Februar 1511.
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man mit Ablauf dieses Monats ihnen ihre Knechte heimschicken und sie der Last fernem Antheils an derBesetzung des Schlosses entheben, v. Der Cardinal von Sitten antwortet auf das von Baden aus anihn ergangene Schreiben wegen Ausrichtung der Kosten der Botschaft zu päpstlicher Heiligkeit und des Soldesder Knechte, durch seine Botschaft, man möchte ihm Zeit geben, um die Sache an den Papst zu bringenund ihm bei kaiserlicher Majestät Geleit erwirken, um hinein zu kommen. Darauf hat man in Betreff desGeleits mit dem Herrn von Sax geredet und dem Cardinal Frist gegeben bis drei Wochen nach Ostern.
Auf demselben Tage sind als Boten des allerchristlichsten Königs der Markgraf von Rötheln, Herr zuNeuenbürg, und der Präsident von Dijon erschienen und haben eröffnet: Nachdem auf frühern Tagen übereine Vereinung zwischen dem König und den Eidgenossen bereits articulirte Vorschläge gethan und dieselbenjedem Theil zum Hintersichbringen gegeben worden seien, so erwarten sie nun die Erklärung der Eidgenossen;
König seinerseits sei stets desselben gnädigen Willens. Die Voten der Eidgenossen haben nach Eröffnungihrer Instructionen geantwortet, da ihre Herren und Obern mit päpstlicher Heiligkeit eine Vereinung abge-schlossen, die in einem Artikel päpstlicher Heiligkeit und dem römischen Stuhl widerwärtige Verbindungen mitFürsten und Herren ausschließe, so wolle es sich ihnen nicht schicken, unter gegenwärtigen Umständen irgendetwas mit dem König abzuschließen, sondern sie wollen es zu dieser Zeit „im Pesten alsv still stau" lassen.N»f diese Antwort haben die französischen Boten weiter anbringen lassen, es bestehe zwischen dem KönigHerzog von Mailand und geineinen Eidgenossen nebst etlichen ihrer Zugewandten eine das HerzogthumNlailand betreffende Vereinuug, die älter sei als die päpstliche und ewig währen solle. Es scheinethnen nun, die Eidgenossen hätten Fug und Recht, dieselbe mit dem König als Herzog von Mailand zuLeitern und zu erläutern; nöthigenfalls sei der König bereit, den Papst und den heiligen Stuhl dabei"vrzubehalten. Wenn mau auf diese Grundlage unterhandeln wolle, so sei die Botschaft bereit, im NamenKönigs einzutreten und anzuhören. Hierauf haben die Boten der Eidgenossen geantwortet, sie habenkeine weitern Vollmachten und lassen es bei der vorigen Antwort bewendet sein. Hierauf haben die frän-kischen Boten aus Befehl des Königs die Capitel zwischen den Eidgenossen und dem Haus Mailand, deren°ines lautet, daß kein Theil den Widerwärtigen des Andern Durchzug, Vorschub, Paß oder Gunst durchi^in Land auf den Schaden des andern gestatten soll, eröffnen lassen und die Eidgenossen ermahnt, dieseUrschrift, die älter sei als die päpstliche Vereinung, in dein gegenwärtigeil von päpstlicher Heiligkeit im^lund wider das Herzogthum Mailand erhobenen Kriege gegenüber dein König und dem Hause Mailandö" beobachteil und zu halteil. U. Da zwischen dem König und den drei Ländern ein Span waltet wegenPässe, so haben die königlichen Boten auf diesem Tag erklärt, wenn die drei Länder dem König undSeinen die Pässe laut der Capitel öffneil lind wenn überhaupt die Capitel gehalten werdeil, so werden sie^schaffen, daß auch französischerseits die Pässe beförderlich aufgethan werden. Hierauf haben die drei Länder"üt gemeinen Eidgenossen sich erklärt, die Capitel zu halteil und sollen demzufolge die Pässe geöffnet undkPenseitig freier Handel und Wandel gestattet werden. I». Es ist auch mit den königlichen Boten geredet'wrden, daß sie unsere Knechte nicht aufwiegeln noch wider unfern Willen in Dienst nehmen, denn wennElches geschähe, würde man es voll ihnen nicht zu Gutem aufnehmen und die Knechte mit Gewalt heimvvlen und gehorsam machen. Darauf habeil die kölliglichen Boten geantwortet, sie habeil keinen Befehl, dieSchern wider unfern Willen aufzuwiegeln und wegzuführen, wissen auch nicht, daß der Köllig solche Absichteilk^kte. z, die Klageil der Ansprechet', deren einige sich auch auf diesem Tage wieder gemeldet haben,klären die königlichen Boten, sie haben keine Vollmacht, sich auf solche Ansprachen einzulassen. Betreffend