recht zu kommen, denn er s^deß gelediget", wie er durch einen Brief unter dem Siegel des Vogts Kretz, den er vorlegt, erweise. Hierauswird man auf künftigen Tagen nach eingeholter Instruction Antwort geben. S. Der 3000 Gl. wegen,die Melchior von Landenberg vor Jahren vom Pfalzgrafen empfangen hat und wofür keine Quittung vor^Händen ist, soll man heimbringen, ob man in der Sache etwas weiteres thun wolle oder nicht. Die 1000von welchen auf dem Tag zu Zug gesprochen wurde, sind hiemit den Eidgenossen zuerkannt. -lnfdie Klage derer im Thurgau, daß sie von den Gerichtsweibeln mehr als früher beschwert werden, ist demLandvogt befohlen, Nachforschung zu halten, wie es von Alterher in dieser Beziehung gehalten worden stNdamit die Leute vor unzulässigem Druck geschirmt werden. ?. Michael Brnnner von Winterthur klagt, er ßnauf der Rückkehr aus dem Württembergerland um 42 Gl. beraubt und dazu gezwungen worden, einliedleMin ein brieff geschriben" dem Junker Thomas Wellenberg zu bringen. Bei königlicher Majestät wird hi^gegen reclamirt mit Begehren schriftlicher Antwort, «s. Jeder Bote weiß, wie Wolf Dietrich von Knö^ringen dem Bischof und Domcapitcl zu Constanz abgesagt und den Domcuster Meister Hans Zwick gefangengenommen hat und wie darauf unsere Eidgenossen von Lucern Kraft ihres Bündnisses mit dem Bischof nndCapitel Herrn Bernhard von Knörringen, Vater des Wolf Dietrich, durch den Landvogt im Thurgau halnNgefangen setzen lassen, zumal schon vorher auf Sonuenberg durch beide geuannte Herren von KnörringU'mancherlei Anschläge gemacht worden sind. Nun ist der Handel hier zu Baden behandelt und beschloßworden, daß Herr Bernhard zu Baden im Gefängniß bleiben soll bis zu uuserer feruereu Entschließung'Seine Nechtfertigungsschrift soll dem Vogt von Baden und von diesen: mit den andern die Sache berührendenSchriften an Zürich zu weiterer Behandlung der Sache geschickt werden, i». Bern, Freiburg und Solo-