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Februar 1511.
Montag (24. Februar), v. Auf dem vorigen Tag zu Lucern ist von den XII Orten beschlossen worden,daß jedes Ort einen Mann nach Gottlieben legen soll. Das wollen nun aber wir sieben Orte durchausnicht gestatten, sondern haben unserm Landvogt geschrieben, er soll die Zusätzer von Bern, Basel, Freiburg,Solothurn und Schaffhausen mit freundlichen Worten und Anerbieten von Gegendiensten heimschicken uill>die Zahl mit Leuten aus der Grafschaft Thurgau ergänzen. ,K. Jedermann soll sich mit Wehr nnd Waffenfür alle Vorkommnisse gerüstet halten. « . Auf diesem Tag ist aufheblich gemacht worden, daß Appenzellund Abt und Stadt St. Gallen auf den meisten Tagsatzungen bei uns sitzen. Man soll berathen, wasdießfalls zu thun oder zu lassen sei.
ZAL.
Luceru. IZ l 1, 19. Februar (Mittwoch vor N-Miwi),
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, Kl». i!5. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. W. 9!!. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, M. 1l. Archive Solothurn, Freiburg, Basel, Schaafhausen.
Boten: Zürich. Felix Schmid, Burgermeister. Bern. Venner Weingartner. Uri. Ammann Jmhof-Schwpz. Werner Pfil. Obwalden. Ammann Wirz. Nidwalden. Ammann Kretz. Zug. AmmannSteiner; Laurenz Brandenberg. Glarus. Marquard Tschudi. Basel. Hans Lombard und der Stadt-schreiber. Freiburg. Wilhelm Reiff. Solothurn. Venner Stölli; Hans von Roll; Benedict Hngi-Schaffhausen. Zunftmeister N. Abt von St. Gallen. — Stadt St. Gallen. — Appenzell. ^Lucern. Jacob Bramberg, Schultheiß; Petermann Feer, Peter Tamman, Altschultheißen; Jacob vonHertenstein; Melchior Zur Gilgen; Hans Ratzenhofer; Ludwig Küng.
A.. Der Anunann von Uri soll an das Anbringen Lucerns denken der Kosten wegen, welche ihn«die von Gersau schuldig sind und noch nicht bezahlt haben, ß,. Des Altschultheißen Franz Arsent von Mbbürg Bruder und Verwandtschaft haben auf diesem Tag abermals der Eidgenossen Hülfe und Rath erbeten,damit jener seiner Gefangenschaft erledigt werden und in seiner Herren Gnade kommen möge, sei es, daßeine Vermittlung zwischen dem Herrn von Sitten und Jörg auf der Fluh gefunden oder Jörg auf der Flußwieder nach Freiburg geantwortet werde; man möchte nochmals eine Botschaft in Arsents Kosten zu diesemZwecke nach Freiburg senden. Da die Boten keine Vollmacht hatten, in Sachen zu handeln, haben sie aufBitte gedachter Verwandtschaft dieses Begehren heimzubringen übernommen. Die Orte, welche entsprechtwollen, sollen ihre Voten auf Pfaffenfaßuacht (2. März) Abends zu Bern haben, daselbst anfangen ^handeln und dann nach Freiburg reiten, wie es die Nothdurft zu fordern scheint. Auch ist von diesem Tageunfern Eidgenossen von Freiburg freundlich geschrieben, sie möchten mittlerweile gegen ihren Altschultheißnicht weiter vorfahren. Ebenso soll jeder Bote heimbringen, daß denselben Boten in Auftrag gegebtwerde, sich für die Frau und Tochter des Jörg auf der Fluh, die gleichfalls zu Freiburg im Gefängnißliegen, bestens zu verwenden, sii. Auf das Anbringen von Bern, Freiburg und Solothurn, wegen des HandelnMelchiors von Laudenberg gegen den Pfalzgrafen und wegen der Besetzung des Schlosses Gottlieben, hobtdie sieben Orte auf diesem Tage abermals beschlossen, bei dem Rechte zu bleiben, das sie an der Grafscho^Thurgau gehabt haben, bevor das Landgericht in der Eidgenossen Hand gekommen ist. Das sollen dieBoten der drei Städte an ihre Herren bringen. Was die Besetzung von Gottlieben betrifft, so erklären diesieben Orte, wenn die drei Städte nebst Basel und Schaffhausen sich dadurch beschwert finden, so wolle