Juli 1511.
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Johann von Furno mit Weib und Kindern und Gesinde sicheres Geleit geben, so lang sie dessen bedürfenum das Ihrige in Savoyen einzubringen, woran sie weder gesäumet noch gehindert werden sollen. Da nunetliche Boten nicht Vollmacht haben wollten, diesen Vergleich anzunehmen, sondern selben an ihre Herren bringenZu müssen erklärten, so hat man um die Sache einen weitern Tag angesetzt nach Bern auf künftigen Dienstag(B). Juni), um sich definitiv zu erklären, ob man den Vergleich annehmen wolle oder nicht.
Zu Ä. Der französische Bote Marnac schreibt unterm 6. Mai an Schultheiß und Rath von Lucern, erhabe jüngst einen eigenen Boten an sie geschickt, um sie im Namen des Königs um eine Anleihe von 3000—4000Kronen aus ihrem Stadtseckel zu bitten, worauf sie geantwortet, sie seien zwar gegenwärtig von Geld entblößt,wenn es aber möglich werde, wollen sie gegen gute Verschreibung gern das Beste thun, wofür er ihnen im Namendes Königs danke. Zweitens habe der König dieses Jahr große Kosten gehabt, sei aber nichts destominder Willens,sofort mit Gottes Hülfe sein Herzogthum Mailand zu erobern; zu diesem Zwecke müsse er ein Anleihen machen.Er habe zu Basel und anderswo das Geld gefunden, nur werde Bürgschaft in der Eidgenossenschaft verlangt.Der König habe ihm Auftrag gegeben, sich hiefür an seine besten Freunde in der Eidgenossenschaft zu wendenund das seien sie. Er bitte sie daher, sich auf 2-—3 Jahre für 20,000 Gulden zu verbürgen, es werde das demKönig ein großer Dienst sein und ihn zur Dankbarkeit verpflichten. Bern, Freiburg und Solothurn haben demKönig eine gleiche Summe geliehen und verbürgt. Lucern möchte durch den rückkehrenden Boten seine Antwortgeben, damit er den König berichten könne. Endlich zeigt der Gesandte an, er werde nächstens nach Frankreichzurückkehren und wenn er ihnen eine Gefälligkeit thun könne, so sei er dazu bereit.
Staatsarchiv Lucern: Allg. Eidg. Abschiede. L. 92.
Zu L. Die Vergleichungsvorschläge von Basel und Schaffhausen und die Verhandlungen dieses Artikelsfinden sich auch als eigener Abschied mit dem Datum Bern uff den Pfingstabent (7. Juni) im StaatsarchivBern. Allg. Eidg. Abschiede. N. 41.
Bern. ZZl 1, 19. Juni ff. («ff dm Pfmgstzmstag).
Staatsarchiv Luc-rn: Allgemein- Abschiede, IS. »8. Archiv Solothurn: Abschiede, VI. Archiv Schaffhausen.
Jeder Bote weiß, wie nach langer Verhandlung der Span zwischen uns und dem Herzog von^avoyen vertragen und darüber jedem Ort bis zur Aufrichtung der rechten Hauptbriefe ein besiegelter Abschiedgegeben worden ist. Von den savoyischen Gesandten ist ein besonderer Artikel angezeigt, welchen die vierZürich, Bern, Freiburg und Solothurn angenommen, die übrigen Orte aber nicht Vollmacht hattenZunehmen; die letztern haben übernommen, denselben an ihre Obern zu bringen und darüber aufJahrrechuuug zu Baden Autwort zu geben, damit wenn dieser Artikel gemeinlich angenommen würde,^rselbe in die Hauptbriefe, die der Stadtschreiber von Bern aufzurichten Befehl hat, eingeschrieben werden^>Me. Der Artikel lautet wie folgt: „Souer ouch jemand anders von Johann de Furno dinglichen Ver-öalmngsbrieff, einen oder iner, erlanget hette oder fürer von Im vßbringen wurde, demselben, wo er sich^ rechtlich erbieten unseres gnädigen Herrn von Sauorff Rechts nit wil benügen, füllen unser lieben Herren^nd Eidgenossen von den zechen Orten wider das husz von Sauop mit gewalt vnd wider Recht deHein Hilstsunder Im das Recht fürschlachen, solichs zu suchen, zu bruchen und sich desselben zu behelfeu, als ergetruwt ze genießen." Die savopischen Anwälte bitten die Billigkeit dieses Artikels und die große^üinnie, die ihr Herr zu zahlen übernehme, zu bedenken und unsererseits auch ein Entgegenkommen zu zeigen.