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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1511.

den Handel des Hans von Roll von Solothurn gegen Johann de Pierrat von Lyon habe der König gemeint,derselbe sei längst beseitigt, da aber dieses nicht der Fall, so werde der König, sobald er nach Lyon komme,mit dem Pierrat verschaffen, daß der von Roll zufrieden gestellt werde. Zt. Ueberhin haben die königlichenBoten den drei Ländern und Jedermann gegenüber sich dahin ausgesprochen, daß wenn Jemand an denKönig als Herzog von Mailand Ansprachen zu haben vermeinte, er nach Inhalt der Capitel darüber Z"rechten bereit sei.

fehlt im Zürcher- und Berncr Exemplar. « im Lucerner Exemplar. Die Verhandlungen l ff. mit denfranzösischen Boten erscheinen im Zürcher Abschied in etwas anderer Fassung unter den Ziffern 4, S, 6,

S- fehlen. Im Berner Abschied fehlt die Verhandlung t bis: Auf diese Antwort u. s. w. Dagegen findetsich ein Verbot gegen das Weglaufen von Knechten.

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Zug. Ii» I 1, 24. März (Montag vor ltittaro).

Staatsarchiv Lileer» : Allgemeine Abschiede, v. 8Z. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. !i !i. Archin Solothurn.

n. Dem Junker Hans von Landenberg, welcher das Begehreu des Bischofs von Constanz, man«Wdas Schloß Gottliebeu wieder zu seinen Händen kommen lassen, mit dein Anerbieten, es dann etilem J"^länder anzuvertrauen, vorgetrageil hat, wurde geantwortet, man habe dermalen noch keine Vollmacht, auf diestsGesuch einzutreten. Z». Alle Monate oder alle zwei Monate sollen der Vogt von Gottlieben lind die Ander",die im Schloß sind, den Eidgenossen schwören, die im Flecken solleil das Landgeschrei schwören. S'. ^die Knechte zu Gottlieben, welche Thurganer sind, soll der Landvogt den Sold aus gemeiner Steuer reichtund armer, edler und unedler, geistlicher und weltlicher Leute iin Thurgau bestreiteil. «Z. Da der Landowim Thurgau den Banli gegen eine Tröstung von 10(1 Gl. aus dem Gefängnis; gelasseil hat, so so^ ^den Tröstern Tag geben vor die Eidgenossen, dann will man mit dem Landvogt nach Gestalt der Saä""handeln. Bezüglich eines Priesters, der einer Frau im Thurgau an ihre Ehre geredet hat, meint d>"'Bischof voil Constanz, die Sache soll vor geistliches Gericht kommen. Es wird aberkurz" geantwortet, ^Sache soll vor nnserm Landgericht im Thurgau verhandelt werden und nirgend anderswo. K'. Junker H""''von Landenberg hat im Namen des Bischofs von Constanz drei oder vier weitere Artikel angebracht,da auf keinen derselben eingetreten werdeil wollte, die Eidgenossen nach Inhalt ihres Bündnisses mit de>"Bischof nach Baden im Argau an das Recht gemahnt. Das wurde hinter sich zu bringen angenonnm'"'K«-. Kaiserlicher Majestät Botschaft hat eröffnet, es sei ihr befohlen, der Botschaft des Herzogs CarlSavoyen in Freundschaft beizustehen, da das Herzogthum dem Reich verwandt sei lind des Kaisers DochtsFrau Margaretha, auf demselben ihr Eherecht habe. Ferner hat die kaiserliche Botschaft angebracht,Herr sei gegenwärtig mit vielen großeil Sachen belastet und sollte die Pension lind die Briefe wegen Ä'"richtnng der Erbeinnng bezahleil, nun haben aber die Regenten im Niederland die Bezahlung gehind^(verzögert). Er wolle aber der Sache nachwerben, damit sie beförderlich zu Ende gebracht werde, " "niit vielen Worteil. Is. Der Landvogt im Thurgau hat angebracht, es habe Einer seine Hausse""erstochen und sei deßhalb hillgerichtet worden; er habe dessen Gut, bei 00 Gulden, zu unfern Han^genommen; nun seien aber vier unerzogene Kinder da, für welche unsere Gnade angerufeil werde

Daraus