Februar 15il.
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geben, ZK.. Die kaiserlichen Boten haben in dem savopischen Geschäft ihre guten Dienste anerboten undempfohlen, mit demselben nicht zu sehr zu eilen. I. Solothurn setzt an dem Vertrag mit dem römischenKaiser den Artikel wegen Burgerannahmen aus. Da man aber in dem Basler Frieden und König LudwigsBericht bereits dasselbe eingegangen und dazu gehalten ist, so hat man sich Solothurns in dieser Sachegemächtigt und, weil es sonst nichts aussetzt, es für zustimmend betrachtet.
Zu Die Urkunde der erneuerten Erbeinung (Beilage Ik>) datirt Baden den 7. Februar 1611.
1611. 2. Februar. Freiburg im Breisgau. Kaiser Maximilian sendet seine Räthe Christoph von Limpurg,Ulrich von Sax, Johann Jacob Freiherr von Mörspurg und Besort, Hans von Landau, Ulrich von Habsperg,Hans Immer von Gilgenberg und Johannes Storch an die Eidgenossen auf dem Tag zu Baden.
Original im Staatsarchiv Zürich.
Zu i. Das Schreiben des Bischofs von Sitten, llä. „Sitten vff den letzten Tag Januarü anno xj.", steht imBasler Abschied 244. Es handelt über zwei Forderungen der Eidgenossen a) die Kosten der Gesandtschaft nachRom, die er zu tragen verheißen habe, I>) die Ansprache des Soldes für den Chiasserzug.
Z»T.
Nap p er ö w y l. 1641, 10. Februar (Montag »ach Agathe).
Staatsarchiv Lucern : Allgemeine Abschiede, 15. 7!>.
In den Spännen zwischen den sieben Orten als Klägern einerseits und dem Abt von St. Gallenandererseits ist nach Verhörung von Klage, Antwort, Rede, Widerrede und des Abts Freiheits- und Vertrags-briefen von Schultheiß und Rath zu Rapperswyl erkennt, weil gütliche Handlung nicht verfangen habe undbeide Theile weitere Zeugen und .Kundschaften aufzuführen begehreu, so sollen sie selbe rechtlich aufnehmen undleder Theil dem andern gestatten, dieses zu thtm. Solches soll geschehen bis nächsten Maitag. Auf den-selben Dienstag zu Nacht sollen die Parteien wieder zu Napperswyl erscheinen und Tags darauf ihre Kund-schaften und Gewahrsnme hören lassen. Die fünf Orte, welche im Namen der sieben handeln, sollen sichvon den zwei andern, der Abt vom Decan und Capitel seines Gotteshauses gehörige Vollmachten ausstellenchssen, daß es bei dem, was Schultheiß und Rath von Napperswyl zu Recht sprechen, unangefochten undänappellirt bleiben soll. „So weißd ouch yeder bot ze sagen, mit was grunds obgemelt fach ist in recht^agen vnd mit welchem fürschlag die in gütlicheit ist anzogen worden."
AUA.
Zug. 4611, 11. Februar (Montag nach St. Vaimtinstag).
Archiv Solothurn: Abschiedeband, ^4.
Der Bogt im Sarganserland zeigt an, der Nöschli aus den Höfen und der Durst von Zürichseehaben im Sarganserland eine Anzahl Knechte geworben und einen Theil derselben bereits weggeführt. Dasv'ill Mail an die Obrigkeiten bringen. Auf diesem Tag ist viel gehandelt iborden zwischen den Savoyernvud Johannes de Furno und uns Eidgenossen. Die Parteien, Savoyen und de Fnrno, haben weitläufigäegen einander geredet und wir haben ihnen darauf einen andern Tag gesetzt nach Zug ans de» nächsten