Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
564
Einzelbild herunterladen
 

564 Mai 1511.

Voten nach Uri vor die Gemeinde zu schicken, um zu bitten, daß selbes dein zu Zug gemachten Anschlagauch nachlebe.

Zürich. 4644, 24. Mai.

Nuckgabcr, Geschichte von Nottwcil, II. n. 1l»v.

Die Eidgenossen entscheideil zwischen Herzog Ulrich von Württemberg und der Stadt Nothweil, daßdie letztere mit dem Ueberfall, den sie zu Fletzlingen und Weiler gemacht, unbillig gethan und biderbenLeuten, die sie durch Gefangennehmung beschädigt, Abtrag zu thun schuldig sei; doch soll Niemand solcheerlittene Gefangenschaft und Beschädigung selbst rächen.

405.

B ern. I i! l 1, 26. Mai ('Montag nach HrNani).

Staatsarchiv Lucern: Ungebundene Abschiede.

Der vier Städte Bern, Basel, Freiburg und Schaffhauseil Boteil melden den übrigen Orten, sie habenzufolge des ihnen auf dem Tag zu Zug ertheilten Auftrags vom Herzog von Savopen erlangt, daß derselbeseine Botschaft zu ihnen geschickt habe, lim einen Tag der acht Orte zu besuchen und an einem gütlichenAustrag des schwebenden Handels zu arbeiteil. Die vier Städte setzen daher Tag nach Solothurn a»fDienstag nach der Auffahrt (3. Juni) und ladeil die Orte ein, ihre Boteil mit Vollmachten und Aufträgen,welche eine friedliche Erledigung der Sache ermöglicheil, dahin abzuordnen.

40«.

Sern. 4454 4, 2. Juni (Montag nach .-Isoonsionio).

Staatsarchiv Bern : Allgemeine Eidgenössische Abschiede, m. K3.

Verhandlungen zwischen den Städten Bern und Freiburg auf der Jahrrechnung der Vögte von Grandsonund Grasburg. z,. Für Setzung der Marchsteine ans den nun bereinigten Märchen zwischen der HerrschtLaupen und dein Gebiet der Stadt Freiburg wird Tag gesetzt auf Donstag nach Bartholoinäi nächstß"'(28. August.) I». Den Barfüßern zu Grandson werdeil zur Bedachung ihrer Kirche auf Rechnung beib^Städte 8600 Ziegel zu geben geordnet. «. Die Herreil von Corcelles meinten, dieErbcrnlüt" daselbßsolleil voil den Wachen befreit sein, es wurde aber erkannt, vor Wacheil, Teilen und Reisen schirme ^keiile Freiheit, andere Gerechtigkeiteil dagegen bleibeil ihnen unangetastet. 0. Die Commissaricn werbt'"angewiesen, zu Monand in der Herrschast Grandson die Rechte der beiden Städte gegenüber dem savoyisch^"Procurator der Wadt aufrecht zu halten. Auf Anrufen derer von Gonmoens wird wegen eines Frevelan einer Zäunung auf St. Verenentag (1. September) nach Echallens Tag gesetzt, t. Die geordnet"Commissarien sollen in den Erkanntnissen keinen Verzug eintreten lassen, auch des Herrn von Valendis wegt"nicht. K-. Der von Montagm) soll mit dem Einziehen derLoben" stillstehen, er erzeige denn ein von de"