März 1511.
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H dem Landvogt befohlen, er soll die Hälfte des hinterlassenen Gutes nehmen und den andern Theil ihnensltsfen. Z. Der Gesellen von Weinfelden wegen, die mit einem Biedermann in dessen Haus unziemlichgehandelt haben sollen, wird dem Vogt empfohlen, der Sache gründlich nachzufragen und wenn er damit nichtöum Ziel kommt, die Sache auf sich beruhen zu lassen. 1^. Der Vogt im Thnrgan berichtet, man habeeinen in einem Wasser Ertrunkenen gefunden, als man ihn herauszog habe er geblutet; der Landvogt fragt,nne er sich zu verhalten habe. Antwort: „das derselbig sol übergan nach keiserlichem rechten, ob er sichtods nit wil begäben." I. Jeder Bote weiß, was dem Vogt von Baden des Knechts von Kaiserstuhlinegen empfohlen ist, den er im Gefängnis; gehabt und auf Urfehde wieder freigelassen hat. isi. Der ansvorigen Tagen ad referendum genommene Gegenstand, betreffend den Pfalzgrafen und Vogt Stocker vonssug einerseits und Melchior von Landenbergs sel. Erben andererseits, ist auf diesem Tage dahin enschiedenworden, daß letztere von jener Ansprache den Eidgenossen 1000 rheinische Gulden geben sollen ans nächsteJahrrechnung zu Baden. 500 rheinische Gulden sind sie geständig, die sollen sie unmittelbar bezahlen,500 behaupten sie nach Basel bezahlt zu haben. Erweisen sie diese Behauptung, so gehen diese 500 rhein.dulden ab, wenn nicht, so haben sie die ganzen 1000 Gl. rh. zu bezahlen. Da Vogt Stocker dieserZuspräche wegen zu großen Kosten gekommen ist, so wird auf den Fall, daß die Eidgenossen ihm selbe nicht^setzen, ihm auch der Rückgriff auf die Landenberger vorbehalten. Die Landenberger sollen darthnn, daß^ die 500 Gl. bezahlt haben, ehe Vogt Stocker mit ihnen zu Frauenfeld das Recht angefangen hat. s». Die^oten von Savopen haben keine andere Nollmacht gehabt, als uns zu bitten, daß wir ihnen den Tag^ vierzehn Tage nach Ostern erstrecken, damit der Herzog sich weiter bedenken möge. In dieser Bittewurden sie unterstützt von der Botschaft kaiserlicher Majestät und Frau Margarethens, der Tochter desKaisers, von der Botschaft des Königs von Frankreich und vorzüglich von der Botschaft unserer EidgenossenBern mit dem Anerbieten, ihr Bestes zu thnn, daß die Sache in Freundschaft verglichen werde oder,'venu dieses nicht sein möge, mit rechtlicher Verhandlung, es sei vor dein Kaiser, den; König von Frankreich,Kammergericht oder mit gleichem Zusatz. Alles das haben wir abgeschlagen und in Ermanglung weitererAllmacht die Sache an unsere Herren gebracht, damit auf dein Tage zu Einsiedeln, Dienstag nach deinSonntag Jndica (8. April), Jedermann den daherigen Befehl seiner Herren eröffne. «». Ebenso hat man^schloffen, die Anfrage von Bern an die Obrigkeiten zu bringen, wessen es sich hinsichtlich der Waadt zuZiehen habe, falls es zum Kriege (mit Savopen) käme, da dieses Land sein Pfand vom Herzog sei.
SU«.
Zürich. I Z I 1, Ü1. März (Montag nach Eäwro).
Staatsarchiv Zürich! Abschiede, V. NW. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, v. :!Z, Archiv Schasshausc».
Auf Anbringen der Boten von Glarns hat man verabredet, beim Bischof von Sitten darauf hin-övarbeiten, daß unsere Knechte, welche beim heilige«; Vater in; Feld gewesen sind, um ihren ausstehenden^vld und die Hauptleute, die zu päpstlicher Heiligkeit geritten sind, um Neitlohn und Kosten befriedigt wer-Jv'- Alan besorgt, wenn genannter Bischof von kaiserlicher Majestät Geleit erhält und nach Rom kommt,dürfte weder den Hauptleuten noch den Knechten etwas zukommen und daraus möchte dann allerlei Unruhevvtstehen. Das soll Jedermann heimbringen und ans nächstem Tag das Ergebniß der daherigen Berathung