Januar 1511.
Abkündung. Aus dem Tag zu Badeu will man antworten. Auf den Fall der Zustimmung der Orte sollLucern, das die Namen der Kaufleute kennt, den Geleitsbrief auf fechsmonatlichen Widerruf ausfertigen-Ii.« Auf dem Tag zu Baden ist auch der Uebelstaud berührt worden, daß oft ein oder zwei Orte angesetzteTags erst zwei oder drei Tage zu spät beschicken, wo dann die übrigen, sowie auch die Parteien, derenSachen verhandelt werden sollen, ihrer mit schweren Kosten warten müssen. Es wird beschlossen, daß fortanjedes Ort seine Boten auf den festgesetzten Tag sende, oder wenn es den Tag nicht beschicken will, dochseine Antwort schriftlich rechtzeitig einsenden soll, damit man auf Niemanden warten müsse, i. Neber dieFrage, ob mau die Büchsen theilen wolle oder nicht, ist man abermals nicht einig geworden, hat dieselbedaher 'nochmals heimzubringen und auf nächstem Tag zu entscheiden genommen. Dieser Tag ist ange-setzt worden, »m auf die Artikel, welche die französische Botschaft auf letztem Tag zu Lucern bezüglich derErneuerung der Vereinung schriftlich angebracht hat, zu antworten. Es sind daher auf diesem Tag aber-mals erschienen der Markgraf von Nötheln, der Präsident von Dijon, der Herr von Grü, mit gleicher Wer-bung, wie früher, und mit wiederholter Versicherung, daß der König nichts sehnlicher wünsche, als in guterFreundschaft und Vereinung mit den Eidgenossen zu beharren. Die Boten, welche Vollmacht hatten ^losen", haben hierauf der französischen Gesandtschaft eröffnet, wir Eidgenossen haben mit päpstlicher Heilig-keit eine Vereinuug, während welcher wir uns verpflichtet haben, mit keinem Fürsten, Herrn, noch Jemand/der Seiner Heiligkeit widerwertig sei, Bündniß oder Vereinung zu macheu, die ihr nachtheilig sein könnten, wirdenn jener Artikel, den man der Gesandtschaft schriftlich mitgetheilt hat, näher ausweist. Dabei hat nia»ihr vorgehalten, in welchem Verhältniß der Papst und der König von Frankreich zu einander stehen, underklärt, die Vereinuug mit dem Papst wolle mau getreulich halten, wenn sich aber „Mittel" finden, welchedem hl. Vater und der Vereinung nicht widrig seien, so wäre man jederzeit gutwillig, mit dem König inguter Freundschaft und Einung zu bleiben. Darauf hat die französische Botschaft begehrt, wir möchtesolche „Mittel" suchen, auch sie werde ihren Herrn zu Gleichen: veranlassen. Derselbe begehre gar «iAKrieg oder Feindschaft mit dem hl. Vater zu haben, sofern dieser ihn nur bei dem Seinigen ruhig lasse«wenn er ihn aber beschädigen wolle, so werde er sich zur Wehr setzen. Die Eidgenossen möchten dahereinen andern Tag ans Kosten des Königs zu halten bestimmen, inzwischen werde die Gesandtschaft neue Ver-haltungsbefehle einholen. Die Eidgenossen ihrerseits möchten iiber die Artikel sitzen und selbe von Punkt zuPunkt erwägen, mittel:: und bessern, damit man auf dem nächsten Tag mit einander darüber verhandeln könne-Hierauf haben die Boten derjenigen Orte, welche hiezu Vollmacht gegeben, diese Artikel vor sich genommen,einen nach dem andern „gemittelt vnd gemyltert" nnd jeden: Ort von der neuen Fassung auf Hintersichbringeneine Abschrift gegeben und darnach einen andern Tag angesetzt nach Lucern ans Sonntag nach Valentun(Iii. Februar). Dabei ist auch mit den französischen Boten ernstlich geredet, daß sie keinen Aufbruch von Knechtveranlassen sollen.
Im Abschied bl. ins des Staatsarchivs Lucern sind diese Verhandlungen irrthümlich nach dem Absähtvom 17. Juni d. I. eingebunden.
Zu 1». Das Anbringen von Basel, wie es schriftlich eingegeben wurde, findet sich im Solothurner 2lbschiedband VI. unmittelbar nach den: Abschied vom 8. Januar eingebunden. Die Aussetzungen Basels gehe"vorzüglich dahin: Wer an die Stadt Basel oder die Ihrigen zu sprechen hat, der soll es nach ihren Freihelle"und Privilegien nirgend anderswo thun, als vor ihrem Stadtgericht. Hiegegen scheine der Entwurf der Vercinung mit Oesterreich sich zu verstoßen. Ferner: Durch frühere Verträge und Friedensschlüsse mit dein HlNM