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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Mai 1509.

werden. Mit diesen Entscheidungen sollen die bisher waltenden Anstände abgethan und aller Proceß beendetsein; auch soll dieser gütliche Spruch keinem Theil an andern Freiheiten, Rechten und Herrlichkeitenschaden.Wenn ein Theil diesen gütlichen Spruch nicht annehmen wollte, so soll er allem Rechte unvorgreiflich undauch dem Schultheiß und Rath zu Rapperswyl an rechtlichem Spruch und Urtheil, die sie dann gebenmüßten, unverhinderlich sein. Beide Theile nehmen diesen gütlichen Spruch hinter sich zu bringen, dieeidgenössischen Boten an ihre Herren, der Abt an seinen Convent; jene erläutern ihn dahin, daß derAbt sie fürderhin in ihren hohen Gerichten mit dem Abzug ganz ungeirret lassen und daß die Herrschafts-leute von Hagenwyl und Blidegg dem Landvogt der sieben Orte im Thurgau schwören sollen, wie andereLandsassen. Denen von Rapperswyl ist auch Urkunde gegeben, daß, was sie mit Recht oder mit der TheileWillen in der Güte in dieser Sache handeln, gehalten werden und ihnen niemals zu Haß oder Nachtheiigereichen soll.

Zu I». Der Spruchbrief im Stiftsarchiv St. Gallen datirt Freitag nach Jnventionis Crucis (9. Mai).

Meggenried. IT! 11, 9. Nkai (Fritag nach Erscheinung St. Michaels).

Archiv Schwyz.

Tag der drei Länder Uri, Schwyz, Unterwalden.

t». Der Cardinal, Bischof von Sitten, bringt mit einigen Nathsboten der Landschaft Wallis an, ^drohe dem Lande Wallis ein Ueberfall von Bernern und Andern wegen des Solds vom Chiasserzug her,er erbiete sich zu Recht und wolle auch sein Möglichstes in der Sache thun, wenn er durch die Lande dBKaisers oder des Königs von Frankreich Geleit zum Papst erhalte. Ferner bittet er, etile Vereinungden Savoyern nicht anzunehmen, für sich verlangt er Geleit nach Zug. Darauf wird beschlossen, an Bern Zdschreibeil, daß es die Seinigen zu Hause behalten und keinen Ueberfall gegeil Wallis dulden soll. Zu Zug s^man über die Sache weiter rathschlagen. ?». Die Boten, welche Montags über acht Tage nach Bellenz ^das Maieilgericht geheil, solleil Gewalt haben, in dem Streit derer von Rufle wegen etiles Alpauftriebs Z"handeln.

Attg. 1Z11, 12. N?lli (Montag nach Erscheinung 8anoti MoNa-stis).

Archiv Solothnrn: Abschicdeband, VI.

t». Alls dem letzteil Tag zu Zug hat Jedermann die savoyische Sache rccksi-ovilvilll genommen bisheilte. Nun geht der Befehl unserer Obern, zwar nicht einhellig, aber mit Mehrheit, dahin, daß wenn vo>»Herzog oder von den Untertädigern nicht andere, der Ansprache entsprechendere Anträge gemacht worden,auf nächsten Sonntag über vierzehn Tage jedes Ort mit seinem Venleiu und angemessener Mannschaft in ^Feld ziehen und man Abt und Stadt St. Gallen und Appenzell zu getreuem Aufsehen mahneil soll, bat'mich all alle Vögte geschrieben werde, einen Auszug zum Venlein zu machen und sich bereit zu halten.I». Solothnrn hat dem Heinrich Meyer von Villmergen aufgetragen, den Zoll daselbst nach höherm TaM