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Februar 1511.
damit derselbe der Gefangenschaft geledigt werde. Darauf wird beschlossen, es sollen von allen Orten Botennach Freiburg gesendet werden, um in der Sache zu handeln, damit die Unruhe daselbst hingelegt werde.Die Boten sollen auf St. Valentinstag (14. Februar) in Freiburg eintreffen. Nicht nur ist an Freiburggeschrieben, daß d'e Ankunft der Boten abgewartet und vorher nicht weiter gegen Herrn Franz Arfent gehandeltwerden soll, sondern man hat auch dem Boten von Freiburg mündlich empfohlen, sich ernstlich in diesem Sinnezu verwenden. Was die Boten zu Freibnrg zu Gunsten der Frau und Tochter des Jörg auf der Fluh thnnkönnen, das sollen sie ebenfalls sich zu thun angelegen sein lassen. «° Auf diesem Tage hätte die Sacheder Psalzgräfischen und der Erben des Melchior von Landenberg sel. behandelt werden sollen. Da aberüber d-e Frage, ob Bern, Solothurn und Freiburg dabei auch Sitz und Stimme haben sollen, die Botensich nicht vereinigen tonnten, so wurde beschlossen, diese Vorfrage soll zuerst an die Obrigkeiten gebracht undauf dem Tag zu Zug beantwortet werden, li'. Lucern hat seinen Boten, Schultheiß Bramberg und Peter-mann Feer, Ritter, geschrieben, die drei Länder haben Lucern angesonnen, erstens sich des Königs vonFrankreich und anderer Herren zu „müßigen" und den Franzosen zu sagen, daß sie den Ländern die Pässtöffnen, ansonst sie ihre „Ehren bewart haben wollen" und für nichts antworten, was etwa des KönigsLeuten geschehen möchte. Nun meint Lucern, es sei vielleicht der drei Orte Anschlag, einige ihrer Leutenach Luggarus und Färris zu senden, um Wein und Anderes zu laden, und falls diesen etwas Widerwärtigesbegegnete, dagegen dein Peter Trink und Andern, die in unfern Landen Kaufmannsgut, Ochsen u. f.haben, auf solches zu greifen. Was nun in solchem Fall daraus erwachsen könnte, ist leicht zu ermessen; mansoll daher auf dem Tag zu Lucern darüber berathen. Inzwischen wird den Boten der Länder abermalsernstlich zugeredet, daß sie ihre Herren von Allem abmahnen, was Unruhe verursachen könnte. Alle Orllsollen ihre Knechte möglichst vom Weglaufen zurückhalten, ebenso die Vögte im Thurgau und zu Baden, besomders auch in Ansehung dessen, was uns gegenüber päpstlicher Heiligkeit hieran gelegen sein muß. K-.Tag der nach Lucern angesetzt ist auf Sonntag nach St. Valentinstag (16. Februar) wird, weil am DienMdarauf in Lucern Wochenmarkt ist und Jedermann andere Geschäfte hat, auf den Dienstag nach diese»'Sonntag (18. Februar) verschoben. Am Sonntag vorher (1V. Februar) soll man zu Zug mit den savopisclst»Boten verhandeln. I>. Da Lucern, Uri, Schmyz, Nidwalden, Zug und Basel den Vertrag, welchen dllübrigen Orte nebst Abt und Stadt St. Gallen und Appenzell mit kaiserlicher Majestät und dem ErzherMCarl angenommen und aufzurichten versprochen haben, noch nicht zugesagt haben, so wird deßhalb ein audtt^Tag gesetzt, wiederum nach Baden, aus Dienstag nach St. Matthiastag (25. Februar). Den Boten der »o)nicht beigetretenen Orte wird dringend an's Herz gelegt, ihren Herren in aller Eidgenossen Rainen den Beitr'llin Anbetracht der besorglichen Zeitläufe und auch des Ilmstands, daß ja alle acht Orte in der durch KdMllLudwig gemachten ewigen Richtung begriffen sind und deren Erläuterung uns nur zum Nutzen gereiche/empfehlen. Die Boten, welche nach Lucern kommen, sollen in alle noch nicht beigetretenen Orte reiten,auch diesen den Beitritt anzurathen. Darauf soll denn auf dem Tag zu Badeil die Sache vollzogen werde»'Basel nimmt seinerseits etwas Anstand wegen Verboten und wegen dem Bezug der Geldschulden mit de»'geistlichen Gericht; es soll auf dem Tag zu Lucern seine dießfällige Erklärung abgeben, ö. Jeder Bollkennt die Substanz der Antwort des Bischofs von Sitten auf das Schreiben, das an ihn vom letzten 4-Nlaus erlassen worden ist. Da jene Antwort eine verzögerliche ist und keine gemisse „Nerzieluug" enthält, stwird ihm zurückgeschrieben, die Knechte werden unruhig und seien mit Worten nicht mehr aufzuhalten, sondc»»wollen bezahlt sein, darum soll zu Vermeidung weiterer Unruhe der Bischof zu Lucern bestimmte Antwe»